Energiekrisenmaßnahmen 2022-2025

Hinweis

Diese Seite berichtet über die (auszahlungsseitigen) Energiekrisenmaßnahmen der vorangegangenen Bundesregierung, die in Folge der Energie-/Inflationskrise 2022 beschlossen worden sind. Im Jahr 2026 erfolgt die Aktualisierung der Energiekrisenmaßnahmen quartalsweise mit einem Monat Verzögerung; nächstes Mal Ende Juli 2026 zum Stand 30.6.2026.

Die aktuelle Bundesregierung hat 2026 vor allem einzahlungsseitige (und gegenfinanzierte) sowie ordnungspolitische Entlastungsmaßnahmen gesetzt. Neben der Entlastung von Bevölkerung und Unternehmen, ist es das erklärte Ziel, ein ungebremstes „Durchrauschen“ der infolge des Iran-Krieges bzw. der Blockade der Straße von Hormus gestiegenen Preise für Rohöl und Erdgas auf sämtliche Warengruppen und Dienstleistungsbereiche zu verhindern bzw. spürbar abzuschwächen. Folgende Maßnahmen sind 2026 zur Dämpfung der Inflation und Entlastung von Bevölkerung und Unternehmen in Kraft:

  • Senkung der Elektrizitätsabgabe: Die Elektrizitätsabgabe ist 2026 von 1,5 Cent je Kilowattstunde auf 0,82 Cent für Unternehmen und auf 0,1 Cent für private Haushalte gesenkt worden. Das entspricht einer Reduktion von 45,3% für Unternehmen bzw. um 93,3% für private Haushalte im Vergleich zu 2025.
  • Senkung der Mehrwertsteuer auf Grundnahrungsmittel: Mit 1.7.2026 wird die Umsatzsteuer auf Grundnahrungsmittel dauerhaft von 10,0% auf 4,9% gesenkt. Für private Haushalte bedeutet dies einen Entlastungseffekt von durchschnittlich knapp 100 Euro pro Jahr.
  • „Spritpreisbremse“: Die „Spritpreisbremse“ besteht aus zwei Maßnahmen; erstens einer Senkung der Mineralölsteuer (MöSt) und zweitens einer Margenbegrenzung für Unternehmen der Treibstoffbranche. Die Maßnahmen gelten immer für ein Kalendermonat, werden monatlich evaluiert und können sofern weiterhin übermäßige Preise vorliegen (Referenzzeitpunkt 27.2.2026) um jeweils ein weiteres Monat verlängert werden. Das Ausmaß der Senkung der MöSt orientiert sich dabei an den Mehreinnahmen, die sich aus der Umsatzsteuer infolge der gestiegen Treibstoffpreise ergeben. Für April 2026 belief sich die gesamte Entlastung auf 10 Cent pro Liter (je 5 Cent durch die MöSt-Senkung und die Margenbegrenzung), für die ersten beiden Maiwochen auf 7,0 Cent (2 Cent durch MöSt-Senkung und 5 Cent durch Margenbegrenzung) und folgend auf 4,5 Cent (2 Cent durch MöSt-Senkung und 2,5 Cent durch Margenbegrenzung) bis Ende Mai 2026.
  • Strom-Sozialtarif: Der Sozialtarif ist ein bundeseinheitlicher, vergünstigter Strompreis, der einkommensschwachen Haushalten helfen soll, die Belastung durch hohe Energiekosten zu verringern und sie vor Energiearmut zu schützen. Alle Stromlieferanten in Österreich zu deren Tätigkeitsbereich die Belieferung von Haushaltskundinnen und Haushaltskunden zählt sind verpflichtet, diesen Tarif ab 1.4.2026 zu gewähren. Anspruch auf den Sozialtarif gegenüber allen Stromlieferanten haben Personen, die von der ORF-Beitragspflicht befreit sind und gleichzeitig staatliche Leistungen beziehen (z.B. Pflegegeld, Pension, Leistungen nach dem AMSG/AlVG/AMFG oder Leistungen der Sozialhilfe).
  • „Mietpreisbremse“: Das 5. Mietrechtliche Inflationslinderungsgesetz sorgt ab 2026 für eine Dämpfung von inflationsbedingten Mieterhöhungen. Die im Gesetz verankerte „Mietpreisbremse“ sieht vor, dass bei Vorliegen einer Inflationsrate von über 3% in einem Jahr, der darüberliegende Wert nur zur Hälfte für die Valorisierung herangezogen werden darf. Diese Deckelung der Wertsicherung gilt auch für den freien Wohnungsmarkt, inklusive bestehender Verträge. Für den geregelten Wohnsektor – also für Altbau-, Gemeinde- und Genossenschaftswohnungen – wird die Inflationsanpassung 2026 generell auf 1,0% und 2027 auf 2,0% begrenzt. Darüber hinaus sorgt das Gesetz für mehr Rechtssicherheit bei Wertsicherungsklauseln und verlängert die Mindestbefristung von Wohnungen grundsätzlich von drei auf fünf Jahre.
  • Standortabsicherungsgesetz (SAG): Mit dem SAG wird Unternehmen ein Ausgleich für jene Strompreiskostenanteile in den Jahren 2025 und 2026 gewährt, die auf die Einpreisung von Emissionszertifikaten (indirekte CO2-Mehrkosten) zurückzuführen sind. Damit werden internationale Standortnachteile für energieintensive Unternehmen in Österreich verringert. Ziel ist, Carbon Leakage, die Abwanderung industrieller Wertschöpfung und den damit verbundenen Verlust von Arbeitsplätzen sowie eine insgesamt schlechtere Umweltbilanz, zu verhindern. Insgesamt werden 2025 und 2026 jeweils 75,0 Mio. € durch Umschichtungen bereitgestellt.

Energiekrisenmaßnahmen – Bis März 2026

Inklusive Maßnahmen zur Sicherstellung der Energieversorgung summierten sich die Auszahlungen im Zusammenhang mit der Energiekrise per 31.3.2026 insgesamt auf 16,7 Mrd. €, wovon 33,4 Mio. € auf das Jahr 2026 entfallen.

Nachholeffekte nach der COVID-19-Pandemie und Probleme in den globalen Lieferketten führten ab Herbst 2021 zusehends zu steigenden Inflationsraten. Die Auswirkungen des Krieges in der Ukraine beschleunigten 2022 die Teuerungsdynamik insbesondere im Energiebereich, die nachfolgend nahezu alle Bereiche des täglichen Lebens erfasste. Als Folge verzeichnete Österreich die höchsten Inflationsraten seit Jahrzehnten, die im Jänner 2023 mit einem Wert von 11,2% (VPI) im Vergleich zum Vorjahresmonat gipfelten. Im Verlauf des Jahres 2024 ist die Inflationsrate stark gesunken: In den Monaten September bis Dezember 2024 blieb die Inflationsrate zwischen 1,8% und 2,0% und lag damit wieder im Zielbereich der Europäischen Zentralbank.

2025 stieg sie unter anderem infolge des Auslaufens von krisenbedingten Entlastungsmaßnahmen Ende 2024 wieder an; die Jahresinflation 2025 belief sich auf 3,6%. Nach einem Rückgang auf 2,0% im Jänner 2026 bzw. 2,2% im Februar 2026 stieg sie infolge des Iran-Krieges bzw. der Blockade der Straße von Hormus im März 2026 wieder auf 3,2% und im April 2026 gemäß Schnellschätzung auf 3,3%.

Als Reaktion auf die Teuerungswelle hat die vorangegangene Bundesregierung beginnend im Jahr 2022 umfassende Maßnahmen gesetzt, um die Folgen abzufedern und so soziale Härtefälle zu vermeiden, die Kaufkraft der privaten Haushalte zu sichern sowie die Wettbewerbsfähigkeit der österreichischen Wirtschaft zu erhalten. Zum einen wurden mit der Abschaffung der kalten Progression und der Indexierung der Sozialleistungen strukturelle Änderungen im Steuer- und Transfersystem ab 2023 implementiert, die jahrelang gefordert wurden und zu einer dauerhaften Entlastung führen. Zum anderen wurden temporäre, unmittelbar wirkende Entlastungsmaßnahmen, sowohl in Form steuerlicher Erleichterungen als auch Förderungen, gesetzt. Daneben wurde mit der Beschaffung einer nationalen strategischen Gasreserve die Versorgungsicherheit mit Erdgas in Österreich sichergestellt.

Inklusive Maßnahmen zur Sicherstellung der Energieversorgung summierten sich die Auszahlungen im Zusammenhang mit der Energiekrise per 31.3.2026 insgesamt auf 16,7 Mrd. €, wovon 8,3 Mrd. € auf 2022 entfallen, 4,2 Mrd. € auf 2023, 3,5 Mrd. € auf 2024 und 0,6 Mrd. € auf 2025. 2026 fielen bis zum 31.3.2026 noch Auszahlungen iHv. 33,4 Mio. € an.

Die Auszahlungen 2026 betreffen im Wesentlichen einerseits noch Restzahlungen für den Stromkostenzuschuss (9,3 Mio. € bis 31.3.2026) und andererseits Speicherkosten für die strategische Gasreserve (24,1 Mio. € bis 31.3.2026). In Summe, also von 2022 bis 31.3.2026, belaufen sich die Auszahlungen für den Stromkostenzuschuss (inkl. Stromkostenergänzungszuschuss und Netzkostenzuschuss) auf 2.293,7 Mio. € und für die Speicherkosten der strategische Gasreserve auf 442,8 Mio. €.

Zu minimalen Restzahlungen kam es überdies für den Energiekostenausgleich, den Wohnschirm und das Schulstart Plus-Paket gemäß Lebenshaltungs- und Wohnkosten-Ausgleichs-Gesetz (in Summe 0,1 Mio. €), denen geringe Rückzahlungen bei der Abfederung der Netzverlustkosten (0,1 Mio. €) gegenüberstehen.

Neben der interaktiven Darstellung bietet folgendes Dokument eine detaillierte Zusammenfassung sämtlicher Energiekrisenmaßnahmen 2022-2025 zum Stand 31.12.2025: Energiekrisenmaßnahmen 2022-2025 im Detail (PDF, 324 KB)