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Zollwertrecht

Der Anknüpfungspunkt für die Zollbemessung ist der Wert der Ware (sog. Wertzoll). Es wird bei der Verzollung der Ware ein bestimmter Betrag ermittelt. Davon wird dann als Zoll ein Prozentsatz erhoben. Es gibt mehrere Methoden diesen Betrag festzustellen. Die häufigste Feststellungsmethode ist die "Transaktionswertmethode". Die Zollwertfeststellungsmethoden sind im GATT-Zollwertkodex und im EG-Zollrecht festgelegt.