Portal Zoll

Customs Decisions Austria (CDA) ist das elektronische Entscheidungssystem der österreichischen Zollverwaltung und umfasst sowohl das Portal Zoll für Wirtschaftstreibende als auch das CDA-Managementsystem (CDA-MS) für die Zollverwaltung. Es ermöglicht die vollelektronische Beantragung von Entscheidungen/Bewilligungen und deren Verwaltung.
 

Einstieg für Wirtschaftsbeteiligte

Der Einstieg ins Portal Zoll erfolgt für alle Wirtschaftsbeteiligten, sowohl für juristische Personen als auch als Einzelunternehmen über das Unternehmensserviceportal (USP). Für natürliche Personen und Einzelunternehmen ist auch ein Einstieg über FinanzOnline (FON) möglich.

Nationale zollrechtliche Entscheidungsarten

Folgende 11 nationale zollrechtliche Entscheidungsarten werden über das Portal Zoll abgewickelt:

AEX Bewilligung in Bezug auf den Status eines Ermächtigten Ausführers national
ALG Bewilligung in Bezug auf die Gestellung und Abfertigung von Waren an zugelassenen Warenorten national
ASO Bewilligung in Bezug auf die buchmäßige Trennung von Vormaterialien verschiedenen Ursprungs national
BDR Bewilligung in Bezug auf die Feststellung einer Einfuhrabgabenfreiheit national
CAT Niederschrift betreffend die Ausstellung eines Verschlussanerkenntnisses - Carnet TIR national
CGT Gesamtsicherheit im Versandverfahren national
JCL Bewilligung zum Zollschuldbeitritt national
JLG Bewilligung zum Zollschuldbeitritt bezüglich einer Sicherheit national
LCP Bewilligung in Bezug auf die Gestellung und Abfertigung außerhalb des Amtsplatzes national
REM Erlass von Einfuhr- oder Ausfuhrabgabenbeträgen national
REP Erstattung von Einfuhr- oder Ausfuhrabgabenbeträgen national

 

EORI Selbstregistrierungsprozess 

Für alle nationalen zollrechtlichen Entscheidungsarten ist eine EORI-Registrierung Voraussetzung. Ausgenommen davon sind die zollrechtlichen Entscheidungsarten Grundlagenbescheid (BDR), Erstattung/Erlass (REP/REM) sowie die Bewilligung in Bezug auf die Gestellung und Abfertigung außerhalb des Amtsplatzes (LCP).

Weitere Informationen zum EORI – Selbst-Registrierungsprozess finden sie hier.

 

Internationale Entscheidungsarten

24 internationale zollrechtliche Entscheidungsarten (UCC-Entscheidungsarten) sind künftig ausschließlich über das EU-weite Customs Decisions System (CDS) zu beantragen und zu verwalten. Der Zugang erfolgt über das EU-Trader-Portal nach Registrierung eines EU-Login-Kontos über UUM&DS.

 

Sonstiges

Die elektronische Selbstverwaltung in den folgenden Bereichen erfolgt ist wie bisher in Portal Zoll bzw. im Unternehmensserviceportal (USP) vorzunehmen:

    • Benutzer- und Rechteverwaltung
    • Vertretungsmanagement
      Vertretung von Antragstellern (z. B. Spedition für Unternehmen)
    • Representative Identification Number (RIN)-Management
      • elektronische Generierung der Representative Identification Number (RIN) für natürliche Personen
      • elektronische Zuweisung der Representative Identification Number (RIN)-Person zum Unternehmen
  • e-zoll Webservice
    Einrichtung Webservicekonto über das Unternehmensserviceportal
  • Mein Postkorb
    Elektronische Übermittlung von in Customs Decisions Austria generierten Nachrichten

 

Wichtige rechtliche Informationen (Auszug)

  • Art 6 ZK – Unionszollkodex – besagt, dass jeder Austausch von Informationen (Anträge, Entscheidungen, Konsultationen) zwischen Zollbehörden und Wirtschaftsbeteiligten elektronisch zu erfolgen hat.
  • Nach § 37 ZollR-DG – Zollrechts-Durchführungsgesetz – erfolgen zollrechtliche Erledigungen im Zollrechtlichen Informatikverfahren. Bezüglich der Inhalte der Erledigungen gelten die Zollrechtlichen Vorschriften. Eine Zustellung ist bewirkt, sobald sie in den elektronischen Verfügungsbereich der Empfängerin bzw. des Empfängers gelangt.
  • Gemäß Artikel 18 und 19 ZK in Verbindung mit § 38 ZollR- DG – kann jede Person eine Zollvertreterin bzw. einen Zollvertreter ernennen, die Vertretene bzw. der Vertretene hat die Teilnehmerinnen bzw. Teilnehmer und Vertretungen im Unternehmensserviceportal eigenverantwortlich zu ermächtigen und zu warten.
  • § 2 USPG – iVm. § 9 USP-NuBeV betreffend Vertretungsmanagement - Normiert wird im Unternehmensserviceportalgesetz (USPG) und in der USP- Nutzungsbedingungenverordnung (USP-NuBeV) die Nutzung des Vertretungsmanagements im Zusammenhang mit angebundenen Anwendungen. Ebenso geregelt sind die Sorgfaltspflichten hinsichtlich der Einträge und der Wartung der Rollen und Rechte.
  • Rechtsgrundlagen betreffend die elektronische Zustellung sowie der Verpflichtung zur Nutzung von „Mein Postkorb“ finden sich im Zustellgesetz (ZustG) sowie im E-Government-Gesetz (E-GovG).

 

Häufig gestellte Fragen