Aufbau- und Resilienzfazilität
Unter dem Eindruck der COVID-19-Pandemie wurde 2020 die Aufbau- und Resilienzfazilität (Recovery and Resilience Facility, RRF) mit einer Gesamtdotation von 723,8 Mrd. € als Kernstück von NextGenerationEU ins Leben gerufen. Davon sollen bis zu 338,0 Mrd. € den Mitgliedstaaten als Zuschüsse und bis zu 385,6 Mrd. € als Darlehen zur Verfügung gestellt werden.
Die Fazilität soll es den Mitgliedstaaten ermöglichen, gezielte Investitionen in eine widerstandsfähigere Wirtschaft anzustoßen und fußt auf sechs Säulen:
- Übergang zu einer grünen Wirtschaft
- digitaler Wandel
- wirtschaftlicher Zusammenhalt, Produktivität und Wettbewerbsfähigkeit
- sozialer und territorialer Zusammenhalt
- Resilienz in den Bereichen Gesundheit, Wirtschaft und Soziales sowie auf institutioneller Ebene
- Strategien für die nächste Generation
Österreichs Aufbau- und Resilienzplan
Der von Österreich im Jahr 2021 eingereichte ARP wurde in Zusammenarbeit mit den relevanten Ressorts unter Berücksichtigung der Interessen der Sozialpartner und anderer Stakeholder und in engem Austausch mit der EK erarbeitet. Der Plan enthält Reformen und Investitionen in vier Kapiteln: Grüner Aufbau, Digitaler Aufbau, Wissensbasierter Aufbau, Gerechter Aufbau. Er setzt wesentliche Elemente des Regierungsprogramms sowie der Empfehlungen des Rates zur Wirtschafts- und Beschäftigungspolitik 2019 und 2020 um und steht mit dem Prinzip der Vermeidung erheblicher Beeinträchtigungen auf Umweltziele im Einklang.
Österreichs ARP wurde am 13.7.2021 vom ECOFIN-Rat verabschiedet. Nach Unterzeichnung des Finanzierungsabkommens wurde im September 2021 eine Vorfinanzierung in der Höhe von 450,0 Mio. € ausbezahlt. Die weiteren Auszahlungen erfolgen in weiteren Tranchen, nach Erfüllung der für die jeweilige Tranche vorgesehenen Meilensteine und Ziele. Alle Maßnahmen des ARP werden im Bundeshaushalt abgebildet. Für die ausführenden Ressorts bedeutet das, dass sie hinsichtlich der Umsetzung und Finanzierung der Maßnahmen nicht von den Auszahlungen durch die EK abhängig sind. Die Ressorts haben sich jedoch zur zeitgerechten Umsetzung der Meilensteine und Ziele verpflichtet und müssen umfassende Berichts- und Kontrollpflichten wahrnehmen.
Am 14.7.2023 reichte Österreich einen Anhang zum österreichischen ARP ein. Damit werden einerseits einige Maßnahmen des ursprünglichen ARP aufgrund objektiver Umstände (starke Kostensteigerungen bei Bauprojekten, Lieferengpässe usw.) angepasst, andererseits wird dem ARP ein eigenes REPowerEU-Kapitel hinzugefügt.
Umsetzungsstand des österreichischen Aufbau- und Resilienzplans
Die Umsetzung des ARP schreitet in Österreich weiter voran. Mit den Vorfinanzierungen für den ursprünglichen ARP im Jahr 2021 und das REPowerEU-Kapitel im Jahr 2023 in Höhe von 450,0 Mio. € bzw. 42,1 Mio. € sowie der Überweisung der ersten von sechs Auszahlungstranchen in Höhe von 700,0 Mio. € im April 2023 hat Österreich bereits 1.192,0 Mio. € der im Rahmen des ARP zur Verfügung stehenden Mittel erhalten.
Nach der Überarbeitung des ARP im Jahr 2023 inkl. eines neuen REPowerEU-Kapitels liegt die Gesamtallokation Österreichs bei 3.961,2 Mio. €. Im September 2024 stellte Österreich einen Zahlungsantrag im Zusammenhang mit der zweiten und dritten Tranche. Die erwarteten Zahlungen der Europäischen Kommission an Österreich in der Höhe von 922,7 Mio. € bzw. 700,2 Mio. € sind als Einzahlungen in der UG 51 (Kassenverwaltung) budgetiert.
Der Zahlungsantrag umfasst insgesamt 67 Meilensteine, 39 für die zweite Tranche, 28 für die dritte Tranche. Per Berichterstattung der verantwortlichen Ressorts an die ARP-Koordinierung im BMF im Oktober/November 2024 waren für den 2. Zahlungsantrag 37 Meilensteine erfüllt, zwei waren nicht erfüllt. Für den 3. Zahlungsantrag waren alle 28 Meilensteine erfüllt.
Die Nicht-Erfüllung oder Rücknahme von Meilensteinen führt zu einer Suspendierung oder Rückforderung von Rückflüssen. Basis für die Höhe der Suspendierung oder Rückforderung ist der sogenannte „Einheitswert“ eines Meilensteins, der sich aus der ARP-Gesamtallokation geteilt durch die Anzahl der Meilensteine errechnet. Die Höhe des Abzugs/der Rückforderung wird dann mit einem Koeffizienten multipliziert, dieser variiert je nach Signifikanz des Meilensteins und kann somit zu signifikanten budgetären Konsequenzen führen. Dabei spielt auch das Ermessen der Europäischen Kommission eine Rolle.