Entwicklung und Handelsphasen

Hinweis

Der Rat der Europäischen Union hat am 5. November 2025 eine politische Übereinkunft erzielt, die Marktphase des EU-ETS 2 um ein Jahr auf 2028 zu verschieben. Durch die Verschiebung soll auch die Berichtsphase des EU-ETS 2, welche bereits mit 2025 gestartet ist, um ein Jahr bis Ende 2027 verlängert werden.
Das Verschieben der Marktphase des EU-ETS 2 hat zur Folge, dass die nationale CO2-Bepreisung durch das NEHG 2022 gemäß § 19 NEHG 2022 bis zum Beginn der Marktphase des EU-ETS 2 verlängert wird.

Im Gegensatz zum bestehenden EU-ETS 1 handelt es sich beim NEHG 2022 nicht um einen reinen Emissionszertifikatehandel, sondern um ein System, welches stufenweise dem europäischen Emissionshandel EU-ETS 2 angenähert wird und schließlich in diesen überführt werden soll. 

In der bis Ende 2027 laufenden Fixpreisphase des NEHG 2022 wird der Preis für nationale Emissionszertifikate anhand eines Fixpreises bestimmt:

Kalenderjahr Betrag
2022 30 Euro
2023 32,50 Euro (ursprünglich 35)
2024 45 Euro
2025 - 2027 55 Euro
ab 2028 Marktphase EU-ETS 2

Das NEHG 2022 folgt in dieser Zeit eng der Systematik der Energieabgaben. Um einen erleichterten Einstieg in das System zu gewährleisten, wird die Fixpreisphase in zwei weitere Phasen unterteilt:

  • Einführungsphase (voraussichtlich vom 1. Oktober 2022 – 31. Dezember 2024): Hier kommt ein vereinfachtes Verfahren für Handelsteilnehmer hinsichtlich Berichterstattung der Treibhausgasemissionen zur Anwendung.
  • Überführungsphase (voraussichtlich vom 1. Jänner 2025 – 31. Dezember 2027): In dieser Phase kommt für Handelsteilnehmer bereits die EU-ETS 2 Berechnungsmethodik zur Anwendung, die den Übergang zu einem reinen Emissionshandel ermöglichen soll.

Die Überführungsphase dauert bis zum Start der Marktphase im EU-ETS 2 am 1. Jänner 2028. Weitere Informationen zum EU-ETS 2 finden Sie auf der Webseite des BMF.

Letzte Aktualisierung: 18. Februar 2026