COVID-19-Berichterstattung Berichterstattung gemäß § 3 Abs. 4 COVID-19 Fondsgesetz - bis Dezember2025
Seit Beginn der COVID-19-Pandemie im März 2020 wurden insgesamt 46,7 Mrd. € an Auszahlungen im Zusammenhang mit der COVID-19-Krise aus dem Bundeshaushalt geleistet.
Finanzierungsrechnung - Datenstand 22.01.2026
Die COVID-19-Hilfsmaßnahmen sind in den meisten Fällen bereits im Jahr 2022 ausgelaufen. Auszahlungen im Jahr 2025 wurden vor allem noch im Gesundheitsbereich sowie für eingetretene Schadensfälle bei COVID-19-Garantien geleistet. 2025 kam es iZm. COVID-19 zu Auszahlungen von insgesamt 77,6 Mio. €.
- Überblick über die COVID-19-Krisenbewältigung im Jahr 2025
- COFAG-Zuschüsse
- COVID-19-Krisenbewältigungsfonds
Mit Stand 31.12.2025 wurden insgesamt 46,7 Mrd. € an Auszahlungen im Zusammenhang mit der COVID-19-Krise aus dem Bundeshaushalt geleistet.
Die größten Maßnahmen sind die Unternehmenshilfen der COFAG (15,8 Mrd. € bis 31.7.2024), die gesundheitspolitische Bewältigung der Pandemie (13,1 Mrd. €, davon 11,3 Mrd. € in der UG 24 Gesundheit), die Corona-Kurzarbeitsbeihilfen (9,9 Mrd. € inkl. Langzeit-Kurzarbeitsbonus) sowie der WKÖ-Härtefallfonds (2,4 Mrd. €).
Nach Jahren entfallen davon 14,4 Mrd. € auf das Jahr 2020, 19,0 Mrd. € auf 2021, 10,0 Mrd. € auf 2022, 2,6 Mrd. € auf 2023 und 0,6 Mrd. € auf das Jahr 2024. 2025 kam es zu Auszahlungen iHv. 77,6 Mio. €.
Links und Downloads
- COVID-19-Tabellen - Dezember 2025 (Excel, 32 KB)
- Transparenzportal - COVID-19 Wirtschaftshilfen
- BMSGPK - Bericht gem. § 3 Abs. 5 COVID-19 FondsG 2020-2024
- BMASGPK - Bericht gem. § 3 Abs. 5 COVID-19 FondsG Jänner-August 2025
- Aktueller Budgetvollzug
Studien zur Analyse der COVID-19-Unterstützungsmaßnahmen
Überblick über die COVID-19-Krisenbewältigung im Jahr 2025
2025 kam es iZm. COVID-19 zu Auszahlungen iHv. 77,6 Mio. €.
Die Auszahlungen sind insbesondere auf die UG 24 Gesundheit zurückzuführen, die sich 2025 auf 97,4 Mio. € summierten. Von den Auszahlungen entfielen 36,1 Mio. € auf das Epidemiegesetz und 35,8 Mio. € auf Beschaffungen (zB. für COVID-19-Impfstoffe und Arzneimittel). Die Minderauszahlungen resultieren insbesondere aus geringeren Kostenersätzen an die KV-Träger (-38,8 Mio. €).
Diesen Auszahlungen stehen Rückflüsse in den Bundeshaushalt gegenüber, vor allem in die UG 45 Bundesvermögen. In der UG 45 kam es 2025 zu Rückzahlungen iHv. 9,6 Mio. €. Ursächlich hierfür ist eine im Zuge der Liquidierung der COFAG ergebende Verbindlichkeit der COFAG iA. gegenüber dem Bund iHv. 75,8 Mio. €, welche im Jänner 2025 an den Bund überwiesen wurde. Darüber hinaus kam es im Rahmen des COFAG-NoAG im Jahr 2025 zu Rückzahlungen von Zuschüssen iHv. insgesamt 12,2 Mio. €, welche als absetzbare Zahlungen dargestellt werden, sowie zu einem Verwaltungsaufwand von 0,7 Mio. €. Diesen Rückflüssen stehen Auszahlungen infolge schlagend gewordener COVID-19-Haftungen iHv. 58,4 Mio. € sowie in Zusammenhang mit OeKB COVID-19-Garantien iHv. 19,3 Mio. € (davon 0,5 Mio. € Verwaltungsaufwand) gegenüber.
Bei den restlichen COVID-19-Maßnahmen im Bundeshaushalt kam es 2025 in Summe zu Rückflüssen in den Bundeshaushalt iHv. 10,3 Mio. € und somit einer Unterschreitung des BVA 2025 von 13,1 Mio. €. Die Rückflüsse ergeben sich aus Rückzahlungen in den Bundeshaushalt iHv. insgesamt 13,0 Mio. €, die insbesondere folgende Maßnahmen betreffen:
- Abrechnung eines Zweckzuschusses im Pflegebereich (10,5 Mio. €, UG 21 Soziales und Konsumentenschutz)
- Härtefallfonds (1,1 Mio. €, UG 40 Wirtschaft)
- Härtefallfonds, Umsatzersatz und Ausfallsbonus für die Land- und Forstwirtschaft sowie dem Härtefallfonds für Privatzimmervermietungen (in Summe 0,8 Mio. €, UG 42 Land- und Forstwirtschaft, Regionen und Wasserwirtschaft)
- Überbrückungsfonds für selbstständige Künstlerinnen und Künstler (0,3 Mio. €, UG 31 Kunst und Kultur)
Diesen Rückzahlungen stehen Auszahlungen von in Summe 2,7 Mio. € gegenüber, die vorwiegend Restzahlungen des Kommunalen Investitionsgesetzes 2020 sind (2,6 Mio. €, UG 44 Finanzausgleich)
Im Vergleich zu 2024 waren die Auszahlungen in Zusammenhang mit COVID-19 um 501,9 Mio. € geringer. Der Rückgang entfällt mit 337,4 Mio. € mehrheitlich auf die UG 45 Bundesvermögen und die COFAG-Unternehmenshilfen. In der UG 24 Gesundheit waren die Auszahlungen um 169,3 Mio. € niedriger als 2024.
COVID-19-Hilfen für Unternehmen
Bis Ende Juli 2024 war die COVID-19-Finanzierungsagentur des Bundes GmbH (COFAG) für die Abwicklung verschiedener Zuschussinstrumente zur Unterstützung von durch die Krise besonders stark betroffenen Unternehmen zuständig.
Je nach Betrachtungszeitraum standen verschiedene Zuschussprodukte zur Verfügung, die sich auch hinsichtlich der zur Antragsberechtigung zu erfüllenden Kriterien unterschieden. Die Antragsfristen für alle Produkte sind generell im Jahr 2022 ausgelaufen. Die folgende Tabelle gibt einen Überblick über den finalen Stand der Abwicklung der Zuschussprodukte durch die COFAG zum Stichtag 31.7.2024.
Ab 1.8.2024 befand sich die COFAG in Liquidation, die schließlich Ende März 2025 abgeschlossen wurde. Die Löschung der COFAG aus dem Firmenbuch erfolgte am 29.3.2025. Bereits mit 1.8.2024 gingen gemäß § 6 Abs. 1 COFAG-NoAG sämtliche Rechte und Pflichten der COFAG aus Förderverträgen auf den Bund über. Die Abarbeitung noch offener Förderanträge ist damit in die Zuständigkeit des Bundes und des Finanzministers zur Entscheidung als Abwicklungsstelle übergegangen. Die Rückforderung von zu Unrecht bezogenen COVID-19-Hilfen erfolgt nun durch die Abgabenbehörden, die Restrukturierung und Einbringung von Forderungen aus Garantien und Haftungen durch die aws.
Dem BMF wurden 638 Anträge auf Gewährung von finanziellen Maßnahmen mit einem Auszahlungsvolumen von 170,7 Mio. € zur Abwicklung übertragen (Basisanträge). Zusätzlich hat die COFAG 38 Ergänzungen zu diesen Anträgen mit einem Volumen von 1,4 Mio. € an das BMF übergeben (ergänzende Anträge), die als eigenständige Anträge zu prüfen sind. Dem BMF wurde somit die Entscheidung über 676 Förderanträge mit einem Auszahlungsvolumen von 172,0 Mio. € übertragen. Von den 638 zur Entscheidung an den Bundesminister für Finanzen übertragenen Förderanträgen entfallen 567 auf Unternehmensverbünde mit Überschreitung der beihilfenrechtlichen Obergrenzen.
Von den 676 an das BMF zur Entscheidung übertragenen Anträgen mit einem Auszahlungsvolumen von 172,0 Mio. € wurden 188 Anträge mit einem Auszahlungsvolumen von 60,2 Mio. € bis zum 31.12.2025 erledigt. Offen ist noch ein Auszahlungsvolumen von 111,8 Mio. €, wobei davon 95% auf Unternehmensverbünde entfallen, die hinsichtlich eines Überschreitens von beihilfenrechtlichen Obergrenzen in Prüfung sind.
Insgesamt erfolgten seit dem Inkrafttreten des COFAG-NoAG bis zum 31.12.2025 Auszahlungen von finanziellen Maßnahmen gemäß den in § 2 Abs. 9 COFAG-NoAG angeführten Förderrichtlinien im Gesamtbetrag von 57,1 Mio. €. Davon wurde ein Betrag von rund 265 Tsd. € durch Pfändung zur Begleichung von Abgabenschulden verwertet. Eine Aufteilung des Gesamtbetrages zeigt die nachfolgende Tabelle.
Für Garantiezahlungen von in Anspruch genommenen COVID-19-Haftungen wurden im Zeitraum 2020-2025 bis zum Stichtag 31.12.2025 kumuliert insgesamt 329,6 Mio. € aus dem Bundeshaushalt ausgezahlt (davon 209,5 Mio. € via COFAG und 120,0 Mio. € im Zeitraum 1.8.2024-31.12.2025 direkt aus der UG 45 Bundesvermögen, ohne Berücksichtigung von Verwaltungskosten und einzahlungsseitigen Rückflüssen). Hinzu kommen Schadensfälle beim OeKB Sonder-KRR iHv. 2,9 Mio. €, denen Haftungsentgelte von kumuliert 15,0 Mio. € gegenüberstehen (jeweils Stand zum 31.12.2024).
COVID-19-Krisenbewältigungsfonds
Folgende Tabelle listet die COVID-19-Maßnahmen samt erfolgter Auszahlungen der Ressorts in den Jahren 2020-2025 auf. Negative Werte stellen Rückzahlungen (negative Auszahlungen) dar.
Darüber hinaus kam es auch zu Einzahlungen in den COVID-19-Krisenbewältigungsfonds. Diese summieren sich per 31.12.2025 auf insgesamt 22,3 Mio. €.
Davon entfallen 4,7 Mio. € auf das Jahr 2020, jeweils 1,6 Mio. € auf 2021 und 2022 sowie 2.718 Euro auf das Jahr 2023. 2024 beliefen sich die Einzahlungen in den COVID-19-Krisenbewältigungsfonds von in Summe 3,5 Mio. €.
2025 betrugen die Einzahlungen 10,9 Mio. €, insbesondere aus Zinszahlungen gemäß COFAG-NoAG sowie Garantieentgelten und Rückflüssen aus Schadenszahlungen im Zusammenhang mit COVID-19 OeKB Garantien in der UG 45 Bundesvermögen.