Gegenstand und Geltungsbereich
Das Nationale Emissionszertifikatehandelsgesetz 2022 (NEHG 2022) umfasst Treibhausgasemissionen, die durch die energetische Verwendung von Energieträgern, in den sogenannten Non-ETS Sektoren (Gebäude, Verkehr, Landwirtschaft, Abfallwirtschaft und kleine Industrieanlagen) verursacht werden. Davon sind insbesondere folgende fossile Energieträger umfasst: Benzin, Gasöl (Diesel), Heizöl, Erdgas, Flüssiggas, Kohle und Kerosin.
Dem NEHG 2022 unterliegen jene Energieträger, welche in den verbrauchsteuerrechtlich freien Verkehr überführt und vom Endverbraucher energetisch genutzt werden. Abgestellt wird daher auf das Inverkehrbringen der Energieträger in den freien Verkehr, auf den tatsächlichen Einsatz der genannten Energieträger durch den Verbraucher kommt es nicht an. Maßgebend ist somit nicht das Emittieren (das tatsächliche Verursachen der Treibhausgasemissionen der genannten Energieträger durch den Verbraucher) sondern deren Inverkehrbringen. Dadurch wird der Verwaltungsaufwand erheblich reduziert.
Hinweis
Bitte beachten Sie, dass alle Energieträger, die als Kraft- oder Heizstoff zum Verkauf angeboten oder als solche verwendet werden, dem NEHG 2022 unterliegen, wenn diese energetisch verwendet werden.
Beispiel
Beim Tanken von Benzin in einen PKW ist nicht der Autofahrer an der Zapfsäule als Emittent zur Abgabe von Emissionszertifikaten verpflichtet, sondern jenes Unternehmen, welches das Benzin hergestellt oder nach Österreich verbracht und damit letztlich in den steuerrechtlich freien Verkehr gebracht hat.
Treibhausgasemissionen, die vom EU-ETS 1 umfasst sind (Strom- und Wärmeerzeugung, energieintensive Industriezweige wie z.B. Ölraffinerien, Stahlwerke usw.) unterliegen dem europäischen Emissionshandel (EU-ETS 1) und nicht dem NEHG 2022.
Durch das Anknüpfen an den Inverkehrbringer wird eine Gleichschaltung mit den Energieabgaben (= Mineralölsteuer, Erdgas- und Kohleabgabe) erreicht. Der Inverkehrbringer wird im NEHG 2022 als Handelsteilnehmer bezeichnet.
Die Registrierung als Handelsteilnehmer ist Voraussetzung für das rechtmäßige Inverkehrbringen von Energieträgern. Für eine Registrierung ist der zuständigen Behörde ein Überwachungsplan über das NEIS (Nationales Emissionszertifikatehandel Informationssystem) zu übermitteln. Erst mit dem im Genehmigungsbescheid angeführten Datum dürfen Energieträger im Sinne des NEHG 2022 in Verkehr gebracht werden.
Für die in Verkehr gebrachten und energetisch genutzten Energieträger sind nationale Emissionszertifikate zu erwerben. Ein nationales Emissionszertifikat entspricht einer Tonne CO2.
Die Pflichten im Zusammenhang mit dem NEHG 2022 treffen somit ausschließlich den Inverkehrbringer (= Handelsteilnehmer, z.B. Hersteller der Stoffe, Energielieferant, Mineralölunternehmen). Diese Pflichten umfassen beispielsweise die Abgabe des Treibhausgasemissionsberichts (= Bericht über die in Verkehr gebrachte Menge an Treibhausgasemissionen) oder das Erwerben der notwendigen Menge an nationalen Emissionszertifikaten. Betragen die Emissionen weniger als eine Tonne, entstehen keine Verpflichtungen (Bagatellschwelle § 21 NEHG 2022).
Pflichten für Verbraucher, welche keine Inverkehrbringer von Energieträgern sind, sieht das NEHG 2022 nicht vor.
Handelsteilnehmer haben in der Überführungsphase (ab 2025) Vorauszahlungen (§ 18 NEHG 2022) zu entrichten. Die Vorauszahlung für ein Kalenderjahr ergibt sich aus der Höhe der im Überwachungsplan angegebenen Treibhausgasemissionen gemäß § 7 Abs. 1 NEHG 2022 und dem Ausgabewert von nationalen Emissionszertifikaten im jeweiligen Kalenderjahr. Die Vorauszahlungen werden vierteljährlich vorgeschrieben (bis zum 15. Juni, 15. September und 15. Dezember des betreffenden Kalenderjahres und bis zum 15. März des Folgejahres). Die automatisiert ermittelte Vorauszahlung für das Kalendervierteljahr ist bis zum Ablauf eines Monats ab Vorschreibung zu entrichten.
Erweist sich die Höhe der Vorauszahlungen als voraussichtlich nicht richtig, kann über das NEIS gemäß § 201 BAO iVm § 18 Abs. 3 NEHG 2022 die Höhe der Vorauszahlungen abgeändert werden.