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Vertrag von Nizza

Die seit 1. Februar 2003 geltende Fassung des EU-Vertrags wurde im Dezember 2000 auf der Tagung des Europäischen Rates in Nizza angenommen und am 26. Februar 2001 unterzeichnet. Er wurde von allen Mitgliedstaaten gemäß ihren jeweiligen verfassungsrechtlichen Bestimmungen ratifiziert, wobei in Irland erst die zweite Volksabstimmung positiv war. Er bildet den Schlusspunkt der im Februar 2000 eröffneten Regierungskonferenz, die sich im Hinblick auf den Beitritt neuer Mitgliedstaaten mit der Anpassung der Funktionsweise der europäischen Institutionen befassen sollte. Der Vertrag verändert vor allem die Begrenzung der Größe der Kommission und ihre Zusammensetzung, die Ausweitung der qualifizierten Mehrheit, eine neue Stimmengewichtung im Rat und eine flexiblere Gestaltung der verstärkten Zusammenarbeit.