Bericht über wirksame Maßnahmen zur Korrektur des übermäßigen Defizits
Der ECOFIN-Rat hat am 8. Juli 2025 gemäß Artikel 126 Absatz 6 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) ein übermäßiges Defizit in Österreich festgestellt und zeitgleich gemäß Artikel 126 Absatz 7 AEUV eine Empfehlung zu dessen Korrektur abgegeben. Österreich sollte mindestens alle sechs Monate über die Fortschritte bei der Umsetzung dieser Empfehlung berichten, und zwar im April und im Oktober.
Artikel 4 Absatz 2 der Verordnung (EU) 473/2013 schreibt vor, dass bis zum 15. Oktober eines jeden Jahres Übersichten über die Haushaltsplanung erstellt werden müssen. Diese müssen den Haushaltsplanentwurf für das Folgejahr enthalten. Österreich hat im Rahmen des Doppelbudgets 2027 und 2028 bereits am 10. Juni 2026 eine Übersicht über die Haushaltsplanung für diese beiden Jahre übermittelt.
Der Bericht über wirksame Maßnahmen zur Korrektur des übermäßigen Defizits enthält aktualisierte makroökonomische und budgetäre Daten und Prognosen, um eine Übersicht über die Entwicklungen seit der Übermittlung der Übersicht über die österreichische Haushaltsplanung 2027 und 2028 zu geben.
Der Bericht über wirksame Maßnahmen zur Korrektur des übermäßigen Defizits (PDF, 550 KB) wurde am 14. Oktober 2026 im Ministerrat beschlossen.