Klima-Sozialplan Auf dieser Seite erhalten Sie Informationen über aktuelle Entwicklungen zum Thema Klima-Sozialplan

Ausarbeitung des österreichischen Klima-Sozialplans (KSP)

Mit der Einführung des Emissionshandels für den Gebäude- und Straßensektor auf europäischer Ebene (ETS2) sollen insbesondere Haushalte und Kleinstunternehmen, die am stärksten von den damit verbundenen Kostensteigerungen betroffen sind, durch den Klima-Sozialfonds (KSF) unterstützt werden. Die Einrichtung dieses Fonds erfolgte durch die Verordnung (EU) 2023/955. Der Zweck des KSF ist die Unterstützung von Maßnahmen und Investitionen zur Verringerung der Emissionen im Straßenverkehr und im Gebäudesektor, um die Kosten für finanziell schwächere Haushalte, Kleinstunternehmen und Verkehrsteilnehmende zu senken, die von der Einbeziehung der Treibhausgasemissionen von Gebäuden und des Straßenverkehrs in den Anwendungsbereich vom Emissionshandel besonders betroffen sind.

Im Zeitraum vom 1. Jänner 2026 bis zum 31. Dezember 2032 werden Österreich aus dem Klima-Sozialfonds maximal 579,0 Millionen Euro zugewiesen, um den nationalen Klima-Sozialplan (KSP) zu finanzieren. Zusätzlich ist eine nationale Ko-Finanzierung von mindestens 25% der geschätzten Gesamtkosten des Plans erforderlich.

Um Mittel aus dem KSF zu erhalten müssen Mitgliedsstaaten einen KSP entwickeln, der Maßnahmen und Investitionen enthält die besonders energiearme Haushalte, Haushalte die unter Mobilitätsarmut leiden, und gefährdete Kleinstunternehmen unterstützen.

Der Ministerrat hat am 2. April 2025 den Bundesminister für Finanzen in enger Abstimmung mit dem Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Klima- und Umweltschutz, Regionen und Wasserwirtschaft mit der Erstellung des österreichischen KSP beauftragt (MRV 5/16).

Öffentlicher Konsultationsprozess

Gemäß Artikel 5 der Verordnung (EU) 2023/955 ist eine öffentliche Konsultation vorgesehen. Den Vorgaben der Verordnung folgend richtet sich die Konsultation insbesondere an lokale und regionale Behörden, Vertreter der Wirtschafts- und Sozialpartner, einschlägigen Organisationen der Zivilgesellschaft, Jugendorganisationen und sonstige Interessensträger.

Zu diesem Zweck wurde eine Online-Umfrage mit entsprechenden Konsultationsfragen eingerichtet. Diese ist unter folgendem Link abrufbar:

https://umfrage.bca.gv.at/index.php/887927?lang=dehttps://umfrage.bca.gv.at/index.php/887927?lang=de

Der Konsultationsprozess läuft bis 3. Juni 2025, 17:00 Uhr. Alle Eingaben, die nach diesem Datum eingehen, können nicht berücksichtigt werden. Frühzeitige Einreichungen sind besonders willkommen. Weiters wird gebeten pro Institution einen Fragebogen auszufüllen. Falls Notwendigkeit besteht, können weitere Eingaben an klimasozialplan@bmf.gv.at gemacht werden.

Die Vorschläge und Einschätzungen, die im Rahmen des öffentlichen Konsultationsprozesses eingebracht werden, sind für die Bundesregierung wertvolle Beiträge und mögliche Elemente des nationalen KSP. Es ist beabsichtigt, alle eingegangenen Beiträge auszuwerten, um sie ggf. im Rahmen der Erstellung des nationalen KSP zu berücksichtigen. Eine Zusammenfassung der öffentlichen Konsultation und wie diese in Erstellung des nationalen KSP eingeflossen ist, wird in den Plan selbst aufgenommen, der nach seinem Abschluss veröffentlicht wird.

Die Umfrage besteht aus drei Themenblöcken: Energie/Gebäude, Verkehr/Mobilität und Kleinstunternehmen. Es besteht die Möglichkeit nur zu ausgewählten Themenblöcken/Fragen Beiträge zu verfassen.

Letzte Aktualisierung: 13. Mai 2025