Listing Act & BMR Review
Der Listing Act besteht aus der Richtlinie (EU) 2024/2811 und der Verordnung (EU) 2024/2809 (finanzmarktrechtlicher Teil des Listing Act) sowie der Richtlinie (EU) 2024/2810 (gesellschaftsrechtlicher Teil des Listing Acts).
Der Listing Act ist ein Ergebnis des sogenannten Aktionsplans zur Kapitalmarktunion, mit dem die Attraktivität der öffentlichen Kapitalmärkte in der Europäischen Union für Unternehmen gesteigert und der Kapitalzugang für kleine und mittlere Unternehmen erleichtert werden sollen. Der Listing Act besteht aus einem finanzmarktrechtlichen und einem gesellschaftsrechtlichen Teil.
Der finanzmarktrechtliche Teil des Listing Acts enthält u.a. folgende Neuerungen:
- Aufhebung der Richtlinie 2001/34/EG („Börsezulassungsrichtlinie“):
- Änderung bzw. Ergänzung bei den Vorschriften für die Zulassung von Finanzinstrumenten zum Handel.
- Änderungen beim Mindeststreubesitz:
- Der Mindeststreubesitz für Aktien zum Zeitpunkt der Zulassung von Aktien zum Handel wird unionsrechtlich künftig von 25 % auf 10 % des gezeichneten Kapitals gesenkt.
- Änderung des Schwellenwerts bei Directors‘ Dealings:
- Der Schwellenwert für die Meldepflicht von Eigengeschäften von Führungskräften (sogenannten „Directors‘ Dealings“) wird von EUR 5 000 auf EUR 20 000 pro Kalenderjahr angehoben.
- Mitgliedsstaatenwahlrecht bei den Schwellenwerten für die Prospektpflicht:
- Mit der neuen Prospekt-VO (Verordnung EU 2017/1129 in der Fassung der Verordnung (EU) 2024/2809) wird ein neues harmonisiertes System mit zwei starren Schwellenwerten für die Prospektpflicht geschaffen (je nach Entscheidung des Mitgliedsstaates EUR 12.000.000 oder EUR 5.000.000 aggregierter Gesamtgegenwert der angebotenen Wertpapiere in der Union, je Emittent oder Anbieter über einen Zeitraum von 12 Monaten).
- Änderungen bei den zur Verfügung stehenden Prospektformaten
- Streichung des vereinfachten Prospekts gem. Art. 14 Prospekt-VO sowie des EU-Wachstumsprospekts, Einführung von bzw. Neuerungen durch den EU-Wachstumsemissionsprospekt und EU-Folgeprospekt.
Die Änderungen des BörseG 2018 und des WAG 2018 sollen mit 6. Juni 2026 in Kraft treten. Die Änderungen des KMG 2019, die aufgrund der Begleitgesetzgebung zum Listing Act notwendig sind, sollen mit 5. Juni 2026 in Kraft treten. Die Änderungen des KMG 2019 im Zusammenhang mit der Einführung der Billigungspflicht für Veranlagungsprospekte sollen mit 1. Jänner 2027 in Kraft treten.
Der BMR Review ist Teil eines Maßnahmenpakets, mit dem die Berichtspflichten gestrafft, die Zulassung und Registrierung vereinfacht und der Verwaltungsaufwand für kleinere Referenzwert-Administratoren und Nutzer von Referenzwerten reduziert werden sollen. Durch die Fokussierung auf signifikante und kritische Referenzwerte sowie auf EU-Referenzwerte für den klimabedingten Wandel und Paris-abgestimmte EU-Referenzwerte soll der Anwendungsbereich der BMR (Verordnung (EU) 2016/1011) auf diese Referenzwerte begrenzt werden.
Der BMR Review sieht vor, dass Administratoren von Referenzwerten, die signifikant geworden sind, innerhalb von 60 Arbeitstagen eine Zulassung oder Registrierung oder – bei Referenzwerten, die von einem in einem Drittstaat angesiedelten Administrator bereitgestellt werden – eine Übernahme oder Anerkennung zu beantragen haben, damit rechtzeitig mit der Beaufsichtigung signifikanter Referenzwerte begonnen werden kann. Zur Einhaltung dieser Anforderung sind Anpassungen der Aufsichts- und Strafbestimmungen notwendig.
Die Änderungen des RW-VG (BMR Review) sollen mit dem auf die Kundmachung folgenden Tag in Kraft treten.