Startcheckliste

  • Überprüfen Sie (siehe dazu unseren Quickguide), ob Ihre Importwaren von den CBAM-Berichtspflichten betroffen sind.
  • Vergewissern Sie sich, dass Sie alle Informationen, die Sie für die CBAM-Berichte benötigen, vom Hersteller oder Verkäufer der Waren erhalten.
  • Vergewissern Sie sich, dass Sie über eine EORI-Nummer verfügen, wenn Sie den CBAM-Berichtpflichten unterliegen (Einführer oder indirekter Zollvertreter). Informationen zur Beantragung einer EORI-Nummer finden Sie hier.
  • Geben Sie rechtzeitig die vierteljährlichen CBAM-Berichte ab, um Sanktionszahlungen zu vermeiden.
  • Bereiten Sie sich auf die Zeit nach der Übergangsfrist vor: Stellen Sie bereits im Jahr 2025 einen Antrag auf Zulassung als CBAM-Anmelder.
  • Halten Sie sich über aktuelle Entwicklungen am Laufenden. Auf dieser Seite finden Sie alle wesentlichen Informationen rund um CBAM. Diese Informationen werden laufend ergänzt und erweitert. Aktuelle Informationen erhalten Sie auch über den CBAM-Newsletter.
Letzte Aktualisierung: 7. November 2023