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Ermächtigungen
Gesetzlich eingeräumte Befugnis des Bundesministers für Finanzen, die für bestimmte haushaltsrechtliche Belange entweder die ausschließliche Zuständigkeit vorsieht oder seine Zustimmung erfordert.
Gesetzlich eingeräumte Befugnis des Bundesministers für Finanzen, die für bestimmte haushaltsrechtliche Belange entweder die ausschließliche Zuständigkeit vorsieht oder seine Zustimmung erfordert.