Erfolgreiche Kontrollen der Finanzpolizei rund um den Formel 1 Grand Prix 29 Unternehmen kontrolliert - 22 Anzeigen, 3 Festnahmen und 150.000 Euro eingetrieben
Die Finanzpolizei im Amt für Betrugsbekämpfung führte im Rahmen des Formel 1 Grand Prix in Spielberg am vergangenen Wochenende Schwerpunktkontrollen durch, die vorwiegend Securityunternehmen betrafen. Die Bilanz: Neben 22 Anzeigen wurden über 150.000 Euro an Abgabenrückständen eingetrieben, darüber hinaus wurden drei illegal beschäftigte Arbeitnehmer festgenommen.
„Das Formel 1-Rennen in Spielberg ist Jahr für Jahr ein sportliches Highlight und ein bedeutender Wirtschaftsfaktor für die Region. Umso mehr muss Fairness auf der Rennstrecke, vor allem aber auch abseits davon, absolute Priorität haben. Die Kontrollen der Finanzpolizei garantieren den Schutz der redlichen Unternehmen. Steuer- und Abgabenbetrug auf Kosten der Allgemeinheit darf sich niemals rechnen!“, so Finanzminister Markus Marterbauer.
Die insgesamt 27 Finanzpolizistinnen und Finanzpolizisten kontrollierten an zwei Tagen 29 Betriebe mit 218 eingesetzten Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in und rund um das Veranstaltungsgelände. Dabei wurden 20 Verstöße gegen das Allgemeine Sozialversicherungsgesetz, das Ausländerbeschäftigungsgesetz sowie das Lohn- und Sozialdumping-Bekämpfungsgesetz festgestellt und dementsprechend Strafanzeigen gelegt. Die beantragten Strafen belaufen sich auf etwa 65.000 Euro. Zudem wurden aufgrund des Verdachts von Sozialleistungsmissbrauch zwei Anzeigen an die Taskforce SOLBE im Innenministerium gestellt.
Besonders drastisch war der Fall einer Securityfirma, bei der die Fremdenpolizei drei Personen festnahm, die zu diesem Zeitpunkt illegal in Österreich aufhältig waren. Die weiteren Ermittlungen ergaben, dass bei zahlreichen weiteren Mitarbeitern des Unternehmens massive Übertretungen im Strafregister aufschienen. Das veranlasste den Veranstalter dazu, noch während des Formel 1-Wochenendes die Zusammenarbeit mit dieser Firma zu beenden und das eingesetzte Personal vor Ort abzuziehen. Da der Betrieb im laufenden Jahr darüber hinaus noch keinerlei Lohnabgaben eingemeldet hat, folgen in diesem Fall noch tiefergehende Ermittlungen. Auch bei anderen Unternehmen, darunter ein Vermieter von Campingplätzen auf dem Gelände, traten Unregelmäßigkeiten auf, die im Nachgang noch genauer untersucht werden und zu weiteren Anzeigen führen könnten.