Portal Zoll
Customs Decisions Austria (CDA) ist das elektronische Entscheidungssystem der österreichischen Zollverwaltung und umfasst sowohl das Portal Zoll für Wirtschaftstreibende als auch das CDA-Managementsystem (CDA-MS) für die Zollverwaltung. Es ermöglicht die vollelektronische Beantragung von Entscheidungen/Bewilligungen und deren Verwaltung.
Einstieg für Wirtschaftsbeteiligte
Der Einstieg ins Portal Zoll erfolgt für alle Wirtschaftsbeteiligten, sowohl für juristische Personen als auch als Einzelunternehmen über das Unternehmensserviceportal (USP). Für natürliche Personen und Einzelunternehmen ist auch ein Einstieg über FinanzOnline (FON) möglich.
Nationale zollrechtliche Entscheidungsarten
Folgende 11 nationale zollrechtliche Entscheidungsarten werden über das Portal Zoll abgewickelt:
| AEX | Bewilligung in Bezug auf den Status eines Ermächtigten Ausführers | national |
| ALG | Bewilligung in Bezug auf die Gestellung und Abfertigung von Waren an zugelassenen Warenorten | national |
| ASO | Bewilligung in Bezug auf die buchmäßige Trennung von Vormaterialien verschiedenen Ursprungs | national |
| BDR | Bewilligung in Bezug auf die Feststellung einer Einfuhrabgabenfreiheit | national |
| CAT | Niederschrift betreffend die Ausstellung eines Verschlussanerkenntnisses - Carnet TIR | national |
| CGT | Gesamtsicherheit im Versandverfahren | national |
| JCL | Bewilligung zum Zollschuldbeitritt | national |
| JLG | Bewilligung zum Zollschuldbeitritt bezüglich einer Sicherheit | national |
| LCP | Bewilligung in Bezug auf die Gestellung und Abfertigung außerhalb des Amtsplatzes | national |
| REM | Erlass von Einfuhr- oder Ausfuhrabgabenbeträgen | national |
| REP | Erstattung von Einfuhr- oder Ausfuhrabgabenbeträgen | national |
EORI Selbstregistrierungsprozess
Für alle nationalen zollrechtlichen Entscheidungsarten ist eine EORI-Registrierung Voraussetzung. Ausgenommen davon sind die zollrechtlichen Entscheidungsarten Grundlagenbescheid (BDR), Erstattung/Erlass (REP/REM) sowie die Bewilligung in Bezug auf die Gestellung und Abfertigung außerhalb des Amtsplatzes (LCP).
Weitere Informationen zum EORI – Selbst-Registrierungsprozess finden sie hier.
Internationale Entscheidungsarten
24 internationale zollrechtliche Entscheidungsarten (UCC-Entscheidungsarten) sind künftig ausschließlich über das EU-weite Customs Decisions System (CDS) zu beantragen und zu verwalten. Der Zugang erfolgt über das EU-Trader-Portal nach Registrierung eines EU-Login-Kontos über UUM&DS.
Sonstiges
Die elektronische Selbstverwaltung in den folgenden Bereichen erfolgt ist wie bisher in Portal Zoll bzw. im Unternehmensserviceportal (USP) vorzunehmen:
-
- Benutzer- und Rechteverwaltung
- Vertretungsmanagement
Vertretung von Antragstellern (z. B. Spedition für Unternehmen) - Representative Identification Number (RIN)-Management
- elektronische Generierung der Representative Identification Number (RIN) für natürliche Personen
- elektronische Zuweisung der Representative Identification Number (RIN)-Person zum Unternehmen
- e-zoll Webservice
Einrichtung Webservicekonto über das Unternehmensserviceportal - Mein Postkorb
Elektronische Übermittlung von in Customs Decisions Austria generierten Nachrichten
Wichtige rechtliche Informationen (Auszug)
- Art 6 ZK – Unionszollkodex – besagt, dass jeder Austausch von Informationen (Anträge, Entscheidungen, Konsultationen) zwischen Zollbehörden und Wirtschaftsbeteiligten elektronisch zu erfolgen hat.
- Nach § 37 ZollR-DG – Zollrechts-Durchführungsgesetz – erfolgen zollrechtliche Erledigungen im Zollrechtlichen Informatikverfahren. Bezüglich der Inhalte der Erledigungen gelten die Zollrechtlichen Vorschriften. Eine Zustellung ist bewirkt, sobald sie in den elektronischen Verfügungsbereich der Empfängerin bzw. des Empfängers gelangt.
- Gemäß Artikel 18 und 19 ZK in Verbindung mit § 38 ZollR- DG – kann jede Person eine Zollvertreterin bzw. einen Zollvertreter ernennen, die Vertretene bzw. der Vertretene hat die Teilnehmerinnen bzw. Teilnehmer und Vertretungen im Unternehmensserviceportal eigenverantwortlich zu ermächtigen und zu warten.
- § 2 USPG – iVm. § 9 USP-NuBeV betreffend Vertretungsmanagement - Normiert wird im Unternehmensserviceportalgesetz (USPG) und in der USP- Nutzungsbedingungenverordnung (USP-NuBeV) die Nutzung des Vertretungsmanagements im Zusammenhang mit angebundenen Anwendungen. Ebenso geregelt sind die Sorgfaltspflichten hinsichtlich der Einträge und der Wartung der Rollen und Rechte.
- Rechtsgrundlagen betreffend die elektronische Zustellung sowie der Verpflichtung zur Nutzung von „Mein Postkorb“ finden sich im Zustellgesetz (ZustG) sowie im E-Government-Gesetz (E-GovG).