Vorläufiges Defizit des Bundes 2024 um 1,7 Mrd. Euro niedriger als veranschlagt Trotz herausfordernder wirtschaftlicher Bedingungen zeigen niedrigere Ausgaben als geplant und sinkende Zinsen positive Signale für die Finanzlage

Das Defizit 2024 beträgt 19,1 Mrd. Euro und ist damit um 1,7 Mrd. Euro besser als veranschlagt. 2024 war durch eine wesentlich schlechtere wirtschaftliche Entwicklung gekennzeichnet, als zur Budgeterstellung im Herbst 2023 prognostiziert. Im Gegenzug sanken die Zinsen und Inflation schneller. Die Verlängerung von Energiekrisenmaßnahmen und die Klimabonus-Aufstockung sowie zwei Sondereffekte durch das Hochwasser und die Verschiebung der Auszahlung des EU-Wiederaufbaufonds (RRF) waren im Bundesvoranschlag (BVA) 2024 nicht berücksichtigt.

Die Auszahlungen blieben um 2,8 Mrd. Euro unter dem BVA 2024. Die Minderauszahlungen ergeben sich aus um 1,8 Mrd. Euro niedrigeren Zinszahlungen und geringeren Auszahlungen für beispielsweise Exportförderung, das Kommunalinvestitionsgesetz oder die Investitionsprämie. Zu Mehrauszahlungen in der Höhe von 1,3 Mrd. Euro kam es aufgrund der Konjunktur bei Pensionen.

Die Einzahlungen lagen um 1,1 Mrd. Euro unter dem BVA 2024. Im Bereich der öffentlichen Abgaben unterschritten die Bruttosteuern um 1,3 Mrd. Euro und die Nettoabgaben um 0,5 Mrd. Euro den BVA 2024. Die ALV- und die FLAF-Beiträge wichen vergleichsweise geringfügig vom BVA ab, nicht veranschlagt war jedoch die Auflösung der Arbeitsmarktrücklage mit einem Volumen von 0,4 Mrd. Euro. Die Mindereinzahlungen sind insb. auf ausgebliebene RRF-Einzahlungen im Ausmaß von 1,7 Mrd. Euro sowie niedrigere Kostenbeiträge und Gebühren zurückzuführen.

Hinweis: Der Bericht beschränkt sich auf den Finanzierungshaushalt, da sich die Daten des Ergebnishaushalts im Zuge der Jahresabschlussarbeiten noch erheblich ändern können. Die vorläufigen Daten zum Ergebnishaushalt sowie Erläuterungen zu den Unterschieden zwischen Finanzierungs- und Ergebnishaushalt werden im Bericht zum vorläufigen Gebarungserfolg 2024 enthalten sein, der bis Ende März 2025 vorgelegt wird.