Entwicklung und Handelsphasen
Hinweis
Der Rat der Europäischen Union hat am 5. November 2025 eine politische Übereinkunft erzielt, die Marktphase des EU-ETS 2 um ein Jahr auf 2028 zu verschieben. Durch die Verschiebung soll auch die Berichtsphase des EU-ETS 2, welche bereits mit 2025 gestartet ist, um ein Jahr bis Ende 2027 verlängert werden.
Das Verschieben der Marktphase des EU-ETS 2 hat zur Folge, dass die nationale CO2-Bepreisung durch das NEHG 2022 gemäß § 19 NEHG 2022 bis zum Beginn der Marktphase des EU-ETS 2 verlängert wird.
Im Gegensatz zum bestehenden EU-ETS 1 handelt es sich beim NEHG 2022 nicht um einen reinen Emissionszertifikatehandel, sondern um ein System, welches stufenweise dem europäischen Emissionshandel EU-ETS 2 angenähert wird und schließlich in diesen überführt werden soll.
In der bis Ende 2027 laufenden Fixpreisphase des NEHG 2022 wird der Preis für nationale Emissionszertifikate anhand eines Fixpreises bestimmt:
| Kalenderjahr | Betrag |
|---|---|
| 2022 | 30 Euro |
| 2023 | 32,50 Euro (ursprünglich 35) |
| 2024 | 45 Euro |
| 2025 - 2027 | 55 Euro |
| ab 2028 | Marktphase EU-ETS 2 |
Das NEHG 2022 folgt in dieser Zeit eng der Systematik der Energieabgaben. Um einen erleichterten Einstieg in das System zu gewährleisten, wird die Fixpreisphase in zwei weitere Phasen unterteilt:
- Einführungsphase (voraussichtlich vom 1. Oktober 2022 – 31. Dezember 2024): Hier kommt ein vereinfachtes Verfahren für Handelsteilnehmer hinsichtlich Berichterstattung der Treibhausgasemissionen zur Anwendung.
- Überführungsphase (voraussichtlich vom 1. Jänner 2025 – 31. Dezember 2027): In dieser Phase kommt für Handelsteilnehmer bereits die EU-ETS 2 Berechnungsmethodik zur Anwendung, die den Übergang zu einem reinen Emissionshandel ermöglichen soll.
Die Überführungsphase dauert bis zum Start der Marktphase im EU-ETS 2 am 1. Jänner 2028. Weitere Informationen zum EU-ETS 2 finden Sie auf der Webseite des BMF.