Zoll Korridorverkehr Vorarlberg

Der Zoll Korridorverkehr Vorarlberg dient der Vereinfachung und Beschleunigung des grenzüberschreitenden Güterverkehrs zwischen der Schweiz bzw. dem Fürstentum Liechtenstein und Österreich. Er ist in beiden Richtungen möglich und sorgt für eine effizientere Zollabwicklung.

1. Ziel des Zoll Korridorverkehr Vorarlberg

Das Korridor Verfahren Vorarlberg ist eine gemeinsam mit der Schweizer Zollverwaltung erarbeitete Lösung und dient zur Überwachung der von beiden Zollverwaltungen vereinbarten Korridorverkehre.

Das Hauptziel dabei ist die Ablöse des bestehenden papierbasierten Laufzettelverfahrens und die Digitalisierung der Zollprozesse in Vorarlberg. 

2. Verfahren des Zoll Korridorverkehr Vorarlberg

Allgemein
Der Zoll Korridorverkehr Vorarlberg stellt folgende Verfahren zur Verfügung:

Voraussetzungen
Um am Zoll Korridorverkehr Vorarlberg teilnehmen zu können, stellen Sie bitte sicher, dass die folgenden Voraussetzungen erfüllt sind:

Technische Voraussetzungen

  • Webservicekonto (inkl. notwendiger Berechtigung) vorhanden
  • Zollsoftware mit Schnittstelle zum AT-IT-System (Webservice) vorhanden
  • Zollsoftware mit Schnittstelle zum CH-IT-System vorhanden

Fachliche Voraussetzungen

  • EORI-Registrierung vorhanden
  • RIN-Registrierung (inkl. Zuordnung zum jeweiligen Unternehmen) vorhanden
  • Zugelassener Warenort in Vorarlberg vorhanden
    (ausgenommen Rollender Korridor – Ausgang und Transit – Eingang)
  • Behördliche Registrierung für den Zoll Korridorverkehr Vorarlberg 
    (ausgestellt durch die Dienststelle West des Zollamts Österreich)
  • AEO-Zertifizierung für den Wirtschaftsbeteiligten, der die Ankunftsanzeige im Prozess „Warenort Korridor – Eingang“ übermittelt

Antragsformular für die behördliche Registrierung
Für die Teilnahme am Zoll Korridorverkehr Vorarlberg ist eine verpflichtende behördliche Registrierung erforderlich.
Das entsprechende Formular finden Sie hier:

Antrag auf Registrierung zum Zoll Korridorverkehr Vorarlberg.pdf  (PDF, 225 KB)

Glossar

Zugelassene Warenorte
Für das Verfahren sind nur Zugelassene Warenorte in Vorarlberg zulässig.
https://www.bmf.gv.at/services/glossar/z/zugelassener-warenort.html

Grenzzollstellen im Zoll Korridorverkehr Vorarlberg
Folgende österreichische Grenzzollstellen können für den Grenzübertritt verwendet werden

  • Zollstelle Höchst
  • Zollstelle Lustenau
  • Zollstelle Hohenems
  • Zollstelle Mäder
  • Zollstelle Meiningen
  • Zollstelle Tisis

Korridormodul
Das Korridormodul ist die IT-Lösung, welche den Zoll Korridorverkehr in Vorarlberg verwaltet. Es stellt zugelassenen Wirtschaftsbeteiligten technische Schnittstellen für elektronische Nachrichten zur Verfügung.

Dokumente im Korridorverkehr

  • Grenzzollstellen Eingangsschein (GZS-ES)
    Dieses amtliche Dokument bestätigt die Eröffnung des Zoll-Korridorverkehrs Vorarlberg im Eingang. Es wird als PDF-Datei an den Wirtschaftsbeteiligten in der Schweiz oder in Liechtenstein übermittelt. Der Schein muss im Warenort-Korridor – Eingang ausgedruckt und während des gesamten Transports in Papierform mitgeführt werden. Er ist bei Kontrollen, an der österreichischen Grenzzollstelle oder am Ziel des Transports in Vorarlberg vorzuweisen.
  • Grenzzollstellen Ausgangsschein (GZS-AS)
    Dieses amtliche Dokument bestätigt die Eröffnung des Zoll-Korridorverkehrs Vorarlberg im Ausgang. Es wird als PDF-Datei an den Wirtschaftsbeteiligten in Vorarlberg übermittelt. 
    Der Schein muss im Warenort Korridor – Ausgang ausgedruckt und während des gesamten Transports in Papierform mitgeführt werden. Er ist bei Kontrollen oder an der österreichischen Grenzzollstelle vorzuweisen.
    Der Schein muss im Rollenden Korridor – Ausgang nicht mitgeführt werden.
  • Korridorvoranmeldungsbestätigungsschein (KV-BS)
    Dieses amtliche Dokument bestätigt die vorläufige Eröffnung des Zoll-Korridorverkehrs Vorarlberg im Prozess Rollender Korridor - Ausgang. Der Schein muss nicht mitgeführt werden.  
  • Transit - Eingangsschein (TES)
    Dieses amtliche Dokument bestätigt die Eröffnung des Zoll-Korridorverkehrs Vorarlberg im Prozess Transit - Eingang. Es wird als PDF-Datei an den Wirtschaftsbeteiligten in der Schweiz oder Liechtenstein übermittelt. Der Schein muss im Transit – Eingang ausgedruckt und während des Transports bis zur Durchgangszollstelle in Vorarlberg in Papierform mitgeführt werden. Er ist bei Kontrollen an der österreichischen Grenzzollstelle vorzuweisen.

Korridorvoranmeldung
Der Wirtschaftsbeteiligte initiiert mit einer elektronisch übermittelten Nachricht „Korridorvoranmeldung“ einen neuen Geschäftsfall (Border Transaction) im Korridormodul.

Border Transaction Number (BTN)
Jeder Geschäftsfall im Korridormodul ist durch eine eindeutige Nummer, die sogenannte Border Transaction Number (BTN), identifiziert. Die BTN ist ein 18-stelliger alphanumerischer Ordnungsbegriff.

Korridor
Je nach Prozess bezeichnet der Begriff "Korridor" die folgende Strecke:

  1. Warenort Korridor – Eingang: Von der Grenzzollstelle bis zum zugelassenen Warenort.
  2. Warenort Korridor – Ausgang: Vom zugelassenen Warenort bis zur Grenzzollstelle.

Im Prozess Rollender Korridor – Ausgang befindet sich das Beförderungsmittel ab dem Zeitpunkt der Übermittlung der Nachricht “Ankunftsbestätigung (Rollend)” (IEATBT45) bis zum Eintreffen an der Grenzzollstelle im Korridor.

License Plate Recognition (LPR) Kameras
Die Zollverwaltung setzt zur automatischen Registrierung der Kennzeichen von Beförderungsmitteln LPR-Kameras auf höherrangigen Straßen (A14, S16) und bei den Grenzzollstellen ein. Diese dienen vorrangig zum digitalisierten Abgleich mit einer BTN.

Projektphasen
Die Prozesse Warenort Korridor – Eingang und Warenort Korridor – Ausgang sind seit 1.7.2024 im Regelbetrieb. 

Folgende Termine sind für die Jahre 2025 und 2026 geplant:

  • Seit dem 4.9.2025 ist nur noch die Schnittstellenversion B zulässig. 
  • Die Digitalisierung der Grenzzollstellen wird voraussichtlich im Dezember 2025 in Form einer Pilotphase ausgerollt werden. Der Zeitpunkt für die Überführung in den Regelbetrieb wird gesondert bekannt gegeben.
  • Der Prozess Rollender Korridor - Ausgang wird voraussichtlich im ersten Quartal 2026 produktiv verfügbar sein.
  • Der Prozess Transit – Eingang ist ab 1.1.2026 verpflichtend anzuwenden. Nicht vorab angemeldete Beförderungsmittel werden ab diesem Datum von der Durchgangszollstelle zurückgewiesen.
  • Der Zeitpunkt zur Beendigung des bisher praktizierten papierbasierten Laufzettelverfahrens ist im zweiten Quartal 2026 (derzeit 1.4.2026) vorgesehen.

Kontakt
Für Fragen/Probleme bezüglich Zoll Korridorverkehr Vorarlberg, wenden Sie sich an:
E-Mail: zkvbg-helpdesk@bmf.gv.at

Technische Spezifikationen des Korridormoduls