budget.gv.at

Covid Logo

01.07.2024 – Monatliche COVID-19-Berichterstattung

Berichterstattung gemäß § 3 Abs. 4 COVID-19 Fondsgesetz und § 3b Abs. 4 ABBAG-Gesetz

Die COVID-19-Hilfsmaßnahmen sind in den meisten Fällen bereits im Jahr 2022 ausgelaufen. Auszahlungen im Jahr 2024 werden vor allem noch im Gesundheitsbereich sowie im Rahmen von noch offenen Anträgen auf COFAG-Zuschüsse geleistet.

Mit Stand 31.5.2024 wurden seit Beginn der COVID-19-Pandemie im März 2020 insgesamt 46,4 Mrd. € an Auszahlungen im Zusammenhang mit der COVID-19-Krise aus dem Bundeshaushalt geleistet.

Bis zum 31.5.2024 beliefen sich die COVID-19-Auszahlungen 2024 auf 385,6 Mio. €, davon 266,7 Mio. € an Überweisungen an die COFAG und 118,3 Mio. € an Auszahlungen der UG 24 Gesundheit. Gegenüber der Vergleichsperiode Jänner bis Mai 2023 ist dies insgesamt ein Rückgang von 439,0 Mio. € bzw. um 53,2%.

Energiekrisenmaßnahmen 2022-2024

01.07.2024 – Energiekrisenmaßnahmen bis Mai 2024

Als Reaktion auf die Teuerungswelle hat die Bundesregierung umfassende Maßnahmen gesetzt, um die Folgen abzufedern und so die Kaufkraft der privaten Haushalte und die Wettbewerbsfähigkeit der österreichischen Wirtschaft zu sichern. Zum einen wurden mit der Abschaffung der kalten Progression und der Indexierung der Sozialleistungen strukturelle Änderungen im Steuer- und Transfersystem implementiert, die jahrelang gefordert wurden. Zum anderen wurden temporäre, unmittelbar wirkende Entlastungsmaßnahmen, sowohl in Form steuerlicher Erleichterungen als auch Förderungen, gesetzt.

Inklusive Maßnahmen zur Sicherstellung der Energieversorgung summierten sich die Auszahlungen im Zusammenhang mit der Energiekrise per 31.5.2024 insgesamt auf 14,3 Mrd. €, wovon 1,9 Mrd. € auf den Zeitraum Jänner bis Mai 2024 entfallen.

Energiekrisenmaßnahmen 2022-2024

21.06.2024 - Referenzpfad der Europäischen Kommission für Österreich

Im Rahmen des EU Stabilitäts- und Wachstumspakts traten mit 30.4.2024 die neue Verordnung (EU) 2024/1263, die novellierte Verordnung (EU) 2024/1264 sowie die novellierte Richtlinie (EU) 2024/1265 in Kraft.

Das neue Fiskalregelwerk sieht vor, dass EU-Mitgliedstaaten, die mit ihrem öffentlichen Budgetdefizit 3% des BIP und/oder mit ihrem öffentlichen Schuldenstand 60% des BIP überschreiten, von der Europäischen Kommission vor der Vorlage der nunmehr geforderten nationalen mittelfristigen Fiskal-Struktur-Pläne einen Referenzpfad für die Netto-Ausgaben erhalten, der die Tragfähigkeit der öffentlichen Finanzen sicherstellen soll.

Da Österreich mit einer Staatsschuldenquote von 77,8% des BIP (2023) den Referenzwert von 60% überschreitet, hat die Europäische Kommission Österreich gemäß Artikel 5 der Verordnung (EU) 2024/1263 am 21. Juni 2024 einen budgetpolitischen Referenzpfad für einen regulären Anpassungszeitraum von vier Jahren bzw. sieben Jahren im Falle eines erweiterten Anpassungszeitraums übermittelt.

Vollzug Jänner-April 2024

29.05.2024 - Entwicklung des Bundeshaushalts Jänner bis April 2024

Der Bundessaldo beläuft sich Ende April 2024 auf ein Defizit von 12,6 Mrd. € und ist damit um 3,9 Mrd. € schlechter als im Vergleichszeitraum des Vorjahres.

Die Saldoverschlechterung gegenüber dem Vorjahr resultierte vor allem aus konjunktur- und demografiebedingten Effekten iHv. 1,0 Mrd. €, der Aufstockung des Finanzausgleichs iHv. 0,9 Mrd. € sowie sonstigen Abweichungen mit einem negativen Saldeneffekt von 2,5 Mrd. €. Positiv auf den Saldo wirkten um 0,3 Mrd. € niedrigere Refinanzierungskosten sowie um 0,1 Mrd. € geringere Auszahlungen für Krisenmaßnahmen.

StaPro2023-27

30.04.2024 - Wirtschaftliche Entwicklung und öffentliche Finanzen 2023-2027

Der gesamtstaatliche Maastricht-Saldo 2023 beläuft sich gemäß Notifikation durch Statistik Austria im März 2024 auf -12,7 Mrd. € bzw. -2,7% des BIP. Gegenüber dem Jahr 2022 ist dies eine Verbesserung von 2,0 Mrd. € bzw. 0,6 Prozentpunkte. Damit wurde 2023 erstmals seit 2019 und der COVID-19- und Energiekrise wieder die Maastricht-Defizitgrenze von 3,0% des BIP eingehalten.

Dieser budgetpolitische Kurs wird auch in den nächsten Jahren eingehalten. Für 2024 prognostiziert das BMF einen Maastricht-Saldo von ‑14,6 Mrd. € bzw. ‑2,9% des BIP, für die Folgejahre einen Rückgang auf -2,8% des BIP in den Jahren 2025 und 2026 sowie auf -2,7% des BIP 2027.

Der Maastricht-Schuldenstand belief sich Ende 2023 auf 371,1 Mrd. €, die Schuldenquote in Relation zum BIP auf 77,8% des BIP (‑0,6 Prozentpunkte gegenüber 2022). Für 2024 prognostiziert das BMF einen leichten Rückgang der Schuldenquote auf 77,5% des BIP und folgend eine bis zum Ende des Prognosezeitraums 2027 annähernd gleichbleibende Schuldenquote.

Vorläufiger Erfolg 2023

28.03.2024 - Vorläufiger Gebarungserfolg 2023

Bericht gemäß § 47 Abs. 2 und 2a BHG 2013

Der vorläufige Nettofinanzierungssaldo des Bundes belief sich im Jahr 2023 auf -8,0 Mrd. € (Defizit) und ist damit um 9,1 Mrd. € besser als im Bundesvoranschlag (BVA) 2023 vorgesehen.

Die Minderauszahlungen gegenüber dem BVA iHv. 6,0 Mrd. € (-5,2%) resultieren aus geringeren Auszahlungen iZm. der Energiekrise (‑0,7 Mrd. €), für die COVID-19-Krisenbewältigung (-0,1 Mrd. €), konjunkturbedingten Unterschreitungen des BVA 2023 (-0,2 Mrd. €), geringeren Zinszahlungen (-1,0 Mrd. €) sowie sonstigen Minderbedarfen (-4,0 Mrd. €, z.B. Investitionsprämie, grüne Transformation, Ausfuhrförderungsgesetz, Bundespersonal im Bildungsbereich).

Die Mehreinzahlungen iHv. 3,1 Mrd. € (+3,2%) sind insbesondere konjunkturbedingt (+2,3 Mrd. €, davon Abgaben brutto +1,1 Mrd. €), aber auch zB. auf höhere Einzahlungen aus Dividenden und der Liquidierung der immigon AG zurückzuführen.

Budget 2024-2027 Maastrich Saldo in % des BIP

23.11.2023 - Budget 2024-2027

Im Budget 2024-2027 werden die mittel- bis langfristigen Herausforderungen unserer Gesellschaft deutlich sichtbar: Der demografische Wandel (Pensionen, Gesundheit und Pflege), Sicherheit und der Umgang mit dem Klimawandel. Die Finanzierungskosten werden sich von 2022 bis 2027 von 0,9 auf 2,0% des BIP verdoppeln.

Diese Herausforderungen, die Investitionen in die Zukunft des Standorts Österreich und die Entlastungsmaßnahmen spiegeln sich daher auch im Budgetpfad 2024 bis 2027 wider.

Das Defizit des Bundes beträgt 2024 20,9 Mrd. € und sinkt bis 2027 auf 16,9 Mrd. €. Trotz der budgetären Belastungen liegt das gesamtstaatliche Maastricht-Defizit 2024 bis 2027 unter 3,0% des BIP. Die öffentliche Schuldenquote bleibt bis zum Ende des Planungszeitraums 2027 stabil bis rückläufig unter 77% des BIP.

Berichtslogo_Vollzug_Jaenner_bis_September_2023

31.10.2023 - Vollzug Jänner bis September 2023 

Bericht gemäß § 47 Abs. 1 und § 66 Abs. 3 BHG 2013

Der Nettofinanzierungssaldo des Bundes beläuft sich Ende September 2023 auf ‑7,5 Mrd. € und ist damit um 3,3 Mrd. € besser als im Vergleichszeitraum des Vorjahres.

Die Saldoveränderung gegenüber dem Vorjahr ist vor allem auf Mehrauszahlungen für Zinsen und sonstige Finanzaufwendungen iHv. 1,8 Mrd. € sowie sonstige Abweichungen (insbesondere für Lehrpersonal, Universitäten, Investitionsprämie und Landesverteidigung), die den Saldo um 2,7 Mrd. € verschlechterten, zurückzuführen. 

Positiv auf den Saldo wirkten hingegen die Konjunktur mit Mehreinzahlungen von 1,1 Mrd. € und um 5,6 Mrd. € geringere Auszahlungen für COVID-19-Maßnahmen sowie um 1,1 Mrd. € niedrigere Auszahlungen für Entlastung und Versorgungssicherheit.

BudgetgvatEN

budget.gv.at in English

budget.gv.at/en is also available in English.