Budgetprovisorium 2025

Auf dieser Seite finden Sie Informationen zum Budgetprovisorium und Budgetvollzug im Jahr 2025.

Automatisches Budgetprovisorium 2025

Von 1. Jänner bis 31. März 2025 war gemäß Art. 51a Abs. 4 B-VG ein automatisches Budgetprovisorium in Kraft, wonach das Bundesfinanzgesetz 2024 bis zum Beschluss eines gesetzliches Budgetprovisoriums bzw. eines Bundesfinanzgesetzes für das Jahr 2025 anzuwenden ist. Zudem sind die für 2025 vorgesehenen Auszahlungsobergrenzen gemäß des Bundesfinanzrahmengesetzes 2024‑2027 (BGBl. I Nr. 149/2023) zu beachten.

Gesetzliches Budgetprovisorium 2025

Seit 1. April 2025 galt das gesetzliche Budgetprovisorium 2025 gemäß BGBl. I Nr. 8/2025, welches aufgrund der neuen Ressortverteilung gemäß Bundesministeriengesetz 1986 (BGBl. I Nr. 10/2025) novelliert wurde und in der Fassung des BGBl. I Nr. 14/2025 rückwirkend mit 1. April bis 30. Juni 2025 galt und durch das Bundesfinanzgesetz 2025 abgelöst wurde. 

Aktueller Budgetvollzug

Der Nettofinanzierungssaldo des Bundes betrug bis Ende Mai 2025 -10,5 Mrd. € und war damit um rund 0,4 Mrd. € negativer als im Vergleichszeitraum des Vorjahres. Die Wirkung der Sanierungsmaßnahmen der Bundesregierung wird sich erst im weiteren Jahresverlauf vollends im Vollzug zeigen.  

Entwicklung Budgetvollzug Mai 2025

Von Jänner bis Mai 2025 betrugen die Auszahlungen des Bundes 49,6 Mrd. € und waren damit um 1,3 Mrd. € bzw. 2,6% höher als im Vergleichszeitraum des Vorjahres.

Diese Entwicklung ist vor allem auf um 0,7 Mrd. € höhere Auszahlungen im Bereich der Pensionsversicherung zurückzuführen, vorwiegend infolge der Pensionsanpassung 2025 sowie einer gedämpften konjunkturellen Entwicklung, die sich in der Einzahlungsentwicklung der Pensionsversicherungsbeiträge niederschlägt. Zudem kam es zu Mehrauszahlungen in Höhe von jeweils 0,3 Mrd. € in der UG 23 Pensionen – Beamtinnen und Beamten, in der UG 44 Finanzausgleich, primär im Zusammenhang mit der Finanzzuweisung an die Gemeinden im Rahmen des Gemeindepakets 2024, in der UG 20 Arbeit, insbesondere für Leistungen nach dem Arbeitslosenversicherungsgesetz, sowie in der UG 30 Bildung (vor allem Personal). Demgegenüber stehen jeweils 0,7 Mrd. € geringere Auszahlungen in der UG 45 Bundesvermögen, vor allem für den Stromkostenzuschuss und an die COFAG. Auch in der UG 40 Wirtschaft kam es zu einem deutlichen Rückgang der Auszahlungen (‑0,5 Mrd. €), vorwiegend für Energiekostenförderungen.

Die Einzahlungen des Bundes beliefen sich im Zeitraum Jänner bis Mai 2025 auf 39,1 Mrd. € und waren somit um 0,8 Mrd. € bzw. 2,2% höher als im Vergleichszeitraum 2024. Dies ist insbesondere auf eine Steigerung der Nettoabgaben in Höhe von 0,9 Mrd. € zurückzuführen, die aus einer positiven Entwicklung der Bruttoabgaben inkl. Abgabenguthaben (+1,7 Mrd. €, vor allem im Bereich der Lohnsteuer, Umsatzsteuer, Energieabgaben) resultieren, denen höhere Ab-Überweisungen (+0,8 Mrd. €, unter anderem an die Länder und die EU) gegenüberstehen. Auch die höheren Beiträge zur Arbeitslosenversicherung (ALV) bzw. zum Familienlastenausgleichsfonds (FLAF) wirken sich insgesamt positiv auf den Saldo aus.  

Weitere Informationen finden Sie im aktuellen Monatsbericht Mai 2025 (PDF, 1 MB) und im Downloadbereich. Unter Budgetvollzug 2025 - Monatserfolge werden monatlich die unbereinigten Bundeshaushaltsdaten aktualisiert und als HTML-Tabellen zur Verfügung gestellt. 

Downloadbereich Vollzugsberichte & Daten