Neuerungen im Bereich der Alkoholsteuer

I. Erhöhung des Alkoholsteuersatzes ab 01.01.2027

Mit dem Budgetbegleitgesetz 2026 erfolgte eine Erhöhung der Alkoholsteuer auf 1.560 Euro je 100 Liter reinen Alkohols. Der neue Steuersatz ist ab dem 1.1.2027 anwendbar und bei dafür vorzusehenden Sicherheiten zu berücksichtigen.

II. Aus EKA - Elektronische Kartei Abfindung wird ELISA - Elektronisches Informationssystem Abfindung

Wenn privat Alkohol gebrannt werden soll, müssen bestimmte gesetzliche Vorgaben beachtet werden – der Fachbegriff dafür lautet „Herstellung von Alkohol unter Abfindung“. Vor der Herstellung von Alkohol sind von einem Abfindungsberechtigten bestimmte Angaben an das Zollamt zu übermitteln.

Bisher stand für diese „elektronische Abfindungsanmeldung“ das Programm EKA („Elektronische Kartei Abfindung“) zur Verfügung, das mit 4.11.2026 von ELISA („Elektronisches Informationssystem Abfindung“) abgelöst wird.

Die Nutzung von ELISA ist über FinanzOnline möglich. Damit stellt die Zollverwaltung eine neue, moderne und benutzerfreundliche elektronische Anwendung für alle erforderlichen Schritte rund um die Herstellung von Alkohol unter Abfindung zur Verfügung.

Unverändert, aber mit einer moderneren und benutzerfreundlichen Oberfläche, bleiben die Erfassung der Abfindungsdaten, die Einreichung der Abfindungsanmeldung und die Übermittlung von Reinigungsanzeigen.

In der neuen IT-Anwendung ELISA sind nun auch die Funktionen zur Erfassung von Brenngeräte-Daten enthalten. Einerseits können Anzeigen über den Kauf oder Verkauf von Brenngeräten eingereicht werden. Andererseits ist die Antragsstellung auf Zulassung von einfachen Brenngeräten elektronisch in ELISA möglich.

Voraussetzung für die Nutzung von ELISA ist ein Zugang zu FinanzOnline.

Wenn noch kein FinanzOnline-Zugang vorhanden ist, kann dieser über die ID Austria erworben werden. Informationen dazu sind unter https://www.bmf.gv.at/public/informationen/id-austria.html abrufbar.

Ab dem 4.11.2026 ist ELISA über FinanzOnline anstelle von EKA verfügbar. Die persönlichen Daten sowie die Daten für die Herstellung von Alkohol unter Abfindung (Brennrechte, steuerfreier Hausbrand, Brenngerätedaten) werden automatisch nach ELISA übernommen.

Bei bereits bestehendem FinanzOnline-Zugang gelangt man über den Pfad Externe Verfahren/Links – Verbrauchsteuern direkt zur Verbrauchsteuer Internetplattform+ und dort zur Anwendung ELISA.

Nach der Bestätigung der Personendaten können die Abfindungsdaten (z.B. Angaben zum steuerfreien Hausbrand und zu Obststoffen) erfasst werden. Diese Daten werden in der Folge durch das Zollamt geprüft (innerhalb weniger Werktage) und anschließend können sämtliche Funktionen in ELISA genutzt werden.

Sofern eine vertrauenswürdige Person als Vertreter in FinanzOnline tätig werden soll, ist dafür das Formular FON-UV1 ausgefüllt und unterschrieben an diese Person zu übergeben. Die Person kann nach Übermittlung dieses Formulars, direkt über FinanzOnline, und nach Prüfung und Hinterlegung der Vertretungsdaten durch das Finanzamt in ELISA tätig werden! Eine Person kann unentgeltlich bis zu vier Vertretungen in FinanzOnline übernehmen. Ein Widerruf der Vertretung ist jederzeit möglich.