Mehr Transparenz bei Förderungen – Staatliche Leistungen ab 1.500 Euro am Transparenzportal einsehbar

Mit dem 1. September sind im Transparenzportal erstmals Leistungen ab einem Schwellenwert von 1.500 Euro, die von staatlichen Stellen an nicht-natürliche Personen und Einzelunternehmen vergeben werden, öffentlich einsehbar. Damit sind nun deutlich mehr Empfänger von Förderungen übersichtlich am Transparenzportal dargestellt.  Bisher war dies nur bei Empfängern von Förderungen aus dem Aufbauplan der EU (Top 100), sowie bei bestimmten COVID 19 Wirtschaftshilfen und Energieleistungen der Fall. Auch weil bei den beiden letztgenannten jeweils ein Schwellenwert von 10.000 Euro vorgesehen war, baut das BMF nunmehr seine Transparenzinitiative weiter aus.

Finanzminister Markus Marterbauer betont: „Förderungen sind Zuwendungen aus Steuermitteln ohne Gegenleistung. Daher hat gerade hier die Öffentlichkeit ein Recht darauf zu erfahren, wofür diese verwendet werden. Mehr Transparenz ist auch im Sinne des sinnvollen Einsatzes von finanziellen Mitteln zur Unterstützung der Wirtschaft von größter Bedeutung. Eine erhöhte Transparenz ist außerdem ein entscheidender Schritt, um zu mehr Effizienz und Nachhaltigkeit bei Förderungen beizutragen.“

Das Transparenzportal bietet einen Überblick über mehr als 5.000 Leistungen der öffentlichen Hand. Über drei Millionen Zugriffe pro Jahr zeigen das große Interesse der Bevölkerung an Transparenz. Aber auch die Verwaltung nutzt die Daten aus der Transparenzdatenbank intensiv: im vergangenen Jahr wurden über 8 Millionen Überprüfungen auf unerwünschte Mehrfachförderungen vorgenommen, um einen effizienten Einsatz öffentlicher Mittel zu gewährleisten.

Förderungen an Privatpersonen und insbesondere solche, durch deren Bekanntgabe eine Gefahr für die öffentliche Ordnung und Sicherheit droht, oder die Bekanntgabe einen erheblichen wirtschaftlichen oder finanziellen Schaden einer Gebietskörperschaft nach sich ziehen könnte, sind weiterhin von der namentlichen Veröffentlichung ausgenommen.

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