Nationale und internationale Dimension von Kontraproduktivität

Internationale Dimension

Die Betrachtung, Identifizierung und der Umgang mit kontraproduktiven Maßnahmen, Anreizen und Subventionen gewinnt international zunehmend an politischer Relevanz. In den Entscheidungen zum Glasgow Climate Pact 2021 bzw. zur Globalen Bestandsaufnahme 2023 werden Vertragsstaaten des Übereinkommens von Paris etwa dazu aufgerufen, ineffiziente kontraproduktive Anreize, die nicht Energiearmut oder einen gerechten Übergang adressieren, abzuschaffen.

Das 8. Umweltaktionsprogramm der Europäischen Union für die Zeit bis 2030 schreibt in Artikel 3 vor, dass die EU und ihre Mitgliedstaaten sowie weitere Stakeholder (z.B. Länder), „[…] für die Umwelt vorteilhafte Anreize stärken und umweltschädlich wirkende Subventionen insbesondere für fossile Brennstoffe auf Unionsebene und auf nationaler, regionaler und lokaler Ebene unverzüglich abschaffen […]“ müssen. Ähnlich argumentiert der ECOFIN Rat z.B. im Vorfeld der 29. Weltklimakonferenz bei den Schlussfolgerungen zur internationalen Klimafinanzierung: „and phasing out inefficient fossil fuel subsidies that do not address energy poverty or just transitions as soon as possible“ sowie „present detailed reporting on fossil fuel finance they still provide and to support countries in phasing out fossil fuel subsidies that do not address energy poverty or just transitions“. 

Siehe Entscheidung 1/CMA.3, Abs. 36 “Calls upon Parties to […] phase-out […] unabated coal power and inefficient fossil fuel subsidies, recognizing the need for support towards a just transition” sowie Entscheidung 1/CMA.5, Abs. 28 lit. h: “Phasing out inefficient fossil fuel subsidies that do not address energy poverty or just transitions, as soon as possible;”

Nationale Dimension

Im österreichischen nationalen Energie- und Klimaplan (NEKP), der gemäß EU Governance-Verordnung an die Europäische Kommission übermittelt wurde, wird folgender weiterer Prozess zum Umgang mit Kontraproduktiven Anreizen festgehalten:

  • Die Erfassung und Analyse von Maßnahmen, die in ihrer Wirkung den Klima- und Energiezielen der Republik Österreich entgegenstehen, sind aus der Sicht des Staatshaushalts wichtige Prozessschritte in der Identifikation kosteneffektiver Dekarbonisierungsstrategien.
  • „Der Umgang mit kontraproduktiven Anreizen und Förderungen stellt eine wesentliche strategische Option für eine kosteneffektive Einhaltung der Klimaziele dar."
  • „Die bundesinterne Zuständigkeit für die Erfassung und Analyse kontraproduktiver Maßnahmen, inklusive der damit verbundenen budgetären Effekte, liegt beim Bundesministerium für Finanzen. Das BMF kann im Rahmen der hierfür notwendigen Datenerhebung die jeweils betroffenen Fachressorts mitbefassen.“
  • „Ziel ist es, durch einen schrittweisen Abbau kontraproduktiver Anreize und Subventionen zum Zieljahr 2030 einen Treibhausgasreduktionseffekt von mindestens 2 Mio. t CO2-Äquivalent pro Jahr zu erreichen. Als Basisjahr wird das Emissionsjahr 2022 herangezogen.“

Um einen möglichst umfassenden Überblick über kontraproduktive Maßnahmen zu erhalten, müssen sämtliche Aspekte gesamthaft betrachtet werden. Eine Fokussierung nur auf einzelne Systeme, Gebietskörperschaften oder Dimensionen greift zu kurz. Ebenso nationale Analysen von wissenschaftlichen Organisationen, die grundsätzlich wichtige Aspekte dieser Debatte beleuchten können, können mit diesen Ansätzen nicht (vollständig) verglichen werden.

Bisherige nationale Analysen von wissenschaftlichen Organisationen, die grundsätzlich wichtige Aspekte dieser Debatte beleuchten können, sind ebenso nur begrenzt vergleichbar und fokussieren sich häufig auf einzelne Aspekte der Debatte.

Wichtig ist klarzustellen, dass eine Klassifikation von Maßnahmen oder Auszahlungen als produktive oder kontraproduktive Maßnahme alleine den Umgang mit einer solchen Maßnahme auch aus methodischer Sicht nicht determinieren kann. Vielmehr zielt der datenbasierte Ansatz der Green Budgeting Methode darauf ab, verteilungs- und standortpolitische Überlegungen gemeinsam mit klima- und umweltpolitischen Aspekten zu berücksichtigen.

Letzte Aktualisierung: 19. März 2026