Nationales Emissionszertifikatehandelsgesetz 2022 (NEHG 2022) Das Nationale Emissionszertifikatehandelsgesetz 2022 soll durch einen ökologischen Lenkungseffekt einen Beitrag zur Erreichung der Klimaziele leisten. Mit 1. Jänner 2025 startete die Überführungsphase des NEHG 2022. Dadurch ist seit dem Jahr 2025 die Berechnungsmethodik des EU-ETS 2 für das NEHG 2022 maßgeblich. 

Hinweis:
Der Rat der Europäischen Union hat am 5. November 2025 eine politische Übereinkunft erzielt, die Marktphase des EU-ETS 2 um ein Jahr auf 2028 zu verschieben. Durch die Verschiebung soll auch die Berichtsphase des EU-ETS 2, welche bereits mit 2025 gestartet ist, um ein Jahr bis Ende 2027 verlängert werden.
Das Verschieben der Marktphase des EU-ETS 2 hat zur Folge, dass die nationale CO2-Bepreisung durch das NEHG 2022 gemäß § 19 NEHG 2022 bis zum Beginn der Marktphase des EU-ETS 2 verlängert wird.