Bericht über wirksame Maßnahmen zur Korrektur des übermäßigen Defizits
Am 8. Juli 2025 hat der ECOFIN-Rat gemäß Artikel 126 Absatz 6 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) ein übermäßiges Defizit in Österreich festgestellt und zeitgleich gemäß Artikel 126 Absatz 7 AEUV Empfehlungen zu dessen Korrektur abgegeben. In diesen setzte er Österreich eine Frist bis zum 15. Oktober 2025, um wirksame Maßnahmen zu ergreifen und die dafür erforderlichen Schritte vorzulegen. Das vorliegende Dokument stellt den Bericht über diese Maßnahmen gemäß Artikel 3 Absatz 5 der Verordnung (EG) 1467/97 i. d. F. 2024/1264 dar.
Artikel 4 Absatz 2 der Verordnung (EU) 473/2013 schreibt vor, dass bis zum 15. Oktober eines jeden Jahres Übersichten über die Haushaltsplanung erstellt werden müssen. Diese müssen den Haushaltsplanentwurf für das Folgejahr enthalten. Österreich hat im Rahmen des Doppelbudgets 2025/26 bereits am 13. Mai 2025 eine Übersicht über die Haushaltsplanung für diese beiden Jahre übermittelt.
Der vorliegende Bericht enthält aktualisierte makroökonomische und budgetäre Daten und Prognosen, um eine Übersicht über die Entwicklungen seit der Übermittlung der Übersicht über die österreichische Haushaltsplanung 2025 und 2026 vom Mai 2025 zu geben.
Der Bericht über wirksame Maßnahmen zur Korrektur des übermäßigen Defizits (PDF, 576 KB) wurde am 15. Oktober 2025 im Ministerrat beschlossen.