Klima-Sozialplan Auf dieser Seite erhalten Sie Informationen über aktuelle Entwicklungen zum Thema Klima-Sozialplan

Ausarbeitung des österreichischen Klima-Sozialplans (KSP)

Mit der Einführung des Emissionshandels für den Gebäude- und Straßensektor auf europäischer Ebene (ETS2) sollen insbesondere Haushalte und Kleinstunternehmen, die am stärksten von den damit verbundenen Kostensteigerungen betroffen sind, durch den Klima-Sozialfonds (KSF) unterstützt werden. Die Einrichtung dieses Fonds erfolgte durch die Verordnung (EU) 2023/955. Der Zweck des KSF ist die Unterstützung von Maßnahmen und Investitionen zur Verringerung der Emissionen im Straßenverkehr und im Gebäudesektor, um die Kosten für finanziell schwächere Haushalte, Kleinstunternehmen und Verkehrsteilnehmende zu senken, die von der Einbeziehung der Treibhausgasemissionen von Gebäuden und des Straßenverkehrs in den Anwendungsbereich vom Emissionshandel besonders betroffen sind.

Bis 2032 werden Österreich aus dem Klima-Sozialfonds maximal 577,8 Mio. € zugewiesen, um den nationalen Klima-Sozialplan (KSP) zu finanzieren. Zusätzlich ist eine nationale Ko-Finanzierung von mindestens 25% der geschätzten Gesamtkosten des Plans erforderlich. Dadurch erhöhen sich die für Maßnahmen im KSP verfügbaren Gesamtmittel auf rund 770,4 Mio. €.

Um Mittel aus dem KSF zu erhalten, müssen Mitgliedsstaaten einen KSP entwickeln, der Maßnahmen und Investitionen enthält die besonders benachteiligte Haushalte, energiearme Haushalte, Haushalte, die unter Mobilitätsarmut leiden, und benachteiligte Kleinstunternehmen unterstützen.

Öffentlicher Konsultationsprozess

Gemäß Artikel 5 der Verordnung (EU) 2023/955 ist eine öffentliche Konsultation vorgesehen. Den Vorgaben der Verordnung folgend richtet sich die Konsultation insbesondere an lokale und regionale Behörden, Vertreter der Wirtschafts- und Sozialpartner, einschlägigen Organisationen der Zivilgesellschaft, Jugendorganisationen und sonstige Interessensträger. Eine erste öffentliche Konsultation erfolgte im Sommer 2025.

Einladung zur zweiten öffentlichen Konsultation des österreichischen Klima-Sozialplans (KSP)

Zunächst möchten wir uns herzlich für Ihre wertvolle Mitarbeit bei der ersten öffentlichen Konsultation zum Klima-Sozialplan im vergangenen Jahr bedanken. Ihre Rückmeldungen und Anregungen haben maßgeblich dazu beigetragen, den ersten technischen Entwurf des österreichischen KSP auszuarbeiten. Besonders freuen wir uns über die breite Beteiligung von Ländern, Gemeinden, Sozialpartnern, NGOs, Unternehmen und Privatpersonen.

Auf Basis dieser Inputs und fachlicher Expertise aus den Bundesministerien und anderen relevanten Stellen wurde der erste technische Entwurf des österreichischen KSP erstellt. Dieser Entwurf umfasst sieben vorgeschlagene Investitionsmaßnahmen: vier im Gebäudesektor und drei im Verkehrssektor.

  • Gebäudesektor

Der Planentwurf sieht Investitionen in die thermische Sanierung und den Heizungstausch für Schutzbedürftige sowie für einkommensschwache Haushalte vor – sowohl in Einfamilienhäusern als auch im mehrgeschossigen Wohnbau. Zudem sollen betroffene Haushalte gezielt durch Energieberatung gefördert werden. Diese Maßnahmen richten sich an ein breites Spektrum energiearmer Haushalte und greifen zahlreiche Rückmeldungen aus der ersten Konsultation auf.

Besonders hervorgehoben wurde dieser Fokus durch einen Beitrag aus einem Gebietskörperschaftsverbund der den „Tausch fossiler Heizsysteme durch Technologien wie Fernwärme oder Wärmepumpen“ als zentrale Maßnahme betonte. Auch Nichtregierungsorganisationen unterstrichen die Bedeutung dieser Investitionen. Eine NGO, die im Sozialbereich tätig ist, führte aus, dass „ein guter Anknüpfungspunkt für Sanierungsförderungen der gemeinnützige und kommunale Wohnbau sowie Gebäude sozialer Trägerorganisationen“ seien, da diese besonders vulnerable Gruppen betreuen – etwa in Mutter-Kind-Häusern, Übergangswohnheimen oder betreuten Wohngemeinschaften.

Ebenso basiert die Förderung von Energieberatung auf vielen Rückmeldungen aus der ersten Konsultation. Ein Beitrag betonte etwa die Notwendigkeit „niederschwelliger Beratung und Antragsunterstützung“, während der Beitrag aus einer Landesregierung den „Ausbau von Energieberatungen“ als essenziellen Ansatz hervorhob.

  • Verkehrssektor

Der Planentwurf sieht Investitionen in emissionsfreie Fahrzeuge für benachteiligte Regionen und Kleinstunternehmen sowie in Rad- und Fußinfrastruktur in benachteiligten Gebieten vor. Wie auch im Gebäudebereich greifen diese Maßnahmen zahlreiche Rückmeldungen aus der ersten Konsultation auf.

Ein Sozialpartner wies etwa darauf hin, dass die Umstellung auf emissionsfreie Busse für viele Gemeinden eine große Herausforderung darstellt. Auch die Bedeutung emissionsfreier Mobilität für Kleinstunternehmen wurde in der ersten Konsultation mehrfach betont. Zudem war der Ausbau der Radinfrastruktur in benachteiligten Gebieten eine der häufigsten Forderungen, eine Organisation aus dem Umweltbereich unterstrich prägnant: „Gute Radinfrastruktur verringert Mobilitätskosten.“

Zweite öffentliche Konsultation

Auf Basis des ersten technischen Entwurfs des KSP (PDF, 6 MB) laden wir Sie herzlich ein, an der zweiten Konsultation teilzunehmen. Ihr Input ist entscheidend, um die im Planentwurf enthaltenen Investitionsmaßnahmen bestmöglich auszugestalten und zielgruppengerecht in Umsetzung zu bringen.

Für die zweite Konsultation wurde eine Online-Umfrage mit den entsprechenden Konsultationsfragen eingerichtet. Diese finden Sie unter folgendem Link:

https://umfrage.bca.gv.at/index.php/419355?lang=de

Der Konsultationsprozess läuft bis Freitag, 04. September 2026, 12:00 Uhr. Alle nach diesem Datum eingehenden Rückmeldungen können leider nicht mehr berücksichtigt werden. Wir bitten Sie, pro Institution einen Fragebogen auszufüllen, und freuen uns auf Ihre wertvollen Beiträge.

Letzte Aktualisierung: 6. August 2026