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Arbeitskleidung
Typische Berufs- oder Arbeitsschutzkleidung z. B. Arbeitsmäntel, Uniformen) kann als Bekleidungsaufwand bzw. als Werbungskosten geltend gemacht werden.
Typische Berufs- oder Arbeitsschutzkleidung z. B. Arbeitsmäntel, Uniformen) kann als Bekleidungsaufwand bzw. als Werbungskosten geltend gemacht werden.