Internationaler Währungsfonds

Der Internationale Währungsfonds (IWF) wurde 1945 mit dem Ziel errichtet, dass die Mitglieder (derzeit 189 Länder) in Fragen der internationalen Währungspolitik zusammenarbeiten und sich gegenseitig finanzielle Hilfe zur Überwindung von Zahlungsbilanzschwierigkeiten leisten. Weitere Aufgaben des IWF sind laut Satzung u.a. die Förderung des internationalen Handels und der Wechselkursstabilität.

Wie funktioniert der IWF?

Zu den Organen des IWF zählen der Gouverneursrat, das Exekutivdirektorium, die geschäftsführende Direktorin/der geschäftsführende Direktor und beratende Ausschüsse. Der wichtigste Ausschuss ist das International Monetary and Financial Committee (IMFC). Der Gouverneursrat ist das oberste Gremium des IWF. Jedes Mitgliedsland ist dort durch eine Gouverneurin/einen Gouverneur sowie eine Stellvertreterin/einen Stellvertreter vertreten. Der Gouverneursrat ist für die wichtigsten Fragen, wie z.B. Aufnahme neuer Mitglieder, Festsetzung und Änderung der Anteile der Mitglieder am Fonds (sogenannte Quoten) sowie die Neuzuteilung von Sonderziehungsrechten (SZR) zuständig.

Das Exekutivdirektorium besteht aus 24 gewählten Direktorinnen/Direktoren, denen die laufende Geschäftsführung des IWF obliegt. Abgesehen von den Direktorinnen/Direktoren jener Mitgliedstaaten, die über einen ständigen Sitz im Exekutivdirektorium verfügen (USA, Japan, China, Deutschland, Frankreich, UK, Russland, Saudi-Arabien), vertreten die anderen Direktoren jeweils mehrere Mitgliedsländer, die in Stimmrechtsgruppen zusammengefasst sind. Österreich befindet sich mit Weißrussland, Tschechien, Ungarn, Kosovo, Slowakei, Slowenien und der Türkei in einer gemeinsamen Stimmrechtsgruppe. Die Direktorinnen/Direktoren wählen die geschäftsführende Direktorin/den geschäftsführenden Direktor des IWF (derzeit: Kristalina Georgieva).

Das Kapital des IWF wird von den Mitgliedsländern bereitgestellt. Jedem Mitglied ist ein Kapitalanteil, die sogenannte Quote, zugewiesen. Die Quote bestimmt die Einzahlungsverpflichtung, das Stimmrecht und das Recht zum finanziellen Rückgriff auf den Fonds. Das Gesamtvolumen der Quoten beläuft sich derzeit auf 477 Mrd. SZR. Der österreichische Quotenanteil liegt bei 0,84%.

IWF Artikel IV Konsultation 2022

Die Artikel IV Konsultation ist eine im Artikel IV des Übereinkommens über den IWF enthaltene Bestimmung über ein jährlich mit dem IWF abzuhaltendes Konsultationsgespräch betreffend die Wirtschaftslage eines Mitgliedslandes. Die Konsultation für das Jahr 2022 wurde am 13. Juni 2022 abgeschlossen. Der diesbezügliche Bericht wird voraussichtlich Ende August 2022 vom IWF-Exekutivdirektorium angenommen.

Ergebnisse der Artikel IV Konsultation 2022

Obwohl laut IWF die österreichische Wirtschaft besonders hart von der Pandemie getroffen wurde, ist die wirtschaftliche Erholung gut vorangekommen. Der Krieg in der Ukraine stellt jedoch einen weiteren Schock dar. Trotzdem bleibt die Prognose positiv: 4% Wachstum 2022, wobei 2023 mit einem etwas schwächeren Wachstum gerechnet wird. Die Inflation ist rasch angestiegen, wobei der Krieg den Druck auf die Preise noch erhöht hat. Nichts desto trotz geht der IWF davon aus, dass der Höhepunkt in den kommenden Monaten erreicht wird und die Inflation dann wieder schrittweise zurückgeht. Dieser Ausblick ist jedoch mit erheblichen Risiken verbunden (insbesondere was den Fortgang der Pandemie sowie die Dauer des Krieges betrifft). Was das öffentliche Defizit anbelangt, so erwartet der Fonds einen Rückgang auf 2,5% des BIP. Ebenso wird davon ausgegangen, dass die Verschuldungsquote mittelfristig auf 70% des BIP zurückgeht. Laut IWF kann der fiskalische Spielraum dazu genutzt werden, die Wirtschaft zu stützen. Schließlich hebt der IWF hervor, dass die Entwicklung am Arbeitsmarkt die Erwartungen positiv übertroffen hat: sowohl die Arbeitslosigkeit als auch die Langzeitarbeitslosigkeit liegt unter dem Niveau von vor der Pandemie.
Die wirtschaftspolitischen Empfehlungen des IWF lassen sich vor diesem Hintergrund wie folgt zusammenfassen: (i) gezielte, zeitlich begrenzte Maßnahmen zum Schutz von vulnerablen Haushalten und Firmen, (ii) Erhöhung der Resilienz gegen Schocks im Energiebereich durch entsprechende Investitionen (z.B. in Lagerung und Transport), (iii) eine Beschleunigung der grünen Transformation durch zeitgerechte Umsetzung der öko-sozialen Steuerreform sowie weiterer Klimaschutzmaßnahmen sowie (iv) Maßnahmen zur schnelleren Integration von Flüchtlingen in den österreichischen Arbeitsmarkt.
Was den Finanzsektor betrifft, so hat der Bankensektor die Pandemie gut überstanden, aufgrund des Krieges ist jedoch erhöhte Wachsamkeit von Seiten der Aufsicht gefordert (etwa bei der Qualität der Vermögenswerte). Ebenso muss die Entwicklung am Immobilienmarkt im Auge behalten werden, da die Zeichen einer Überbewertung zunehmen.

Austria 2022 Article IV Consultation

Financial Sector Assessment Program (FSAP)

Im Rahmen des FSAP erstellt der IWF eine detaillierte Analyse des Finanzsektors eines Mitgliedslandes. Das FSAP ist zusammen mit der Art. IV Konsultation das wichtigste Überwachungsinstrument des IWF und liefert auch Informationen für die Art. IV Konsultation. Das Ergebnis des FSAP wird im Financial System Stability Assessment (FSSA) zusammengefasst. Der letzte – sehr positive – Bericht zu Österreich wurde am 3. Februar 2020 vom IWF veröffentlicht.

Austria 2020 Financial System Stability Assessment

Weiterführende Informationen:

Homepage des IWF: www.imf.org

Letzte Aktualisierung: 9. September 2021