Finanzamt Österreich

Das Finanzamt Österreich ist als österreichweite Abgabenbehörde, Dienstbehörde und haushaltsführende Stelle eingerichtet. Rund 6.100 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind im Finanzamt Österreich an 67 Standorten bundesweit tätig.

Das Finanzamt Österreich hat eine umfassende und bundesweite Zuständigkeit für alle Aufgaben, die nicht einer anderen Abgabenbehörde übertragen sind. Das Finanzamt Österreich wird von einem Vorstand geleitet und hat seinen Sitz in Linz.

Der innerorganisatorische Aufbau erfolgt funktional ausgerichtet nach den Bedürfnissen der Kundinnen und Kunden und den für sie relevanten Prozessen. Diese Kundengruppen sind einerseits private Steuerzahlerinnen und Steuerzahler, andererseits kleine und mittlere Unternehmen sowie Steuerschuldnerinnen und Steuerschuldner.

32 lokale Dienststellen (frühere Finanzämter) an den bisherigen Standorten sind für die operative Abgabenerhebung, wie z.B. Service, Festsetzung, Prüfung, Einhebung und Einbringung zuständig.

3 Bereiche steuern bundesweit die Leistungen und Ressourcen der Dienststellen im Finanzamt Österreich:

  • Bereich Private
  • Bereich Kleine und mittlere Unternehmen (KMU)
  • Bereich Steuerschuldner

2 operative Organisationseinheiten bündeln bundesweit gewisse Spezialmaterien:

  • Dienststelle Sonderzuständigkeiten für Gebühren, Verkehrsteuern, Glücksspiel, Spenden, etc.
  • FinanzService-Center (FS-C) für Auskünfte, ausgenommen persönliche Kontakte

Das FinanzService-Center ist im Finanzamt Österreich organisatorisch direkt dem Vorstand unterstellt.

Die Aufgaben werden in enger Zusammenarbeit mit dem Bereich Private erfüllt:

  • Beantwortung von telefonischen Anfragen
  • Bearbeitung elektronischer Anfragen
  • Redaktionelle Tätigkeit beim Chat
  • Beantworten von Fragen im LiveChat
  • Terminvereinbarungen Infocenter

Die Dienststelle Sonderzuständigkeiten bündelt Aufgaben rund um die folgenden Angelegenheiten:

  • Gebühren, Grunderwerbsteuer, Versicherungssteuer und Glücksspiel
  • Spendenbegünstigung, Schulfahrtbeihilfen und Schülerfreifahrten
  • Bodenschätzung/Forstsachverständige

Prinzipien und Grundsätze

Alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind den Prinzipien der Gleichbehandlung, Wahrheitsfindung und Amtsverschwiegenheit verpflichtet und pflegen höflichen und respektvollen Umgang mit den Kundinnen und Kunden des Finanzamtes. Die Finanzverwaltung unterstützt im Sinne des Fair Play Gedankens jene, die ihre Abgaben in der richtigen Höhe und zeitgerecht entrichten bzw. entrichten wollen und verfolgt jene mit der Härte des Gesetzes, die bewusst Steuern hinterziehen.

In der Finanzverwaltung gibt es keinen Unterschied in der Entlohnung weiblicher und männlicher Mitarbeiter, die Gleichbehandlung ist uns ein großes Anliegen. Auch die betriebliche Gesundheitsförderung hat einen hohen Stellenwert. Die Arbeitszeit ist auf die dienstlichen Erfordernisse ausgerichtet (z.B. Öffnungszeiten), kann aber durch die Möglichkeit der Gleitzeit auch individuelle Bedürfnisse berücksichtigen.

Letzte Aktualisierung: 1. Februar 2023