Buchmäßige Trennung
Werden bei der Herstellung von Ursprungserzeugnissen Vormaterialien verwendet, deren Ursprung für den Ursprung der Fertigwaren von Bedeutung ist, müssen diese getrennt gelagert und verarbeitet werden. Das gilt, wenn man den Ursprung später nicht mehr anhand der physischen Merkmale erkennen kann. Diese Vormaterialien müssen daher von gleichartigen Vormaterialien aus Drittländern getrennt gelagert werden.
Unter bestimmten Voraussetzungen kann jedoch Herstellern von Ursprungserzeugnissen die nur buchmäßige Unterscheidung von Vormaterialien verschiedenen Ursprungs bei tatsächlich gemeinsamer physischer Lagerung und Verarbeitung bewilligt werden ("buchmäßige Trennung").
Für die Erteilung der Bewilligung ist das Zollamt Österreich zuständig.
Details zur buchmäßigen Trennung, können der nachfolgenden Unterlage entnommen werden beziehungsweise sind der jeweiligen UP-Arbeitsrichtlinie zu entnehmen: