Budgetprovisorium 2025
Auf dieser Seite finden Sie Informationen zum Budgetprovisorium und Budgetvollzug im Jahr 2025.
Automatisches Budgetprovisorium 2025
Von 1. Jänner bis 31. März 2025 war gemäß Art. 51a Abs. 4 B-VG ein automatisches Budgetprovisorium in Kraft, wonach das Bundesfinanzgesetz 2024 bis zum Beschluss eines gesetzliches Budgetprovisoriums bzw. eines Bundesfinanzgesetzes für das Jahr 2025 anzuwenden ist. Zudem sind die für 2025 vorgesehenen Auszahlungsobergrenzen gemäß des Bundesfinanzrahmengesetzes 2024‑2027 (BGBl. I Nr. 149/2023) zu beachten.
Gesetzliches Budgetprovisorium 2025
Seit 1. April 2025 galt das gesetzliche Budgetprovisorium 2025 gemäß BGBl. I Nr. 8/2025, welches aufgrund der neuen Ressortverteilung gemäß Bundesministeriengesetz 1986 (BGBl. I Nr. 10/2025) novelliert wurde und in der Fassung des BGBl. I Nr. 14/2025 rückwirkend mit 1. April 2025 gilt.
Aktueller Budgetvollzug
Der Bundessaldo beläuft sich Ende April 2025 auf ein Defizit von 12,4 Mrd. € und liegt damit auf dem Niveau des Vorjahreszeitraums.
Die Auszahlungen von Jänner bis April 2025 betrugen 39,5 Mrd. € und überstiegen damit die Auszahlungen im Vergleichszeitraum des Vorjahres um 0,9 Mrd. € bzw. 2,4%. Zu wesentlichen Mehrauszahlungen kam es iZm. der Konjunktur und der demografischen Entwicklung iHv. 1,1 Mrd. €. Zusätzlich gab es höhere Auszahlungen für das Bundespersonal und Landeslehrpersonal iHv. 0,4 Mrd. € sowie für Zinsen und sonstige Finanzaufwendungen iHv. 0,2 Mrd. €. Die sonstigen Auszahlungen waren in Summe um 1,1 Mrd. € höher (ua. für grüne Transformation, Finanzzuweisungen an Gemeinden oder Valorisierung von Familienleistungen). Demgegenüber stehen Minderauszahlungen für den Umgang mit der COVID-19- und Energiekrise iHv. 1,8 Mrd. €.
Die Einzahlungen betrugen 27,0 Mrd. € von Jänner bis April 2025 und liegen damit um 1,0 Mrd. € bzw. 3,7% über dem Vergleichszeitraum 2024. Gegenüber 2024 gab es vor allem höhere Einzahlungen bei den öffentlichen Abgaben iHv. 0,8 Mrd. € (1,3 Mrd. € mehr Bruttoabgaben sowie 0,4 Mrd. € höhere Ab-Überweisungen), bei ALV-Beiträgen iHv. 0,2 Mrd. € und FLAF-Beiträgen iHv. 0,1 Mrd. €.
Weitere Informationen finden Sie im aktuellen Bericht zur Entwicklung des Bundeshaushalts Jänner bis April 2025 (PDF, 2 MB) und im Downloadbereich. Unter Budgetvollzug 2025 - Monatserfolge werden monatlich die unbereinigten Bundeshaushaltsdaten aktualisiert und als HTML-Tabellen zur Verfügung gestellt.
Downloadbereich Vollzugsberichte & Daten
- Zusatzinformation betreffend KIG 2023 zum Berichtsmonat April 2025 (Excel, 3 MB)
- Zusatzinformation betreffend KIG 2023 zum Berichtsmonat März 2025 (Excel, 3 MB)
- Zusatzinformation betreffend KIG 2023 zum Berichtsmonat Februar 2025 (Excel, 3 MB)
- Zusatzinformation betreffend KIG 2023 zum Berichtsmonat Jänner 2025 (Excel, 3 MB)