Listing Act & BMR Review

Der Listing Act besteht aus Richtlinie (EU) 2024/2811 und Verordnung (EU) 2024/2809 (finanzmarktrechtlicher Teil des Listing Act), Verordnung (EU) 2025/914 (Benchmark Regulation Review; BMR Review), sowie Richtlinie (EU) 2024/2810 (gesellschaftsrechtlicher Teil des Listing Acts).

Der Listing Act ist ein Ergebnis des sogenannten Aktionsplans zur Kapitalmarktunion, mit dem die Attraktivität der öffentlichen Kapitalmärkte in der Europäischen Union für Unternehmen gesteigert und der Kapitalzugang für kleine und mittlere Unternehmen erleichtert werden sollen. Der Listing Act besteht aus einem finanzmarktrechtlichen und einem gesellschaftsrechtlichen Teil.

Der finanzmarktrechtliche Teil des Listing Acts enthält u.a. folgende Neuerungen:

  • Aufhebung der Richtlinie 2001/34/EG („Börsezulassungsrichtlinie“):
    • Änderung bzw. Ergänzung bei den Vorschriften für die Zulassung von Finanzinstrumenten zum Handel.
  • Änderungen beim Mindeststreubesitz:
    • Der Mindeststreubesitz für Aktien zum Zeitpunkt der Zulassung von Aktien zum Handel wird unionsrechtlich künftig von 25 % auf 10 % des gezeichneten Kapitals gesenkt.
  • Änderung des Schwellenwerts bei Directors‘ Dealings:
    • Der Schwellenwert für die Meldepflicht von Eigengeschäften von Führungskräften (sogenannten „Directors‘ Dealings“) wird von EUR 5 000 auf EUR 20 000 pro Kalenderjahr angehoben.
  • Mitgliedsstaatenwahlrecht bei den Schwellenwerten für die Prospektpflicht:
    • Mit der neuen Prospekt-VO (Verordnung EU 2017/1129 in der Fassung der Verordnung (EU) 2024/2809) wird ein neues harmonisiertes System mit zwei starren Schwellenwerten für die Prospektpflicht geschaffen (je nach Entscheidung des Mitgliedsstaates EUR 12.000.000 oder EUR 5.000.000 aggregierter Gesamtgegenwert der angebotenen Wertpapiere in der Union, je Emittent oder Anbieter über einen Zeitraum von 12 Monaten).
  • Änderungen bei den zur Verfügung stehenden Prospektformaten
    • Streichung des vereinfachten Prospekts gem. Art. 14 Prospekt-VO sowie des EU-Wachstumsprospekts, Einführung von bzw. Neuerungen durch den EU-Wachstumsemissionsprospekt und EU-Folgeprospekt.
  • Änderung der BMR (Benchmark Regulation; EU Referenzwerte-VO), unter anderem Änderungen bezüglich des Anwendungsbereichs der BMR.

Der finanzmarktrechtliche Teil des Listing Acts tritt, sofern er sich aus Verordnung (EU) 2024/2809 ergibt, stufenweise bis 5. Juni 2026 in Kraft. Soweit sich der finanzmarktrechtliche Teil des Listing Acts aus der Richtlinie (EU) 2024/2811 ergibt, ist er noch in nationales Recht umzusetzen. Der BMR Review gilt ab dem 1. Januar 2026.