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Europäische Kommission

Die Europäische Kommission ist die Hüterin der Verträge und verkörpert das Gemeinschaftsinteresse. Sie besteht aus einem Kollegium von einem Kommissar pro Mitgliedstaat; ein Kommissar ist gleichzeitig der Präsident der Kommission. Sie wird vom Rat mit qualifizierter Mehrheit im Einvernehmen mit den Mitgliedstaaten für 5 Jahre ernannt und muss vom Europäischen Parlament, dem sie verantwortlich ist, bestätigt werden. Das Kollegium der Kommissionsmitglieder wird von einer Verwaltung aus Generaldirektionen und spezialisierten Dienststellen mit Sitz in Brüssel und Luxemburg unterstützt.