Nationale Themen und Initiativen

Der freie Kapital- und Zahlungsverkehr ist eine der vier Grundfreiheiten in der Europäischen Union. Mit der Bankenunion und der Kapitalmarktunion werden somit die wesentlichen Rahmenbedingungen für den Finanzmarkt durch die Europäische Union mittels Richtlinien und unmittelbar anwendbaren Verordnungen vorgegeben. Daneben gilt es aber auch nationale Besonderheiten zu berücksichtigen, spezielle österreichische Bedürfnisse abzudecken oder auch innerstaatliche Organe mit der Besorgung bestimmter Aufgaben zu betrauen.

Abschlussprüferaufsichtsbehörde

Mit 1. Oktober 2016 hat die neue Abschlussprüferaufsichtsbehörde (APAB) ihre behördliche Tätigkeit aufgenommen und ersetzt damit den Arbeitsausschuss für externe Qualitätsprüfungen (AeQ) und die Qualitätskontrollbehörde (QKB) als Aufsichtsbehörde für Abschlussprüfer und Prüfungsgesellschaften.

Rechtsgrundlage für die neu geschaffene Abschlussprüferaufsichtsbehörde ist das Abschlussprüfer-Aufsichtsgesetz – APAG, BGBl. I Nr. 83/2016. Die Abschlussprüferaufsichtsbehörde ist eine weisungsfreie und unabhängige Behörde, die der Aufsicht des Bundesministers für Finanzen untersteht.

Die Abschlussprüferaufsichtsbehörde hat gem. § 52 Abs. 1 APAG ein öffentliches Register aller Abschlussprüfer und Prüfungsgesellschaften, die über eine aufrechte Bescheinigung verfügen, zu führen.

Adresse und Ansprechpersonen:
Abschlussprüferaufsichtsbehörde
Brucknerstraße 8/6
1040 Wien 

Telefon:+43 (0)1 503 12 18
Fax: +43 (0)1 503 12 18 - 99
E-Mail: behoerde@apab.gv.at
Homepage: www.apab.gv.at 

Finanzmarktstabilitätsgremium

Makroprudenzielle Aufsicht als richtige und wichtige Lehre aus der Finanzkrise

Das Finanzmarktstabilitätsgremium (FMSG) hat am 8. September 2014 seine Tätigkeit aufgenommen. Seine Aufgabe ist die Stärkung der Zusammenarbeit in makroprudenziellen Fragen und die Förderung der Finanzmarktstabilität. Die konstituierende Sitzung fand unter Teilnahme von Vertretern des Bundesministeriums für Finanzen (BMF), des Fiskalrats, der Finanzmarktaufsicht (FMA) und der Oesterreichischen Nationalbank (OeNB) statt. Das FMSG tagt viermal jährlich.

Was ist makroprudenzielle Aufsicht?

Die makroprudenzielle Aufsicht identifiziert und analysiert vorausschauend Risiken für die Stabilität des österreichischen Finanzsystems. Dazu gehören neben zyklischen und strukturellen Risiken auch grundlegende Fragen im Zusammenhang mit Anreizproblemen im Finanzsystem. Der makroprudenziellen Aufsicht stehen konkrete Instrumente zur Verfügung, um potenziellen Gefährdungen der Stabilität des Finanzsystems entgegenzuwirken. Beispielsweise können Banken zusätzliche Kapitalpuffer vorgeschrieben werden, wenn von diesen Banken ein Risiko einer schwerwiegenden Störung im Finanzsystem ausgeht. Die Schaffung der makroprudenziellen Aufsicht ist eine richtige und wichtige Lehre aus der Finanzkrise.

Aufgaben des Finanzmarktstabilitätsgremiums

Das FMSG wurde als zentrales Willensbildungsforum zur Umsetzung der makroprudenziellen Aufsicht in Österreich etabliert. Das FMSG erörtert auf der Grundlage des Expertenwissens der vertretenen Institutionen finanzmarktstabilitätsrelevante Themen und kann Empfehlungen an die FMA oder Risikohinweise abgeben.

Zusammensetzung des Finanzmarktstabilitätsgremiums

Vorsitzender des FMSG ist Mag. Alfred Lejsek, Leiter der Gruppe Finanzmärkte im BMF; als stellvertretender Vorsitzender wurde Dr. Alfred Katterl, Abteilungsleiter Allgemeine Wirtschaftspolitik, nominiert. Als stellvertretende Mitglieder fungieren Dr. Beate Schaffer und Mag. Karin Fischer. Seitens des Fiskalrats nehmen der Vorsitzende Univ.-Prof. MMag. Dr. Gottfried Haber sowie Dr. Elisabeth Springler teil. Stellvertreter/in sind Dr. Ulrich Schuh und Dkfm. Dr. Edith Kitzmantel. Die FMA wird von Vorstand Mag. Klaus Kumpfmüller vertreten, als Ersatzmitglied fungiert Vorstand Mag. Helmut Ettl. Für die OeNB wurde der stellvertretende Hauptabteilungsleiter Mag. Philip Reading benannt.

Österreichische Bundesfinanzierungsagentur

Die Aufgabe der Österreichischen Bundesfinanzierungsagentur (ÖBFA) besteht in der Verwaltung und Koordination der Finanz- und sonstigen Bundesschulden, in der Kassenverwaltung des Bundes, sowie im Liquiditäts- und Schuldenportfoliomanagement der Länder und einiger Rechtsträger des Bundes.

Letzte Aktualisierung: 1. Jänner 2020