Smart Border Austria

Smart Border Austria dient der Vereinfachung und Beschleunigung des grenzüberschreitenden Güterverkehrs zwischen der Schweiz bzw. dem Fürstentum Liechtenstein und Österreich. Dies ist in beiden Richtungen möglich und sorgt für eine effizientere Zollabwicklung.

1. Ziel von Smart Border Austria
Das Hauptziel von Smart Border Austria ist die Digitalisierung der Zollprozesse in Vorarlberg sowie die Ablöse des bestehenden papierbasierten Laufzettelverfahrens. 
Smart Border Austria ist eine gemeinsam mit der Schweizer Zollverwaltung vereinbarte Lösung und dient zur Überwachung der von beiden Zollverwaltungen vereinbarten Prozesse.

2. Prozesse Smart Border Austria

Allgemein
In Smart Border Austria sind zurzeit folgende Prozesse abgebildet:

Voraussetzungen
Um an den Prozessen von Smart Border Austria teilnehmen zu können, stellen Sie bitte sicher, dass die folgenden Voraussetzungen erfüllt sind:

Technische Voraussetzungen

  • Webservicekonto (inkl. notwendiger Berechtigung)
  • Zollsoftware mit Schnittstellen zu den IT-Systemen der österreichischen Zollverwaltung
  • Zollsoftware mit Schnittstellen zu den IT-Systemen der Schweizer Zollverwaltung

Details zu technischen Spezifikationen finden Sie hier:
Technische Spezifikationen Smart Border Austria

Fachliche Voraussetzungen

  • EORI-Registrierung vorhanden
  • RIN-Registrierung (inkl. Zuordnung zum jeweiligen Unternehmen) vorhanden
  • Zugelassener Warenort in Vorarlberg vorhanden
    (ausgenommen Rollender Korridor – Ausgang und Transit – Eingang)
  • Behördliche Registrierung für die Prozesse von Smart Border Austria 
    (ausgestellt durch die Dienststelle West des Zollamts Österreich)
  • Besonderheit beim Prozess Warenort - Eingang
    AEO-Zertifizierung durch einen Mitgliedstaat der Europäischen Union für jenen Wirtschaftsbeteiligten, der die Korridorvoranmeldung (Nachricht IEATBT01) im Prozess „Warenort Korridor – Eingang“ übermittelt.

    Verfügt jener Wirtschaftsbeteiligte, der die Korridorvoranmeldung (Nachricht IEATBT01) im Prozess „Warenort Korridor – Eingang“ übermittelt, über keine AEO-Zertifizierung, so erklärt dieser im Zuge der behördlichen Registrierung einen Schuldbeitritt nach Art. 84 UZK iVm § 54a ZollR-DG. Dieser Schuldbeitritt ist für eine Zollschuldentstehung nach Art. 79 UZK vorgesehen und gilt nur für jene Fälle, bei denen keine ordnungsgemäße Beendigung des Prozesses „Warenort Korridor – Eingang“ durch die Übermittlung der Ankunftsanzeige (IEATBT04) erfolgt.

Details zur korrekten Eingabe der Kennzeichen der Beförderungsmittel:
Ab 2. Quartal 2026 werden die Kennzeichen der Beförderungsmittel hinsichtlich ihrer Struktur geprüft. Die Regeln dazu finden Sie unter:
Technische Spezifikationen Smart Border Austria

Antragsformular für die behördliche Registrierung
Für die Teilnahme an den Prozessen von Smart Border Austria ist eine verpflichtende behördliche Registrierung erforderlich.
Das entsprechende Formular finden Sie hier (PDF, 244 KB)

Glossar
Zugelassene Warenorte

Für die Prozesse sind nur Zugelassene Warenorte in Vorarlberg zulässig.
https://www.bmf.gv.at/services/glossar/z/zugelassener-warenort.html

Grenzzollstellen Smart Border Austria
Folgende österreichische Grenzzollstellen können für den digitalisierten Grenzübertritt verwendet werden

  • Zollstelle Höchst
  • Zollstelle Lustenau
  • Zollstelle Hohenems
  • Zollstelle Mäder
  • Zollstelle Meiningen
  • Zollstelle Tisis
  • Zollstelle Pfunds (ausschließlich für Prozess Transit – Eingang; vorerst keine Verpflichtung zur Voranmeldung, genauer diesbezüglicher Zeitpunkt wird noch bekannt gegeben)

Smart Border Austria
Die IT-Lösung Smart Border Austria stellt zugelassenen Wirtschaftsbeteiligten technische Schnittstellen für die elektronischen Nachrichten aller oben angeführter Prozesse zur Verfügung.

Dokumente in Smart Border Austria

  • Grenzzollstellen Eingangsschein (GZS-ES)
    Dieses amtliche Dokument bestätigt die Eröffnung des Prozesses Warenort Korridor - Eingang. Es wird als PDF-Datei an den Wirtschaftsbeteiligten in der Schweiz oder in Liechtenstein übermittelt. 
    Der Schein muss im Prozess Warenort-Korridor – Eingang ausgedruckt und während des gesamten Transports in Papierform mitgeführt werden. Er ist bei Kontrollen, an der österreichischen Grenzzollstelle oder am Ziel des Transports in Vorarlberg vorzuweisen.
  • Grenzzollstellen Ausgangsschein (GZS-AS)
    Dieses amtliche Dokument bestätigt die Eröffnung der Prozesse Warenort Korridor – Ausgang bzw Rollender Korridor - Ausgang. Es wird als PDF-Datei an den Wirtschaftsbeteiligten in Vorarlberg übermittelt. 
    Der Schein muss im Prozess Warenort Korridor – Ausgang ausgedruckt und während des gesamten Transports in Papierform mitgeführt werden. Er ist bei Kontrollen oder an der österreichischen Grenzzollstelle vorzuweisen.
    Der Schein muss im Prozess Rollender Korridor – Ausgang nicht mitgeführt werden.
  • Korridorvoranmeldungsbestätigungsschein (KV-BS)
    Dieses amtliche Dokument bestätigt die vorläufige Eröffnung des Prozesses Rollender Korridor - Ausgang.
    Der Schein muss im Prozess Rollender Korridor – Ausgang nicht mitgeführt werden.
  • Transit - Eingangsschein (TES)
    Dieses amtliche Dokument bestätigt die Eröffnung des Prozesses Transit - Eingang. Es wird als PDF-Datei an den Wirtschaftsbeteiligten in der Schweiz oder Liechtenstein übermittelt. 
    Der Schein muss im Prozess Transit – Eingang ausgedruckt und während des Transports bis zur Durchgangszollstelle in Vorarlberg in Papierform mitgeführt werden. Er ist bei Kontrollen an der österreichischen Grenzzollstelle vorzuweisen.

Korridorvoranmeldung
Der Wirtschaftsbeteiligte initiiert mit einer elektronisch übermittelten Nachricht „Korridorvoranmeldung“ einen neuen Geschäftsfall (Border Transaction) in Smart Border Austria.

Border Transaction Number (BTN)
Jeder Geschäftsfall in Smart Border Austria ist durch eine eindeutige Nummer, die sogenannte Border Transaction Number (BTN), identifiziert. Die BTN ist ein 18-stelliger alphanumerischer Ordnungsbegriff.

Korridor
Je nach Prozess bezeichnet der Begriff "Korridor":

  • Prozess Warenort Korridor – Eingang: Die Strecke von der Grenzzollstelle bis zum zugelassenen Warenort.
  • Prozess Warenort Korridor – Ausgang: Die Strecke vom zugelassenen Warenort bis zur Grenzzollstelle.
  • Prozess Rollender Korridor – Ausgang: Die Zeitspanne ab dem Zeitpunkt der Übermittlung der Nachricht “Ankunftsbestätigung (Rollend)” (IEATBT45) bis zum Eintreffen an der Grenzzollstelle.

License Plate Recognition (LPR) Kameras
Die Zollverwaltung setzt zur automatischen Registrierung der Kennzeichen von Beförderungsmitteln LPR-Kameras bei den Grenzzollstellen und auf höherrangigen Straßen (A14, S16) ein. Diese dienen zum digitalisierten Abgleich mit einer BTN.

Projektphasen

  • Die Prozesse Warenort Korridor – Eingang und Warenort Korridor – Ausgang sind seit 1.7.2024 im Regelbetrieb. 
  • Der Prozess Transit – Eingang ist seit 1.1.2026 verpflichtend anzuwenden.

Folgende weitere Termine sind für das Jahr 2026 geplant:

  • Die Digitalisierung der Grenzzollstellen wird voraussichtlich im ersten Halbjahr 2026 in Form einer Pilotphase ausgerollt werden. Der Zeitpunkt für die Überführung in den Regelbetrieb wird gesondert bekannt gegeben.
  • Der Prozess Rollender Korridor - Ausgang wird voraussichtlich im zweiten Quartal 2026 produktiv verfügbar sein.
  • Der Zeitpunkt zur Beendigung des bisher praktizierten papierbasierten Laufzettelverfahrens ist im zweiten oder dritten Quartal 2026 vorgesehen.

Kontakt
Für Fragen/Probleme bezüglich Smart Border Austria, wenden Sie sich an:
E-Mail: 
smart.border@bmf.gv.at

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