Parallelen und Unterschiede NEHG 2022 und EU-ETS 2

Überwachungsplan

Der Überwachungsplan dient als „Handbuch“, um die Überwachungsmethodiken möglichst detailliert, vollständig und transparent zu beschreiben. Er ist Teil des Antrags auf Registrierung als Handelsteilnehmer – diese ist notwendig, um Energieträger in Verkehr bringen zu dürfen (CO2 zu emittieren).

Der Überwachungsplan gilt sowohl für NEHG 2022 als auch für EU-ETS 2 (welcher im 8. Abschnitt des Emissionszertifikategesetz 2011 (EZG) geregelt ist). Er enthält die Kriterien, nach denen sowohl der Treibhausgasemissionsbericht (NEHG) als auch die Emissionsmeldung (EZG) zu beurteilen sind.

Für weitere Informationen zum Überwachungsplan siehe auch:

Treibhausgasemissionsbericht

Für die Jahre 2025 bis 2027 sind ein Treibhausgasemissionsbericht (NEHG) sowie eine Emissionsmeldung (EZG) jährlich bis zum 30. April des Folgejahres (daher 2026, 2027 und 2028) einzureichen. Die Abgabe beider Anträge erfolgt mittels Eröffnung eines Geschäftsfalls im NEIS (Nationales Emissionszertifikatehandel Informationssystem).

Überleitungsrechnung

Sofern es zu Abweichungen zwischen dem Anwendungsbereich und der Berechnungsmethodik des NEHG 2022 und des EU-ETS 2 kommt, soll von den Handelsteilnehmern eine Überleitungsrechnung erstellt werden. Durch die enge Anknüpfung der Überwachungsmethodik des NEHG 2022 an jene des EU-ETS 2, ist die Erstellung einer Überleitungsrechnung nur in bestimmten Konstellationen erforderlich. Nähere Bestimmungen zur Überleitungsrechnung finden Sie unter § 21 der NEHG-Durchführungsverordnung.

Die Parameter (Bioanteil, Emissionswerte, Energiegehalt, usw.) zur Berechnung der Emissionen sind im NEHG 2022 und EZG 2011 grundsätzlich gleich. Bitte beachten Sie jedoch, dass die Stoffmengen im NEHG 2022 geringer sein können, weil hier vereinzelt nationale Befreiungen anwendbar sind.

Unterschiede zwischen dem NEHG 2022 und dem EZG 2011 bestehen im Anwendungsbereich (Scope), beispielsweise in der Luftfahrt. Der EU-ETS 1 enthält typischerweise Linienflüge. Jener Teil der Luftfahrt, der nicht von EU-ETS 1 umfasst ist, wird vom EU-ETS 2 erfasst. Dieser fällt jedoch nicht in den Anwendungsbereich des NEHG.

Zudem sind im NEHG 2022 in den §§ 22 und 23 Befreiungen angeführt, die nicht im EU-ETS 2 zur Anwendung kommen (z.B.: Erdgas zum Zwecke der Herstellung, der Verarbeitung, des Transports oder der Speicherung von Erdgas und Mineralöl gemäß § 3 Abs. 1 des Erdgasabgabegesetzes).

Die Unterschiede in den Stoffmengen sind in der Überleitungsrechnung bei den einzelnen Brennstoffströmen im Zuge der Emissionsmeldung anzugeben. Der Treibhausgasemissionsbericht wird auf Basis dieser Angabe automatisch erstellt. Durch die Überleitungsrechnung kann also, trotz der Stoffmengenunterschiede, die Abgabe des Treibhausgasemissionsberichtes (NEHG 2022) und der Emissionsmeldung (EZG 2011) in einem erfolgen.

Achtung

Emissionsmeldung und Treibhausgasemissionsbericht inklusive einer etwaigen Überleitungsrechnung bedürfen einer Verifizierung durch eine akkreditierte Prüfeinrichtung.

Die Höhe der Anzahl von nationalen Emissionszertifikaten, die abzugeben sind, erfolgt für 2025 bis 2027 anhand der Menge von CO2 Emissionen auf Grund des Treibhausgasemissionsberichts (NEHG 2022).

Beispiel

Ein Mineralöllieferant bringt im Jahr 2025 42.000 Tonnen CO2 in Verkehr, die zur Gänze dem EU-ETS 2 unterliegen. Allerdings wurden 15 % des Mineralöls (6.300 Tonnen CO2) für die Betankung von Transporthubschraubern verwendet. Gemäß § 22 Abs. 1 Z 1 NEHG 2022 sind für diese Mengen keine Emissionszertifikate abzugeben.

Das Unternehmen nimmt den kompletten Betrag von 42.000 Tonnen CO2 in die Emissionsmeldung nach EZG (entsprechend der EU-ETS 2-Systematik) auf und gibt in der Überleitungsrechnung die abweichende Menge von 6.300 Tonnen an, wodurch auch der Treibhausgasemissionsbericht nach NEHG 2022 gleichzeitig erstellt wird und abgegeben werden kann.

Die Verpflichtung zur Abgabe von Emissionszertifikaten berechnet sich nach dem NEHG 2022 und wird daher von 35.700 Tonnen CO2 (42.000 minus 6.300) berechnet, da für die Betankung der Transporthubschrauber eine Befreiung nach NEHG 2022 anwendbar ist.

Letzte Aktualisierung: 18. Februar 2026