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17.01.2025: ÜD-Verfahren gegen Österreich abgewendet

Am 26. November 2024 veröffentliche die Europäische Kommission einen Bericht gem. Art. 126 Abs. 3 AEUV, in dem sie zur Einschätzung geraten ist, dass Österreich das Defizitkriterium nicht einhält. Um ein mögliches Verfahren wegen übermäßigen Defizits gegen Österreich zu verhindern, wurde der Herr Bundesminister für Finanzen am 13. Jänner 2025 über die geplanten Maßnahmen zweier Parteien, welche über ein klare parlamentarische Mehrheit verfügen, informiert. Der Herr Bundesminister für Finanzen hat die Europäische Kommission über die geplanten Maßnahmen in Kenntnis gesetzt. Die Evaluierungsgrundlage für die Europäische Kommission basiert auf dem hier veröffentlichten Dokument.

Dabei werden die Maßnahmen gruppiert und nach Einnahmen bzw. Ausgaben klassifiziert. Gemäß dieser technischen Aufbereitung werden Maßnahmen in Höhe von rund 5 Mrd. Euro auf der Ausgabenseite und Maßnahmen in Höhe von rund 1,4 Mrd. Euro auf der Einnahmenseite intendiert. Insgesamt beträgt somit das Volumen der Maßnahmen rund 6,39 Mrd. Euro.

Die Europäische Kommission kam folgend zu der Erkenntnis, dass die vorgelegten Maßnahmen ausreichen können, das gesamtstaatliche Maastricht-Defizit unter 3% des BIP zu bringen. Aus diesem Grund wird die Europäische Kommission vorerst kein Defizitverfahren gegen Österreich einleiten.

13.01.2025: Brief an den Bundesminister für Finanzen (PDF, 89 KB)

13.01.2025: Brief an die Europäische Kommission (PDF, 809 KB)

16.01.2025: Maßnahmenliste (Excel, 14 KB)

17.01.2025: Brief von der Europäischen Kommission (PDF, 345 KB)

16.01.2025: WIFO Konjunkturprognose Jänner 2025

Übersicht zur Mittelfristprognose von Jänner 2025 des Österreichischen Instituts für Wirtschaftsforschung (WIFO)