Finanzpolizei deckt systematischen Sozialleistungsbetrug mit Briefkastenfirmen auf

Die Finanzpolizei im Amt für Betrugsbekämpfung (ABB) geht mit verstärkten Schwerpunktkontrollen gegen eine neue Form des Sozialleistungsbetrugs vor. Im Fokus stehen Einpersonenunternehmen (EPUs), die von Personen aus EU-Nachbarländern in Österreich gegründet werden, ohne dass tatsächlich eine unternehmerische Tätigkeit in Österreich aufgenommen wird.

Bei dieser Betrugsform wurden vermehrt Unternehmen an bloßen Büroadressen angemeldet werden. Häufig befinden sich an denselben Adressen zahlreiche weitere Neugründungen. Tatsächlich stehen diese Firmenadressen leer und dienen lediglich als formelle Postadresse beziehungsweise zur Weiterleitung von Schriftstücken. Die Unternehmerinnen und Unternehmer selbst sind nicht in Österreich aufhältig und üben hier keine erkennbare Tätigkeit aus.

Nach Lösung eines Gewerbescheins und der Bekanntgabe einer inländischen Sitzadresse erfolgt durch die Sozialversicherung der Selbständigen (SVS) die Einbeziehung in die Pflichtversicherung. Diese wird in den ersten drei Jahren auf Basis der Mindestbeitragsgrundlage berechnet. Für rund 150 Euro monatlich erhalten die betroffenen Personen damit Zugang zur Unfall-, Kranken- und Pensionsversicherung sowie zum österreichischen Sozialsystem. In weiterer Folge können etwa Familienbeihilfe, Wochengeld oder die Mitversicherung von Familienangehörigen in Anspruch genommen werden.

Mit dem Betrugsbekämpfungsgesetz 2025 wurde die Zusammenarbeit mit der SVS massiv gestärkt. Die SVS wurde ausdrücklich als Kooperationsstelle im Sozialbetrugsbekämpfungsgesetz aufgenommen und erhält damit Zugang zu allen Scheinunternehmensverfahren. Gleichzeitig wurde geregelt, dass Personen, die über ein Scheinunternehmen im Rahmen der SVS versichert sind, rückwirkend aus der Versicherungspflicht ausgeschlossen werden können. Bisher war dies nur für ASVG-Versicherte vorgesehen. Zusätzlich können nun auch Einpersonenunternehmen ohne nichtselbständige Dienstnehmer als Scheinunternehmen festgestellt werden.

Durch dieses Maßnahmenpaket ist ein wirksames Vorgehen gegen Sozialleistungsbetrug im Bereich der EPUs möglich. Die Finanzpolizei hat bereits mehr als 200 Unternehmen identifiziert, bei denen keine erkennbare Tätigkeit aufgenommen wurde, die aber von ausländischen Personen ohne Aufenthalt in Österreich gegründet wurden, um Versicherungs- und Sozialleistungen zu erlangen.

„Als Finanzminister ist mir die Bekämpfung von Steuer- und Sozialleistungsbetrug ein besonderes Anliegen. Vor allem auch aus Gerechtigkeitsgründen. Dieser Fall zeigt eindrücklich, warum hier laufend Maßnahmen gesetzt werden. Die Betrugsbekämpfung muss sich ständig weiterentwickeln, denn auch die Betrugsformen entwickeln sich weiter.“, so Finanzminister Markus Marterbauer.

Diese Verdachtsfälle werden nun im Rahmen von Schwerpunktkontrollen überprüft. Bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen werden die Unternehmen formell per Bescheid als Scheinunternehmen festgestellt. Mit Rechtskraft des Bescheids gehen nicht nur künftige Leistungsansprüche verloren, auch bereits bezogene Leistungen können rückgefordert werden. Darüber hinaus wird in enger Abstimmung mit der Taskforce SOLBE des BMI geprüft, ob der Tatbestand des Sozialleistungsbetrugs erfüllt ist und Anzeige zu erstatten ist.

Auch für Vermieterinnen und Vermieter solcher „Büroadressen“ kann das Vorgehen Konsequenzen haben. Insbesondere wenn ein sogenanntes Rundum-sorglos-Paket angeboten wurde, etwa Bürostandort, Gewerbeanmeldung und Behördenwege, kommt eine Beteiligung am Betrug in Betracht. Je nach Sachverhalt können sie als Beitragstäter oder sogar als Bestimmungstäter zur Verantwortung gezogen werden.