Internationaler Währungsfonds

Der Internationale Währungsfonds (IWF) wurde 1944 mit dem Ziel errichtet, dass die Mitglieder (derzeit 191 Länder) in Fragen der internationalen Währungspolitik zusammenarbeiten und sich gegenseitig finanziellen Beistand zur Überwindung von Zahlungsbilanzschwierigkeiten leisten. Weitere Anliegen des ​​​IWF sind laut Satzung etwa die Förderung des internationalen Handels und der Wechselkursstabilität.

Wie funktioniert der IWF?

Zu den Organen des IWF zählen der Gouverneursrat, das Exekutivdirektorium, die geschäftsführende Direktorin oder der geschäftsführende Direktor und beratende Ausschüsse. Der wichtigste Ausschuss ist das International Monetary and Financial Committee (IMFC). Der Gouverneursrat ist das oberste Gremium des IWF. Jedes Mitgliedsland ist dort durch eine Gouverneurin/einen Gouverneur sowie eine Stellvertreterin oder einen Stellvertreter vertreten. Der Gouverneursrat ist für die wichtigsten Fragen, wie etwa die Aufnahme neuer Mitglieder, Festsetzung und Änderung der Anteile der Mitglieder am Fonds (sogenannte Quoten) sowie die Neuzuteilung von Sonderziehungsrechten (SZR) zuständig.

Das Exekutivdirektorium besteht aus 25 gewählten Direktorinnen oder Direktoren, denen die laufende Geschäftsführung des IWF obliegt. Neben den Direktorinnen und Direktoren jener Mitgliedstaaten, die über einen ständigen Sitz im Exekutivdirektorium verfügen (USA, Japan, China, Deutschland, Frankreich, UK, Russland, Saudi-Arabien), vertreten die übrigen Direktorinnen und Direktoren jeweils mehrere Mitgliedsländer, die in Stimmrechtsgruppen zusammengefasst sind. Österreich befindet sich mit Tschechien, Ungarn, Kosovo, Slowakei, Slowenien und der Türkei in einer gemeinsamen Stimmrechtsgruppe. Die Direktorinnen und Direktoren wählen die geschäftsführende Direktorin/den geschäftsführenden Direktor des IWF (derzeit: Kristalina Georgieva).

Das Kapital des IWF wird von den Mitgliedsländern bereitgestellt. Jedem Mitglied ist ein Kapitalanteil, die sogenannte Quote, zugewiesen. Die Quote bestimmt die Einzahlungsverpflichtung, das Stimmrecht und die Höhe des finanziellen Rückgriffs auf den Fonds. Das Gesamtvolumen der Quoten beläuft sich derzeit auf 477 Milliarden SZR. Der österreichische Quotenanteil liegt bei 0,83%.

IWF Artikel IV Konsultation 2026

Der IWF prüft regelmäßig die Einhaltung der allgemeinen Pflichten seiner Mitglieder (wie beispielsweise die Förderung von Wirtschaftswachstum, Preis- und Finanzmarktstabilität), die in Artikel IV des Übereinkommens über den IWF genannt werden. Zu diesem Zweck finden jährlich sogenannte Artikel IV Konsultationsgespräche statt.

Die Konsultation 2026 fand zwischen 23. April und 6. Mai statt. Die umfassenden Ergebnisse werden in Form eines Länderberichts Anfang Juli vom Exekutivdirektorium des IWF angenommen.

Ergebnisse der Artikel IV Konsultation 2026

Der IWF bescheinigt Österreich nach zwei Jahren Rezession im Jahr 2025 eine Wirtschaftserholung, die eine Stabilisierung des Arbeitsmarktes und eine Verbesserung der öffentlichen Finanzen mit sich brachte. Die Inflation ging dabei deutlich zurück. Der Krieg im Nahen Osten wird die kurzfristige Erholung laut IWF verlangsamen, aber nicht aufhalten. Mittelfristig wird allerdings vor dem Hintergrund der demographischen Entwicklungen ein schwächeres Wirtschaftswachstum erwartet. Darüberhinausgehende Abwärtsrisiken liegen in externen Faktoren, zum Beispiel länger andauernde Verwerfungen auf den Energiemärkten. Bezüglich der haushaltspolitischen Maßnahmen unterstützt der IWF die Defizitziele der Jahre 2027 und 2028, sieht aber für die Folgejahre weiteren Konsolidierungsbedarf, um die Schuldenquote nachhaltig zu senken und Puffer aufzubauen. Dafür sollten vorrangig dauerhafte Strukturreformen beschlossen werden. Für die im Rahmen des Stabilitätspaktes getroffenen Vereinbarungen werden konkrete Maßnahmen seitens der Länder und Gemeinden erwartet. In diesem Zusammenhang sieht der IWF auch die Reformpartnerschaft von Bund, Ländern, Städten und Gemeinden als vielversprechenden Prozess. Im Bereich des Finanzsektors sehen die Ergebnisse des Financial Sector Assessment Program (FSAP) durch den Krieg im Nahen Osten nur begrenzte Auswirkungen auf das niedrige Risiko im gut kapitalisierten, ertragreichen und liquiden Bankensektor. Der FSAP-Bericht wird Verbesserungsvorschläge zur grundsätzlich starken Finanzmarktaufsicht enthalten. Weitere Empfehlungen des IWF betreffen Reformen zur Erhöhung der Produktivität, insbesondere in der Regulierung des Einzelhandels, der Effizienz von Ausgaben für Forschung und Entwicklung sowie im Ausbau des Kapitalmarktes durch Reformen sowohl auf nationaler als auch auf Europäischer Ebene und schließlich im Energiesektor.

Austria 2026 Article IV Consultation

Financial Sector Assessment Program (FSAP)

Im Rahmen des FSAP erstellt der IWF eine detaillierte Analyse des Finanzsektors eines Mitgliedslandes. Das FSAP ist zusammen mit der Art. IV Konsultation das wichtigste Überwachungsinstrument des IWF und liefert auch Informationen für die Art. IV Konsultation. Das Ergebnis des FSAP wird im Financial System Stability Assessment (FSSA) zusammengefasst. Der letzte – sehr positive – Bericht zu Österreich wurde am 3. Februar 2020 vom IWF veröffentlicht.

Austria 2020 Financial System Stability Assessment

Weiterführende Informationen:

Homepage des IWF: www.imf.org

Letzte Aktualisierung: 5. Mai 2025