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Zollabfertigung
Auch benannt als "Abfertigung".
Unter Zollabfertigung versteht man ganz allgemein die zoll- und steuerrechtliche Behandlung von Waren zu den gegebenen Zollverfahren. Die Zollabfertigung endet mit der Überlassung (bei Vorliegen aller Voraussetzungen) bzw. Nicht-Überlassung (sofern Voraussetzungen nicht vorliegen) zum jeweiligen Zollverfahren (z.B. Überlassung zum zollrechtlich freien Verkehr). Eine Zollabfertigung kann am Amtsplatz (bei der Zollstelle) oder am zugelassenen Warenort stattfinden.