Amtssignatur
Veröffentlichung der Bildmarke gemäß § 19 Absatz 3 E-GovG.
Das Bundesministerium für Finanzen verwendet für die im elektronischen Wege amtlich signierten Dokumente seit dem 31.03.2021 die folgende Bildmarke:

Weiterführende Informationen
- Verifizierung amtssignierter Schriftstücke
- Frühere verwendete Bildmarken finden auf der Seite "Historie der Bildmarken des BMF"