Arbeitsgruppe Kontraproduktive Anreize und Subventionen

Im Bundesministerium für Finanzen wurde eine im nationalen Energie- und Klimaplan (NEKP) mandatierte Arbeitsgruppe „Kontraproduktive Anreize und Subventionen“ eingerichtet, die auf Basis eines objektiven, daten- und methodenbasierten Ansatzes arbeitet. Die Identifikation potenziell kontraproduktiver Maßnahmen erfolgt durch die Green Budgeting Methode, die eine transparente Grundlage für die weitere Diskussion zu standort-, verteilungs- und ökologischen Aspekten der einzelnen Maßnahmen innerhalb der Arbeitsgruppe bietet. Das so gewonnene vollständige Bild ermöglicht es der Arbeitsgruppe, fundiert über mögliche Handlungsoptionen im Umgang mit den als kontraproduktiv eingestuften Maßnahmen zu beraten.

Die Arbeitsgruppe nahm im Oktober 2025 die Arbeit im Kontext einer interministeriellen Steuerungsgruppe, einer technischen Arbeitsgruppe sowie eines wissenschaftlichen Beirats (Scientific Board) auf.

Zentrale politische Dokumente geben den Auftrag zur Einrichtung einer Arbeitsgruppe und zur schrittweisen Erfassung, Analyse und Ökologisierung kontraproduktiver Maßnahmen:

Regierungsprogramm 2025–2029
Das Regierungsprogramm bestätigt den politischen Willen zu einer klimaverträglichen Reform bestehender Subventionen.
„Schrittweise Ökologisierung klimaschädlicher Subventionen. Diese wird sozial ausgewogen, standortgerecht und inflationsdämpfend gestaltet.“

Nationaler Energie- und Klimaplan (NEKP 2024)
Der NEKP konkretisiert den Auftrag: Zur Zielerreichung soll eine ressortübergreifende Arbeitsgruppe eingerichtet werden, um kontraproduktive Anreize zu identifizieren und abzubauen.
„Das Bundesministerium für Finanzen wird […] eine interministerielle Arbeitsgruppe (AG Kontraproduktive) unter Leitung des BMF und Mitarbeit des BMK [aktuell: BMLUK] sowie Einbindung weiterer betroffener Stakeholder einrichten.“

Interministerielle Steuerungsgruppe
Die Steuerungsgruppe setzt sich aus den primär betroffenen Linienressorts zusammen und erarbeitet Empfehlungen im Umgang mit kontraproduktiven Anreizen und Subventionen.

Wissenschaftlicher Beirat („Scientific Board“)
Ein Scientific Board mit neun wissenschaftlichen Vertreter:innen wird mit der Erarbeitung von kontraproduktiven Maßnahmen in der Ordnungspolitik beauftragt.

Technische Arbeitsgruppe
Repräsentative Vertretung relevanter Stakeholder aus den Linienressorts, Sozialpartner/Interessensvertretungen und NGOs, die sich mit kontraproduktiven Maßnahmen im Förder- und Transfersystem sowie Steuer- und Abgabensystem beschäftigen.

nähere Informationen folgen

Die Ziele der Arbeitsgruppe definieren sich wie folgt:

  • Möglichst datenbasierte, objektive und prozedural transparente Begleitung der Thematik „kontraproduktive Anreize und Subventionen“, als Beitrag zur Reduktion des budgetären Risikos für den Staats- und Bundeshaushalt im Umgang mit den unions- und völkerrechtlichen Bestimmungen im Klimabereich. Die Maßnahme dient auch der Erhöhung der Kosteneffektivität und Transparenz im Rahmen der Green Budgeting Methode des Bundes.
  • Identifizierung von ordnungs-, förder- und steuerpolitischen Anreizen und Subventionen, die kontraproduktiv wirken, sowie erste Empfehlungen zum Umgang mit diesen kontraproduktiven Maßnahmen für die politische Führungsebene bis Frühjahr/Sommer 2026.

Ausgangspunkte für die Erhöhung der Kosteneffektivität und Transparenz:

  • die im Rahmen des Green Spending Zyklus unter dem Aufbau- und Resilienzplan (Green Spending Review Module) entwickelten, und im Rahmen des Prozesses zur Aktualisierung des österreichischen Nationalen Energie- und Klimaplanes (NEKP) für die Periode 2021-2030 festgehaltenen, Definitionen und Ziele (insbesondere das festgelegte 2030-Ziel iHv 2 Mio. tCO2-Äquivalente/Jahr im Vergleich zu 2022) und
  • die relevanten Reportingdokumente und -prozesse im Budgetzyklus, insbesondere die zentralen Elemente der ab jetzt verbindlich zum BVA vorzulegenden Green Budgeting Beilage.1

1 Auf Basis der Novelle des BHG 2013 im Rahmen des Budgetbegleitgesetzes 2025.

Stufe 1: Erfassung und Analyse kontraproduktiver Budgetpositionen über den Green Budgeting Prozess (Green Budget Tagging) und im Kontext der Erstellung der Beilage V zum BVA sowie die Erfassung von ordnungspolitisch kontraproduktiven Maßnahmen durch das Scientific Board. Stufe 1 ist als umfassende holistische Transparenzinitiative zu verstehen, wobei nicht alle Elemente der Stufe 1 als Handlungsfelder geeignet bzw. durch andere Prozesse abgedeckt sind (etwa Ausgaben zur Beschaffung). Auf Basis dieser Erfassung kontraproduktiver Maßnahmen erfolgt in Diskussionen der verschiedensten Arbeitsgruppen der Arbeitsgruppe Kontraproduktive eine Basis für den Umgang damit (siehe Stufe 2).

Stufe 2: Die Identifikation einer Maßnahme als „kontraproduktiv“ bedeutet nicht automatisch, dass empfohlen wird, die Maßnahme abzuschaffen. Grundsätzlich stehen vier Optionen im Falle einer Identifikation einer Maßnahme als „kontraproduktiv“ zur Verfügung.
Die Zuteilung der Maßnahmen zu einer der folgenden Optionen erfolgt als Empfehlung durch die Steuerungsgruppe und unter Berücksichtigung der Ergebnisse der technischen Arbeitsgruppe, sowie des Scientific Boards:

  • Beibehaltung der Maßnahme aus standort- und/oder verteilungspolitischen Gründen,
  • Reform der Maßnahme (im Sinne des Artikels 2.1 des Übereinkommens von Paris),
  • Abschaffung der Maßnahme und
  • Weitere Analyse notwendig

Stufe 3: Weiterleitung der Empfehlungen an die politische Ebene.

Die einzelnen Stufen im Umgang mit Kontraproduktiven werden durch eine sequenzielle, sektorale Vorgehensweise systematisch bearbeitet. Dabei wird, in Anlehnung an die österreichische Treibhausgasinventur, des Klimaschutzgesetzes und die für die Umsetzung der Lastenteilungsverordnung sowie der LULUCF Verordnung, auf der in Österreich übliche Sektordefinitionen (siehe Seite 287) aufgebaut. Zusätzlich wird ein Crosscutting Sektor vorgesehen. Daher ergeben sich folgende analytische Abgrenzungen für die Arbeitsgruppe Kontraproduktive:

1. Gebäude
2. Abfallwirtschaft
3. Landwirtschaft
4. Verkehr
5. Energie und Industrie
6. LULUCF (Landnutzung, Landnutzungsänderung und Forstwirtschaft)
7. Fluorierte Gase
8. Crosscutting

Bei der sektoralen Zuordnung der einzelnen Maßnahmen für die sequenzielle Bearbeitung wird eine Unterscheidung nach Verwendung – Produktion vs. Verbrauch - vorgenommen.

  • Maßnahmen, die auf den Verbrauch abzielen (z. B. durch Senkung von Heizkosten, Strompreisen, Transportkosten etc.), werden dem jeweiligen Sektor, in dem der Verbrauch stattfindet, zugeordnet. Ist der Hauptverbraucher klar identifizierbar (z. B. Gebäude, Industrie), erfolgt die Zuordnung zu diesem spezifischen Sektor.
  • Maßnahmen, die hingegen auf die Produktion von Elektrizität, Wärme o.Ä. abzielen (z. B. durch Senkung der Gestehungskosten), werden dem Energiesektor zugeordnet.

Dabei handelt es sich vor allem um eine methodisch analytische Erleichterung für den Prozess der Arbeitsgruppe Kontraproduktive. Für die Gesamtliste der Maßnahmen, sowie für den tatsächliche Umgang mit den identifizierten Maßnahmen, ist diese Sektorzuordnung letztlich von nachgeordneter Bedeutung.

Gemäß der Green Budgeting Methode des Bundes werden in einem ersten Schritt relevante Maßnahmen identifiziert. Dies basiert auf folgenden Kriterien:

  • Ist die Maßnahme im Annex der EU-Taxonomie Verordnung (VO) bzw. im EU Taxonomie Kompass enthalten?
  • Ist die Maßnahme durch die Green/Brown Liste der EU Kommission abgedeckt?
  • Sind die OECD/DAC Kriterien relevant für die Maßnahme?
  • Gibt es weitere Informationen von Expert:innen zur Maßnahme, die eine Relevanz für den weiteren Green Budgeting Prozess darstellen?

In einem nächsten Schritt wird den als relevant identifizierten Maßnahmen ein Green Budgeting Score zur Einschätzung der Wirkungsrichtung zugeordnet. Für die Arbeitsgruppe Kontraproduktive werden die kontraproduktiven Scores gemäß Green Budgeting folgendermaßen definiert:

  • Score -2 Direkt Kontraproduktiv: Die Maßnahme zielt ausschließlich oder hauptsächlich auf fossile Energieträger oder direkt umweltbelastende Aktivitäten ab.
  • Score -1 Indirekt Kontraproduktiv: Die Maßnahme betrifft mehrere Energieformen, darunter auch fossile Energieträger, oder indirekt umweltbelastende Aktivitäten, die jedoch eine untergeordnete Rolle spielen.

Diese Definitionen stellen eine Weiterentwicklung der bisherigen Arbeiten zur Thematik der Kontraproduktiven im Rahmen von Green Budgeting dar. Im Rahmen der Arbeitsgruppe Kontraproduktive besteht die Möglichkeit, dieses Verständnis weiter zu vertiefen und gegebenenfalls anzupassen, wobei die finale Fassung in der nächsten Green Budgeting Beilage veröffentlicht wird.

Der Umgang mit kontraproduktiven Anreizen hat nicht nur eine finanzielle Dimension, sondern auch eine umweltpolitische Dimension. Speziell relevant ist in diesem Kontext der Effekt auf Treibhausgasemissionen (THG). Das NEKP-Ziel ist es, zum Zieljahr 2030 einen Treibhausgasreduktionseffekt von mindestens 2 Mio. tCO2-Äquivalente pro Jahr zu erreichen. Weiters sieht der NEKP als Referenzjahr für die Zielerreichung das Emissionsjahr 2022 vor.

Letzte Aktualisierung: 19. März 2026