Informationen zu e-Commerce Bearbeitungsgebühr (Union Handling Fee – UHF) und Produktkennungen (Product Identifier – PID)
Bearbeitungsgebühr (Union Handling Fee - UHF)
Der Artikel 20 des neuen Zollkodex der Union VO (EU) 2026/2108 (nUZK) sieht eine Bearbeitungsgebühr (UHF) pro Warenposition vor, die zur Abgeltung des Aufwands der Zollbehörden für die Dienstleistungen, die im Zusammenhang mit der Bearbeitung eines Antrags auf Überlassung zum freien Verkehr von Waren im Fernverkauf zu erbringen sind, dient.
Mit der Delegierten VO (EU) 2026/2152 wurde die Höhe der UHF mit 2 EUR festgelegt.
Die UHF findet ab 01.11.2026 Anwendung
Produktkennungen (Product Identifier – PID)
Zudem sind ab 01.11.2026 für Waren des Fernverkaufs in der Zollanmeldung zur Überlassung zum freien Verkehr die Händler-PID, die nicht standardisierte Hersteller-PID sowie eine allfällige standardisierte Hersteller-PID oder die Ausnahme, dass eine standardisierte Hersteller-Produktkennung nicht existiert, anzugeben.
Hinweis:
Sind die „Händler-Produktkennung“ und/oder auch die „nicht-standardisierte Hersteller-Produktkennung“ nicht verfügbar bzw. nicht bekannt, kann bis auf weiteres anstelle einer falschen Nummer oder von nicht zulässigen Zeichen der Vermerk „unbekannt“, „nicht verfügbar“ oder z.B. auch „Not applicable“ eingetragen werden.
Weitere Informationen zu diesen Neuerungen finden Sie auf der BMF-Website unter Themen > Zoll > Internethandel (Fernverkauf)