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Europäischer Gerichtshof (EuGH)

Der EuGH überprüft die Rechtsakte der EU und der Mitgliedstaaten auf ihre Vereinbarkeit mit den Verträgen und entscheidet auf Ersuchen nationaler Gerichte über die Auslegung oder Anwendung von EG-Recht. Ihm gehört ein Richter je Mitgliedstaat an. Diese werden von den Mitgliedstaaten im gegenseitigen Einvernehmen für sechs Jahre ernannt. Der Gerichtshof tagt in Kammern, als Große Kammer (elf Richter) oder als Plenum. Das Gericht erster Instanz (EuG), das 1989 eingesetzt wurde, und das Gericht für den europäischen öffentlichen Dienst, das 2004 eingerichtet wurde, unterstützen ihn.