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Ursprungsregeln

Sind die für die einzelnen Zollpräferenzmaßnahmen jeweils festgelegten Voraussetzungen für den Erwerb des präferenziellen Warenursprungs. Diese sehen für jede Position des Zolltarifs spezifische Be- oder Verarbeitungsvorgänge vor, die an Vormaterialien vorgenommen werden müssen, damit die fertige Ware als Ursprungserzeugnis angesehen werden kann.