Abbau von notleidenden Krediten (NPL)

Die Europäische Kommission hat am 14. März 2018 im Rahmen der Umsetzung des Aktionsplans und der Schlussfolgerungen des Rates vom 11. Juli 2017 für den Abbau notleidender Kredite in Europa ein Legislativpaket vorgelegt, das eine Verordnung und eine Richtlinie mit geeigneten Maßnahmen zur weiteren Verringerung der hohen Bestände an notleidenden Krediten in der Europäischen Union und zur Verhinderung des möglichen künftigen Anhäufens umfasst.

Die Richtlinie (EU) 2021/2167 soll sicherstellen, dass die Anforderungen an die Zulassung von Kreditdienstleistern in der Europäischen Union harmonisiert werden und der Verkauf von notleidenden Krediten an Dritte nach den gleichen Voraussetzungen abläuft. Es wird damit die Entwicklung von Sekundärmärkten für notleidende Kredite in Österreich und in der Europäischen Union unterstützt, da Hindernisse für die Übertragung notleidender Kredite von Kreditinstituten auf Kreditkäufer beseitigt, entsprechende Sicherheitsvorkehrungen getroffen und gleichzeitig die Kreditnehmerrechte gewahrt werden.

Mit dem geplanten Gesetzesentwurf wird die Richtlinie (EU) 2021/2167 umgesetzt und das Gesetzesvorhaben soll einen einheitlichen Rahmen für Käufer und Kreditdienstleister der von Kreditinstituten gewährten notleidenden Kreditverträge schaffen und Hindernisse beim grenzüberschreitenden Kauf von notleidenden Krediten in der Europäischen Union beseitigen.

Die gesetzlichen Bestimmungen zur Richtlinie (EU) 2021/2167 sollen bis zum 29. Dezember 2023 in nationales Recht umgesetzt werden und mit 30. Dezember 2023 in Kraft treten.

Letzte Aktualisierung: 21. Februar 2023