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Konsultationsmechanismus

Die "Vereinbarung über einen Konsultations-mechanismus", BGBl. I Nr. 35/1999, zwischen dem Bund, den Ländern und den Gemeinden enthält Regelungen über die Kostentragung für den Fall, dass rechtsetzende Maßnahmen einer Gebietskörperschaft andere Gebietskörperschaften belasten, und sieht zu diesem Zweck wechselseitige Informations-, Konsultations- und Kostentragungspflichten vor.