Budgetprovisorium 2025

Auf dieser Seite finden Sie Informationen zum Budgetprovisorium und Budgetvollzug im Jahr 2025.

Automatisches Budgetprovisorium 2025

Von 1. Jänner bis 31. März 2025 war gemäß Art. 51a Abs. 4 B-VG ein automatisches Budgetprovisorium in Kraft, wonach das Bundesfinanzgesetz 2024 bis zum Beschluss eines gesetzliches Budgetprovisoriums bzw. eines Bundesfinanzgesetzes für das Jahr 2025 anzuwenden war. Zudem sind die für 2025 vorgesehenen Auszahlungsobergrenzen gemäß des Bundesfinanzrahmengesetzes 2024‑2027 (BGBl. I Nr. 149/2023) zu beachten.

Gesetzliches Budgetprovisorium 2025

Seit 1. April 2025 galt das gesetzliche Budgetprovisorium 2025 gemäß BGBl. I Nr. 8/2025, welches aufgrund der neuen Ressortverteilung gemäß Bundesministeriengesetz 1986 (BGBl. I Nr. 10/2025) novelliert wurde und in der Fassung des BGBl. I Nr. 14/2025 rückwirkend mit 1. April bis 30. Juni 2025 galt und durch das Bundesfinanzgesetz 2025 abgelöst wurde. 

Budgetvollzug

Im Downloadbereich sind die Vollzugsberichte während des Geltungszeitraums der Budgetprovisorien 2025 verfügbar. Informationen zum Budgetvollzug ab Juli 2025 sind auf der Seite Budget 2025/2026 verfügbar.

Unter Budgetvollzug 2025 - Monatserfolge werden monatlich die unbereinigten Bundeshaushaltsdaten aktualisiert und als HTML-Tabellen zur Verfügung gestellt.

Downloadbereich Vollzugsberichte & Daten