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Notifikation - budgetäre

Seit Anfang 1994 müssen die Mitgliedstaaten der Europäischen Union zweimal jährlich die Höhe ihrer geplanten und tatsächlichen öffentlichen Defizite sowie die Höhe ihres tatsächlichen öffentlichen Schuldenstandes mit, und zwar das erste Mal vor dem 1. März des laufenden Jahres und das zweite Mal vor dem 1. September des laufenden Jahres. Gemeldet werden müssen Schätzungen für das laufende Jahr und Ergebnisse für die letzten vier Jahre.