Umsetzungsfragen DAC8 Implementierung

Beantwortung einer Anfrage der WKO vom 14.8.2025

Wir gehen davon aus, dass das OECD Amended CRS XML Schema erstmalig für die Meldung für den Berichtszeitraum Kalenderjahr 2026 (Meldefrist 2027) maßgeblich ist. Wir ersuchen diesbezüglich um Bestätigung und um Mitteilung, wann mit der Veröffentlichung der angepassten österreichischen Meldevorgaben zu rechnen ist.

  • Der erstmalige automatische Informationsaustausch erfolgt 2027 betreffend dem Kalenderjahr 2026. Eine Veröffentlichung der angepassten österreichischen Meldevorgaben ist für Anfang Februar 2027 geplant.

Bestehendes Konto oder Neukonto (siehe OECD Amended CRS XML Schema, Seite 24): Wir ersuchen um Bestätigung, dass die Einstufung als Neukonto (CRS1201) oder als bestehendes Konto (CRS1202) anhand des Eröffnungsdatums des Finanzkontos erfolgen kann.

  • In Bezug auf die Konten, die bereits jetzt meldepflichtig sind, sind weiterhin die Bestimmungen der §§ 79 und 80 GMSG relevant. Hinsichtlich jener Konten, die ausschließlich gemäß den Neuerungen durch die DAC8 einer (erstmaligen) Meldepflicht unterliegen werden, ist das Eröffnungsdatum ab dem 1. Jänner 2026 relevant. In diesen Fällen kann eine Klassifizierung ausschließlich anhand des Eröffnungsdatums erfolgen (d.h. aufgrund der bevorstehenden Änderungen in §§ 79 und 80 GMSG gelten betroffene Konten, die zum 31. Dezember 2025 geführt werden, ebenfalls als bestehende Konten und betroffene Konten, die am oder nach dem 1. Jänner 2026 eröffnet werden, gelten ebenfalls als Neukonten).