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30.08.2024 – Monatliche COVID-19-Berichterstattung
Berichterstattung gemäß § 3 Abs. 4 COVID-19 Fondsgesetz und § 3b Abs. 4 ABBAG-Gesetz
Die meisten COVID-19-Hilfsmaßnahmen des Bundes endeten bereits im Jahr 2022. Im Jahr 2024 werden Auszahlungen vor allem noch im Gesundheitsbereich sowie für offene Anträge auf COFAG-Zuschüsse geleistet.
Bis Ende Juli 2024 wurden insgesamt 46,5 Mrd. € für die COVID-19-Krise ausgezahlt. 2024 beliefen sich die Auszahlungen noch auf 414,4 Mio. €, davon 288,9 Mio. € für Überweisungen an die COFAG und 139,8 Mio. € an Auszahlungen der UG 24 Gesundheit.
30.08.2024 – Energiekrisenmaßnahmen bis Juli 2024
Als Reaktion auf die Teuerung hat die Bundesregierung Maßnahmen ergriffen, um die Kaufkraft der Haushalte und die Wettbewerbsfähigkeit der Wirtschaft zu sichern. Dazu gehören die Abschaffung der kalten Progression, die Indexierung der Sozialleistungen sowie temporäre Entlastungen durch steuerliche Erleichterungen und Förderungen.
Bis zum 31. Juli 2024 beliefen sich die Auszahlungen zur Bewältigung der Energiekrise auf 15,1 Mrd. €, davon 2,6 Mrd. € zwischen Jänner und Juli 2024.
21.06.2024 - Referenzpfad der Europäischen Kommission für Österreich
Im Rahmen des EU Stabilitäts- und Wachstumspakts traten mit 30.4.2024 die neue Verordnung (EU) 2024/1263, die novellierte Verordnung (EU) 2024/1264 sowie die novellierte Richtlinie (EU) 2024/1265 in Kraft.
Das neue Fiskalregelwerk sieht vor, dass EU-Mitgliedstaaten, die mit ihrem öffentlichen Budgetdefizit 3% des BIP und/oder mit ihrem öffentlichen Schuldenstand 60% des BIP überschreiten, von der Europäischen Kommission vor der Vorlage der nunmehr geforderten nationalen mittelfristigen Fiskal-Struktur-Pläne einen Referenzpfad für die Netto-Ausgaben erhalten, der die Tragfähigkeit der öffentlichen Finanzen sicherstellen soll.
Da Österreich mit einer Staatsschuldenquote von 77,8% des BIP (2023) den Referenzwert von 60% überschreitet, hat die Europäische Kommission Österreich gemäß Artikel 5 der Verordnung (EU) 2024/1263 am 21. Juni 2024 einen budgetpolitischen Referenzpfad für einen regulären Anpassungszeitraum von vier Jahren bzw. sieben Jahren im Falle eines erweiterten Anpassungszeitraums übermittelt.
29.05.2024 - Entwicklung des Bundeshaushalts Jänner bis April 2024
Der Bundessaldo beläuft sich Ende April 2024 auf ein Defizit von 12,6 Mrd. € und ist damit um 3,9 Mrd. € schlechter als im Vergleichszeitraum des Vorjahres.
Die Saldoverschlechterung gegenüber dem Vorjahr resultierte vor allem aus konjunktur- und demografiebedingten Effekten iHv. 1,0 Mrd. €, der Aufstockung des Finanzausgleichs iHv. 0,9 Mrd. € sowie sonstigen Abweichungen mit einem negativen Saldeneffekt von 2,5 Mrd. €. Positiv auf den Saldo wirkten um 0,3 Mrd. € niedrigere Refinanzierungskosten sowie um 0,1 Mrd. € geringere Auszahlungen für Krisenmaßnahmen.
30.04.2024 - Wirtschaftliche Entwicklung und öffentliche Finanzen 2023-2027
Der gesamtstaatliche Maastricht-Saldo 2023 beläuft sich gemäß Notifikation durch Statistik Austria im März 2024 auf -12,7 Mrd. € bzw. -2,7% des BIP. Gegenüber dem Jahr 2022 ist dies eine Verbesserung von 2,0 Mrd. € bzw. 0,6 Prozentpunkte. Damit wurde 2023 erstmals seit 2019 und der COVID-19- und Energiekrise wieder die Maastricht-Defizitgrenze von 3,0% des BIP eingehalten.
Dieser budgetpolitische Kurs wird auch in den nächsten Jahren eingehalten. Für 2024 prognostiziert das BMF einen Maastricht-Saldo von ‑14,6 Mrd. € bzw. ‑2,9% des BIP, für die Folgejahre einen Rückgang auf -2,8% des BIP in den Jahren 2025 und 2026 sowie auf -2,7% des BIP 2027.
Der Maastricht-Schuldenstand belief sich Ende 2023 auf 371,1 Mrd. €, die Schuldenquote in Relation zum BIP auf 77,8% des BIP (‑0,6 Prozentpunkte gegenüber 2022). Für 2024 prognostiziert das BMF einen leichten Rückgang der Schuldenquote auf 77,5% des BIP und folgend eine bis zum Ende des Prognosezeitraums 2027 annähernd gleichbleibende Schuldenquote.
28.03.2024 - Vorläufiger Gebarungserfolg 2023
Bericht gemäß § 47 Abs. 2 und 2a BHG 2013
Der vorläufige Nettofinanzierungssaldo des Bundes belief sich im Jahr 2023 auf -8,0 Mrd. € (Defizit) und ist damit um 9,1 Mrd. € besser als im Bundesvoranschlag (BVA) 2023 vorgesehen.
Die Minderauszahlungen gegenüber dem BVA iHv. 6,0 Mrd. € (-5,2%) resultieren aus geringeren Auszahlungen iZm. der Energiekrise (‑0,7 Mrd. €), für die COVID-19-Krisenbewältigung (-0,1 Mrd. €), konjunkturbedingten Unterschreitungen des BVA 2023 (-0,2 Mrd. €), geringeren Zinszahlungen (-1,0 Mrd. €) sowie sonstigen Minderbedarfen (-4,0 Mrd. €, z.B. Investitionsprämie, grüne Transformation, Ausfuhrförderungsgesetz, Bundespersonal im Bildungsbereich).
Die Mehreinzahlungen iHv. 3,1 Mrd. € (+3,2%) sind insbesondere konjunkturbedingt (+2,3 Mrd. €, davon Abgaben brutto +1,1 Mrd. €), aber auch zB. auf höhere Einzahlungen aus Dividenden und der Liquidierung der immigon AG zurückzuführen.
23.11.2023 - Budget 2024-2027
Im Budget 2024-2027 werden die mittel- bis langfristigen Herausforderungen unserer Gesellschaft deutlich sichtbar: Der demografische Wandel (Pensionen, Gesundheit und Pflege), Sicherheit und der Umgang mit dem Klimawandel. Die Finanzierungskosten werden sich von 2022 bis 2027 von 0,9 auf 2,0% des BIP verdoppeln.
Diese Herausforderungen, die Investitionen in die Zukunft des Standorts Österreich und die Entlastungsmaßnahmen spiegeln sich daher auch im Budgetpfad 2024 bis 2027 wider.
Das Defizit des Bundes beträgt 2024 20,9 Mrd. € und sinkt bis 2027 auf 16,9 Mrd. €. Trotz der budgetären Belastungen liegt das gesamtstaatliche Maastricht-Defizit 2024 bis 2027 unter 3,0% des BIP. Die öffentliche Schuldenquote bleibt bis zum Ende des Planungszeitraums 2027 stabil bis rückläufig unter 77% des BIP.
31.10.2023 - Vollzug Jänner bis September 2023
Bericht gemäß § 47 Abs. 1 und § 66 Abs. 3 BHG 2013
Der Nettofinanzierungssaldo des Bundes beläuft sich Ende September 2023 auf ‑7,5 Mrd. € und ist damit um 3,3 Mrd. € besser als im Vergleichszeitraum des Vorjahres.
Die Saldoveränderung gegenüber dem Vorjahr ist vor allem auf Mehrauszahlungen für Zinsen und sonstige Finanzaufwendungen iHv. 1,8 Mrd. € sowie sonstige Abweichungen (insbesondere für Lehrpersonal, Universitäten, Investitionsprämie und Landesverteidigung), die den Saldo um 2,7 Mrd. € verschlechterten, zurückzuführen.
Positiv auf den Saldo wirkten hingegen die Konjunktur mit Mehreinzahlungen von 1,1 Mrd. € und um 5,6 Mrd. € geringere Auszahlungen für COVID-19-Maßnahmen sowie um 1,1 Mrd. € niedrigere Auszahlungen für Entlastung und Versorgungssicherheit.
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