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Ansässigkeit

Ein Begriff der Doppelbesteuerungsabkommen. Man ist in jenem Staat "ansässig", in dem man "unbeschränkt steuerpflichtig" ist. Trifft das für beide Vertragsstaaten zu, dann besteht "Ansässigkeit" in dem Staat, in dem sich der "Mittelpunkt der Lebensinteressen" befindet.