Plausibilisierung der Höchstgrenzen des Fett- und Zuckergehalts von Backwaren der KN-Position 1905 90 30 auf rechnerischem Wege

1. Verpackte Waren im Einzelhandel

Diese Waren müssen gemäß der europäischen Lebensmittelinformationsverordnung (LMIV) gekennzeichnet sein.

Nährwerttabelle
Bsp. Nährwerttabelle

Die Angabe von Ballaststoffen, Vitaminen und Mineralstoffen ist freiwillig; alle anderen Angaben sind verpflichtend.

Definitionen für die Berechnung:

  • Trockenmasse = Fett + Kohlenhydrate + Eiweiß + Salz + Ballaststoffe (falls angegeben) + Vitamine und Mineralstoffe (falls angegeben); sollten Ballaststoffe und/oder Vitamine und Mineralstoffe nicht angegeben sein, werden sie in der Berechnung vernachlässigt.
  • Gehalt an Fetten = Fett (gesättigte, ungesättigte irrelevant)
  • Gehalt an Zuckern = Zucker (umfasst alle Mono- und Disaccharide, ist unter Kohlenhydrate bei „davon Zucker“ angeführt)

Formeln:

  • Gehalt an Fetten bezogen auf die Trockenmasse = Fett*100/Trockenmasse [Einheit GHT, entspricht Massenprozent, %m]
  • Gehalt an Zuckern bezogen auf die Trockenmasse = Zucker*100/Trockenmasse [Einheit GHT, entspricht Massenprozent, %m]

2. Verpackte nicht der LMIV unterliegende Waren

(etwa Bäckereidirektverkauf, „über die Theke“, „frisch aus dem Ofen“, etc.)

Die relevanten Parameter werden anhand der verwendeten Rezepturen unter Verwendung der nachstehend angeführten pauschalierten Durchschnittswerte berechnet.

Mehle/Schrote umfassen sämtliche zur Brotherstellung verwendeten Müllereierzeugnisse (unabhängig von der Art des Korns und inklusive aller Ausmahlungsgrade sowie Vollkornerzeugnisse).

Backtriebmittel, Hefe- und Sauerteigkulturen, Gewürze sowie technische Zusatz- und Hilfsstoffewerden bei der Berechnung vernachlässigt.

In Österreich wird zur Brotherstellung zu über 95% Wasser (teils gefroren als Eis) als Schüttwasser verwendet. Nachdem die relevanten Parameter auf die Trockenmasse bezogen werden, gehen Wasser/Eis in die Berechnung nicht ein (auch Feuchtigkeitsschwankungen durch die Verarbeitung, wie etwa Verluste beim Backen, spielen keine Rolle).

Für andere Flüssigkeiten sind die maßgeblichen Werte unten angeführt. Auf seltene Spezialitäten (wie z.B. Bierbrot) wird hier nicht eingegangen.

Einheit: GHT = %m Trockenmasse Gehalt an Fetten Gehalt an Zuckern
Mehle/Schrote 86 1,7 1,1
Teigvormischungen/„Premixe“ (trocken) 85 5 1
Backmalz (trocken) 92 2 10
Malzextrakt (Sirup) 78 0,2 50
Zucker (Mono- und Disaccharide) 100 0 100
Salz 100 0 0
Reine Fette/Öle (pflanzlich und tierisch) 100 100 0
Butter/Margarine/Ziehfette 84 82 0,5
Obers/Vollrahm 40 36 3
Sauerrahm 16 13 3,8
Joghurt 13 3 4
Vollmilchpulver 96 27 39
Magermilchpulver 96 1 50
Molkenpulver 96 1 70
Andere Zutaten (z.B. Bestreuungen wie Ölsamen etc.) 94 46 1,5
Milch* 12,5 3,5 4,8
Buttermilch* 9 0,5 4
Magermilch* 9,1 0,2 4,8
Süßmolke* 6,2 0,1 4,8
Sauermolke* 6,1 0,1 4,4

*als Schüttwasser

Rechenbeispiel

Zutaten: 100 kg Weizenmehl, 2 kg Salz, 5 kg Butter, 60 l Wasser, 5 kg Leinsamen zur Bestreuung

Einheit: kg Trockenmasse Gehalt an Fetten Gehalt an Zuckern
Mehle/Schrote 86 1,7 1,1
Salz 2 0 0
Butter 4,2 4,1 0,025
Andere Zutaten (z.B. Bestreuungen wie Ölsamen etc.) 4,7 2,3 0,075
Wasser 0 0 0
Summe 96,9 8,1 1,2

Formeln:

  • Gehalt an Fetten bezogen auf die Trockenmasse = 8,1*100/96,9 = 8,359 ≙ gerundet 8 [Einheit GHT, entspricht Massenprozent, %m]
  • Gehalt an Zuckern bezogen auf die Trockenmasse = 1,2*100/96,9 = 1,238 ≙ gerundet 1 [Einheit GHT, entspricht Massenprozent, %m]