Kassenwerte, Zollwertkurse und Zollentrichtungskurse

Auf der folgenden Seite finden Sie eine kurze Erläuterung zu der Verwendung von den festgesetzten Kassenwerten, Zollwertkursen und Zollentrichtungskursen sowie die aktuellen Kursangaben.

Kassenwerte

Bei Einzahlungen, Auszahlungen oder Verrechnungen von Beträgen in ausländischer Währung haben die behördlichen Dienststellen (z. B. österreichische Vertretungsbehörden) den Wert mittels des festgesetzten Kassenwertes in Euro umzurechnen.

Die Verlautbarung der Kassenwerte erfolgt in der Findok und auf EVI. Grundsätzlich werden die gesamten Kassenwerte jeweils zum 1. Jänner und 1. Juli eines jeden Jahres neu festgesetzt, jedoch sind aufgrund der laufenden Kursbeobachtungen Aktualisierungen notwendig.

Zollwertkurse

Bei der Ermittlung des Zollwertes sind öfters Wertangaben in Fremdwährung angeführt. In diesen Fällen ist der Wert mit Hilfe des festgesetzten Zollwertkurses in inländische Währung umzurechnen.

Für jene Währungen, für die kein Zollwertkurs festgesetzt wird, ist der jeweilige Kassenwert der betreffenden Währung maßgebend. 

Nachstehend finden Sie die aktuellsten Kurse für die Umrechnung:

Zollentrichtungskurse

Die aktuellen Zollentrichtungskurse werden monatlich in der Findok und auf EVI veröffentlicht.

Letzte Aktualisierung: 30. September 2024