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Initiativrecht

Die Kommission als Hüterin der Verträge und des Allgemeininteresses besitzt ein Initiativrecht im legislativen Bereich. Sie hat somit die Aufgabe und Pflicht, Vorschläge vorzulegen, wenn dies im Vertrag ausdrücklich vorgesehen ist oder wenn sie es für erforderlich hält. Rat und Europäisches Parlament können die Kommission auffordern, Vorschläge vorzulegen. Das Initiativrecht der Kommission gilt als Kernstück der Gemeinschaftsmethode.