AIFMD / UCITSD Review - Änderungen im Investmentfondsrecht
Die Richtlinie (EU) 2024/927 zur Änderung der Richtlinien 2011/61/EU („AIFMD“) und 2009/65/EG („UCITSD“) im Hinblick auf Übertragungsvereinbarungen, Liquiditätsrisikomanagement, die aufsichtliche Berichterstattung, die Erbringung von Verwahr- und Hinterlegungsdienstleistungen und die Kreditvergabe durch alternative Investmentfonds („AIFMD/UCITSD Review“) enthält insbesondere folgende Neuerungen:
- Harmonisierung von Regelungen zu alternativen Investmentfonds („AIF“), die Kredite vergeben,
- Festlegung von Standards für Alternative Investmentfonds Manager („AIFM“) bzw. Verwaltungsgesellschaften von Organismen zur gemeinsamen Veranlagung in Wertpapieren nach der UCITSD („OGAW“), die ihre Funktionen an Dritte übertragen,
- Neuregelung im Zusammenhang mit Verwahrdienstleistungen, sowohl bei AIF als auch bei OGAW,
- Optimierung der Erhebung von Aufsichtsdaten, sowohl betreffend AIF als auch OGAW, und
- Neuregelung des Einsatzes von Liquiditätsmanagementinstrumenten, sowohl bei AIF als auch bei OGAW.
Zur Kreditvergabe durch AIF:
Durch den AIFMD / UCITSD Review wird das Recht von AIF, Kredite zu vergeben, anerkannt und es werden gemeinsame Vorschriften zur Kreditvergabe festgelegt. Außerdem wird die Informationserfassung und -weitergabe durch aufsichtliche Berichterstattung verbessert.
Zu Neuerungen im Liquiditätsmanagement:
Ein weiteres Thema, welches durch den AIFMD / UCITSD Review neu geregelt wird, ist das Liquiditätsmanagement. AIFM, welche offene AIF verwalten, sowie OGAW werden zukünftig mindestens zwei Liquiditätsmanagement-Instrumente aus einer harmonisierten Liste an Liquiditätsmanagementinstrumenten auswählen müssen, um in der Lage zu sein, auch unter angespannten Marktbedingungen einem Rückgabedruck standzuhalten. Diese Liquiditätsmanagement-Instrumente sollten für die Anlagestrategie, das Liquiditätsprofil und die Rücknahmepolitik des AIF bzw. OGAW geeignet sein.