Beteiligungen

Das BMF verwaltet 16 direkte Beteiligungen des Bundes und hat die Aufsicht über drei Anstalten öffentlichen Rechts. Zu diesem Zweck wurde unter der Berücksichtigung der haushaltsrechtlichen Grundsätze der Sparsamkeit, Wirtschaftlichkeit, Zweckmäßigkeit sowie der Transparenz ein aktives Beteiligungsmanagement etabliert. Die Ausübung der Eigentümerrechte an den Kapitalgesellschaften verfolgt das Ziel einer verantwortlichen, nachhaltigen und langfristigen Wertschaffung und ist damit den Interessen aller österreichischen Steuerzahlerinnen und Steuerzahler verpflichtet.

Im Juni 2021 wurde das in einem ressortübergreifenden Projekt der Konferenz der Generalsekretäre erarbeitete Handbuch "Beteiligungsmanagement des Bundesministeriums für Finanzen" (PDF, 800 KB) für das BMF in Kraft gesetzt.

Nähere Informationen zu den einzelnen Beteiligungen werden auch jährlich, bis zum Beginn der Beratungen über den Entwurf eines Bundesfinanzgesetzes, im Beteiligungsbericht (PDF, 2 MB) veröffentlicht.