Unentgeltliche Vertretung in FinanzOnline

Einfach unterstützen. Sicher erledigen.

Ab 8. Jänner 2026 können natürliche Personen ihre Anliegen in FinanzOnline von einer vertrauten, volljährigen Person („Vertrauensperson“) erledigen lassen. Die unentgeltliche Vertretung ermöglicht es der Vertrauensperson, im Namen der vertretenen Person zu handeln. Das ist transparent und sicher, weil eindeutig erkennbar ist, wer für wen in FinanzOnline tätig war, und außerdem jederzeit widerrufbar.

Dieses Service richtet sich an Menschen, die Unterstützung bei der Nutzung von FinanzOnline benötigen und dafür eine Person ihres Vertrauens bevollmächtigen möchten.

Was ist die unentgeltliche Vertretung?

Mit der unentgeltlichen Vertretung kann eine volljährige, voll handlungsfähige Vertrauensperson sämtliche Funktionen in FinanzOnline nutzen, die auch die vertretene Person verwenden kann. Dazu zählen auch Tätigkeiten im Zusammenhang mit der Geldgebarung, wie z.B. Rückzahlungsanträge oder Änderungen der Kontoverbindung. Ein uneingeschränktes Vertrauen in die Vertrauensperson ist daher unerlässlich. Eine Zustellvollmacht ist zwar nicht von der unentgeltlichen Vertretung in FinanzOnline umfasst, allerdings kann die Vertrauensperson auf alle Dokumente zugreifen, die der vertretenen Person elektronisch in FinanzOnline zugestellt wurden.

Die Vertretung ist – wie der Name sagt – ausschließlich unentgeltlich. Sie dient der Unterstützung im Familien- oder Vertrauenskreis und darf nicht berufsmäßig (gegen Entgelt) ausgeübt werden.

Wer kann eine Vertretung erteilen?
 

Eine unentgeltliche Vertretung kann eingerichtet werden, wenn die vertretene Person:

  • volljährig und voll handlungsfähig ist,
  • ausschließlich Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit, wie zB Pensionseinkünfte erzielt,
  • eine volljährige, voll handlungsfähige Vertrauensperson bevollmächtigen möchte.

Wer kann vertreten?

Vertreten können volljährige, voll handlungsfähige Personen. Eine Person darf höchstens vier andere Personen vertreten.

Für die Nutzung der Vertretung ist erforderlich, dass die Vertrauensperson in FinanzOnline mit ID Austria oder EU-Login einsteigt.

Wie richte ich eine unentgeltliche Vertretung ein?

1. Amtliches Formular ausfüllen
Die Vertretung kann nur mit dem dafür vorgesehenen Formular  eingerichtet werden.

2. Formular unterschreiben
Eine handschriftliche Unterschrift oder eine elektronische Signatur ist möglich.
Ein Scan oder Foto des unterschriebenen Formulars genügt.

3. Formular in FinanzOnline hochladen
Die Vertrauensperson darf die Vollmacht ausschließlich in FinanzOnline über die Funktion Weitere Services > Vertretungsbeziehung verwalten in FinanzOnline hochladen. Andere Wege der Übermittlung an das Finanzamt sind nicht zulässig.

Nach der Übermittlung prüft das Finanzamt die Angaben und hinterlegt die Vertretung, sofern alle Voraussetzungen erfüllt sind. Bei Bedarf kann vom Finanzamt die Vorlage des unterschriebenen Formulars im Original angefordert werden.

Wie wird die Vertretung genutzt?

Nach dem Login mit ID Austria (oder EU-Login) wählt die Vertrauensperson, ob sie für sich selbst oder für die vertretene Person tätig werden möchte. Dafür benötigt die Vertrauensperson keine weiteren Daten oder Codes (insbesondere werden keine Zugangsdaten der vertretenen Person benötigt).

Der Vertrauensperson stehen alle steuerlichen Funktionen zu Verfügung, nicht aber externe Verfahren, die über FinanzOnline erreicht werden können (wie z.B. die Einsicht in die Transparenzdatenbank oder das Kontenregister). Funktionen, auf die die vertretene Person keinen Zugriff hat, kann auch die Vertrauensperson nicht verwenden.

Befristung und Widerruf

Die unentgeltliche Vertretung kann befristet oder unbefristet eingerichtet werden.
Ein Widerruf ist jederzeit schriftlich möglich.
Die Vertretung endet automatisch mit dem Tod entweder der vertretenen Person oder der Vertrauensperson.

Tipp: Sie können auf dieser Seite nach bestimmten Wörtern suchen, um die für Ihre Frage passende FAQ rasch und unkompliziert zu finden. Klappen Sie hierzu alle FAQs mit dem Button "Alle aufklappen" auf und drücken Sie auf Ihrer Tastatur "Strg" bzw. "Befehlstaste" und "F" und geben den gewünschten Begriff anschließend in den Eingabebereich ein.

Häufig gestellte Fragen

Sie unterstützt Menschen, die ihre Anliegen in FinanzOnline nicht selbst erledigen können oder sich nicht mit FinanzOnline beschäftigen möchten. Die unentgeltliche Vertretung in FinanzOnline erleichtert den digitalen Alltag und bietet gleichzeitig ein hohes Maß an Sicherheit.

Nein. Die Einrichtung ist ausschließlich innerhalb von FinanzOnline möglich, in dem die Vertrauensperson die Vollmacht in der dafür vorgesehenen FinanzOnline-Funktion hochladet (Funktion Weitere Services > Vertretungsbeziehung verwalten).

 

Die Vollmacht kann ausschließlich durch die Vertrauensperson in FinanzOnline über die Funktion (Weitere Services > Vertretungsbeziehung verwalten) eingereicht werden.

Nein. Die unentgeltliche Vertretung ist technisch als allgemeine Vollmacht ausgestaltet und gilt für alle FinanzOnline-Funktionen, die dem Vollmachtgeber zur Verfügung stehen.

Eine Ablehnung kann erfolgen, wenn gesetzliche Voraussetzungen nicht erfüllt sind – etwa bei fehlender Volljährigkeit, mehr als vier Vertretungen oder Anhaltspunkten für eine entgeltliche Tätigkeit.

Die Vollmacht gilt ab dem Zeitpunkt, zu dem diese durch das Finanzamt genehmigt wurde.

Wenn die Vollmacht durch das Finanzamt genehmigt wird, wird die vertretene Person mittels Briefes informiert. Die Vertrauensperson wird nicht gesondert informiert; sie erfährt von der erfolgten Genehmigung dadurch, dass sie beim Einstieg in FinanzOnline mittels ID-Austria (oder EU-Login) auswählen kann, für die vertretene Person zu handeln.

Wenn die Vollmacht abgelehnt wird, erhält die Vertrauensperson einen entsprechenden Bescheid. Gleichzeitig wird die vertretene Peron durch ein per Post zugestelltes Schreiben informiert.

Die Vollmacht erlischt automatisch mit dem Tod der vertretenen Person.

Die vertretene Person kann bereits bei Einräumung der Vollmacht ein Datum angeben, zu dem die Vollmacht enden soll. In diesem Fall erlischt die Vollmacht mit diesem Datum automatisch.

Außerdem hat die vertretene Person jederzeit die Möglichkeit, eine eingeräumte Vollmacht zu widerrufen. Der Widerruf kann entweder über FinanzOnline als „Sonstiges Anbringen“ oder formfrei postalisch an das Finanzamt Österreich (Postfach 260, 1000 Wien) übermittelt werden.

Die Vollmacht erlischt automatisch mit dem Tod der Vertrauensperson.

Die Vertrauensperson kann die Vollmacht jederzeit aufkündigen. Dafür muss die Vertrauensperson die FinanzOnline-Funktion „Wartung einer Beziehung als Erwachsenenvertreter / unentgeltlicher Vertreter in FinanzOnline“ verwenden.