Budgetprovisorium 2025
Auf dieser Seite finden Sie Informationen zum Budgetprovisorium und Budgetvollzug im Jahr 2025.
Automatisches Budgetprovisorium 2025
Seit 1. Jänner 2025 gilt gemäß Art. 51a Abs. 4 B-VG ein automatisches Budgetprovisorium, wonach das Bundesfinanzgesetz 2024 bis zum Beschluss eines gesetzliches Budgetprovisoriums bzw. eines Bundesfinanzgesetzes für das Jahr 2025 anzuwenden ist. Zudem sind die für 2025 vorgesehenen Auszahlungsobergrenzen gemäß des Bundesfinanzrahmengesetzes 2024‑2027 (BGBl. I Nr. 149/2023) zu beachten.
Personalplan 2024 idFd. 1. Anpassung (Beschlussfassung im 104e. MR/TOP 6; wirksam mit 24.07.2024)
Aktueller Budgetvollzug
Der Nettofinanzierungssaldo des Bundes beläuft sich im Jänner 2025 auf ‑4,2 Mrd. € und ist damit um 0,7 Mrd. € negativer als im Vergleichszeitraum des Vorjahres.
Im Jänner 2025 betrugen die Auszahlungen des Bundes 9,1 Mrd. € und waren damit um 0,7 Mrd. € bzw. 8,9% höher als im Vergleichszeitraum 2024. Dieser Anstieg ist vor allem auf jeweils 0,3 Mrd. € höhere Auszahlungen iZm. der Finanzzuweisung an die Gemeinden im Rahmen des Gemeindepakets 2024, aufgrund einer höheren Inanspruchnahme von Förderungen für thermisch energetische Sanierungen in der UG 43 Klima, Umwelt und Energie sowie für Investitionen im Bereich der Landesverteidigung zurückzuführen.
Die Einzahlungen des Bundes iHv. 4,9 Mrd. € bewegten sich trotz eines Anstiegs der Bruttoabgaben (+0,3 Mrd. € bzw. +4,8% inkl. Abgabenguthaben) bei gleichzeitig höheren Ab-Überweisungen an andere Rechtsträger (+0,3 Mrd. €) insgesamt auf demselben Niveau wie im Vergleichszeitraum 2024.
Weitere Informationen finden Sie im aktuellen Monatsbericht Jänner 2025 (PDF, 1 MB) und im Downloadbereich. Unter Budgetvollzug 2025 - Monatserfolge werden monatlich die unbereinigten Bundeshaushaltsdaten aktualisiert und als HTML-Tabellen zur Verfügung gestellt.