Definition Kontraproduktivität
Definition Kontraproduktivität
Die in weiterer Folge als kontraproduktiv bezeichneten Anreize und Subventionen bzw. Maßnahmen werden gemäß NEKP 2019 und 2024 auf Bundesebene folgendermaßen definiert:1
„Eine öffentliche Maßnahme ist dann als kontraproduktive/r Anreiz bzw. direkte oder indirekte Förderung/Subvention zu bezeichnen, wenn ihre Effekte der Einhaltung der völkerrechtlich und unionsrechtlich verbindlichen Klima- und Energieziele entgegenwirken und die Implementierung der Maßnahme somit (i) eine Erhöhung des THG-Emissionsniveaus, (ii) eine Reduktion des Anteils Erneuerbarer Energie am Bruttoendenergieverbrauch und/oder (iii) eine Reduktion der Energieeffizienz zur Folge hat. Besondere Relevanz kommt in diesem Zusammenhang negativen Effekten auf das THG Emissionsniveau (jetzt und in den folgenden Jahren inkl. Langfristeffekten) zu.“
Von der Definition erfasste Maßnahmen umfassen (u.a. gem. NEKP 2019, 2024):
- Direkte Subventionen (zweckgebundene Zuschüsse und Darlehen)
- Indirekte Subventionen (inkl. Steuervergünstigungen)
- nicht in Anspruch genommene Bürgschaften/Garantien
- gezielte Begünstigungen im Rahmen staatlicher Regulierung und sonstige ordnungspolitische Anreize
Ausführliche, weiterführende Informationen finden sich in der Green Budgeting Budgetbeilage zum Doppelbudget 2025/2026.
1 Im Rahmen des im Dezember 2019 an die Europäische Kommission übermittelten Nationalen Energie- und Klimaplan Österreichs wurden diese Definitionen interministeriell akkordiert; siehe sowie erstes Modul des Grünen Spending Review Zyklus