Einigung auf neuen Stabilitätspakt

Der Stabilitätspakt regelt die Aufteilung des gesamtstaatlichen Defizits innerhalb der Gebietskörperschaften Bund (inkl.SV), Länder und Gemeinden untereinander. Mit der Reform des Stabilitäts- und Wachstumspaktes der EU im ersten Halbjahr 2024 kam es zu neuen Vorgaben in Bezug auf die europäischen Fiskalregeln. Damit muss auch der Stabilitätspakt aus dem Jahr 2012 an die neuen Regeln angepasst werden.

Die politische Einigung auf einen neuen Österreichischen Stabilitätspakt ist ein Meilenstein auf dem Weg zu stabilen Staatsfinanzen, damit Wohlstand und soziale Sicherheit auch in Zukunft abgesichert sind – im Bund, in den Länder und den Gemeinden und Städten.

Ergebnis der Verhandlungen vom 28. November 2025:

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