COVID-19-Berichterstattung Berichterstattung gemäß § 3 Abs. 4 COVID-19 Fondsgesetz - bis Jänner 2026

Seit Beginn der COVID-19-Pandemie im März 2020 wurden insgesamt 46,7 Mrd. € an Auszahlungen im Zusammenhang mit der COVID-19-Krise aus dem Bundeshaushalt geleistet.

Die COVID-19-Hilfsmaßnahmen sind in den meisten Fällen bereits im Jahr 2022 ausgelaufen. Auszahlungen im Jahr 2026 werden auf Basis des BVA 2026 vor allem noch für eingetretene Schadensfälle bei COVID-19-Garantien und für Zahlungen gemäß COFAG-NoAG sowie im geringeren Ausmaß im Gesundheitsbereich erwartet. Im Jänner 2026 kam es iZm. COVID-19 zu Rückflüssen in den Bundeshaushalt von insgesamt 8,1 Mio. €.

  1. Überblick über die COVID-19-Krisenbewältigung im Jahr 2026
  2. COFAG-Zuschüsse
  3. COVID-19-Krisenbewältigungsfonds

Mit Stand 31.1.2026 wurden insgesamt 46,7 Mrd. € an Auszahlungen im Zusammenhang mit der COVID-19-Krise aus dem Bundeshaushalt geleistet.

Die größten Maßnahmen sind die Unternehmenshilfen der COFAG (15,8 Mrd. € bis 31.7.2024), die gesundheitspolitische Bewältigung der Pandemie (13,1 Mrd. €, davon 11,3 Mrd. € in der UG 24 Gesundheit), die Corona-Kurzarbeitsbeihilfen (9,9 Mrd. € inkl. Langzeit-Kurzarbeitsbonus) sowie der WKÖ-Härtefallfonds (2,4 Mrd. €).

Nach Jahren entfallen davon 14,4 Mrd. € auf das Jahr 2020, 19,0 Mrd. € auf 2021, 10,0 Mrd. € auf 2022, 2,6 Mrd. € auf 2023, 0,6 Mrd. € auf 2024 und 0,1 Mrd. € auf das Jahr 2025. 2026 kam es mit Stand 31.1.2026 zu Rückflüssen in den Bundeshaushalt iHv. 8,1 Mio. €.

Überblick über die COVID-19-Krisenbewältigung im Jahr 2026

Im Jänner 2026 kam es bei den Auszahlungen iZm. COVID-19 zu Rückflüssen in den Bundeshaushalt iHv. 8,1 Mio. €.

Dies ist insbesondere auf Rückzahlungen iHv. 5,0 Mio. € in der UG 45 Bundesvermögen und iHv. 3,2 Mio. € in der UG 34 Innovation und Technologie (Forschung) zurückzuführen. Dem stehen Auszahlungen in der UG 24 Gesundheit iHv. 0,2 Mio. € gegenüber.

Folgende Tabelle bietet einen aggregierten Überblick über die Auszahlungen für die wichtigsten COVID-19-Maßnahmen 2026 sowie die Gesamtauszahlungen seit 2020.

Tabelle 1: Auszahlungen im Bundeshaushalt

Im Vergleich zum Jänner 2025, als es zu Rückflüssen in den Bundeshaushalt iHv. 78,4 Mio. € kam, sind die Rückflüsse um 70,3 Mio. € geringer bzw. die Auszahlungen in Zusammenhang mit COVID-19 um 70,3 Mio. € höher. Der Unterschied ist insbesondere auf die UG 45 Bundesvermögen zurückzuführen, vordergründig weil es im Jänner 2025 zu einer Rücküberweisung der COFAG i.A. an den Bund iHv. 75,8 Mio. € kam.

COVID-19-Hilfen für Unternehmen

Bis Ende Juli 2024 war die COVID-19-Finanzierungsagentur des Bundes GmbH (COFAG) für die Abwicklung verschiedener Zuschussinstrumente zur Unterstützung von durch die Krise besonders stark betroffenen Unternehmen zuständig.

Je nach Betrachtungszeitraum standen verschiedene Zuschussprodukte zur Verfügung, die sich auch hinsichtlich der zur Antragsberechtigung zu erfüllenden Kriterien unterschieden. Die Antragsfristen für alle Produkte sind generell im Jahr 2022 ausgelaufen. Die folgende Tabelle gibt einen Überblick über den finalen Stand der Abwicklung der Zuschussprodukte durch die COFAG zum Stichtag 31.7.2024.

Tabelle 3: COFAG-Zuschüsse

Ab 1.8.2024 befand sich die COFAG in Liquidation, die schließlich Ende März 2025 abgeschlossen wurde. Die Löschung der COFAG aus dem Firmenbuch erfolgte am 29.3.2025. Bereits mit 1.8.2024 gingen gemäß § 6 Abs. 1 COFAG-NoAG sämtliche Rechte und Pflichten der COFAG aus Förderverträgen auf den Bund über. Die Abarbeitung noch offener Förderanträge ist damit in die Zuständigkeit des Bundes und des Finanzministers zur Entscheidung als Abwicklungsstelle übergegangen. Die Rückforderung von zu Unrecht bezogenen COVID-19-Hilfen erfolgt nun durch die Abgabenbehörden, die Restrukturierung und Einbringung von Forderungen aus Garantien und Haftungen durch die aws.

Dem BMF wurden 638 Anträge auf Gewährung von finanziellen Maßnahmen mit einem Auszahlungsvolumen von 170,7 Mio. € zur Abwicklung übertragen (Basisanträge). Zusätzlich hat die COFAG 38 Ergänzungen zu diesen Anträgen mit einem Volumen von 1,4 Mio. € an das BMF übergeben (ergänzende Anträge), die als eigenständige Anträge zu prüfen sind. Dem BMF wurde somit die Entscheidung über 676 Förderanträge mit einem Auszahlungsvolumen von 172,0 Mio. € übertragen. Von den 638 zur Entscheidung an den Bundesminister für Finanzen übertragenen Förderanträgen entfallen 567 auf Unternehmensverbünde mit Überschreitung der beihilfenrechtlichen Obergrenzen.

Von den 676 an das BMF zur Entscheidung übertragenen Anträgen mit einem Auszahlungsvolumen von 172,0 Mio. € wurden 188 Anträge mit einem Auszahlungsvolumen von 60,2 Mio. € bis zum 31.12.2025 erledigt. Offen ist noch ein Auszahlungsvolumen von 111,8 Mio. €, wobei davon 95% auf Unternehmensverbünde entfallen, die hinsichtlich eines Überschreitens von beihilfenrechtlichen Obergrenzen in Prüfung sind.

Insgesamt erfolgten seit dem Inkrafttreten des COFAG-NoAG bis zum 31.12.2025 Auszahlungen von finanziellen Maßnahmen gemäß den in § 2 Abs. 9 COFAG-NoAG angeführten Förderrichtlinien im Gesamtbetrag von 43,7 Mio. €. Davon wurde ein Betrag von rund 265 Tsd. € durch Pfändung zur Begleichung von Abgabenschulden verwertet. Eine Aufteilung des Gesamtbetrages zeigt die nachfolgende Tabelle.

Tabelle 7: COFAG-NoaG

Für Garantiezahlungen von in Anspruch genommenen COVID-19-Haftungen wurden im Zeitraum 2020-2025 bis zum Stichtag 31.1.2026 kumuliert insgesamt 329,6 Mio. € aus dem Bundeshaushalt ausgezahlt (davon 209,5 Mio. € via COFAG und 120,0 Mio. € im Zeitraum 1.8.2024-31.1.2026 direkt aus der UG 45 Bundesvermögen, ohne Berücksichtigung von Verwaltungskosten und einzahlungsseitigen Rückflüssen). Hinzu kommen Schadensfälle beim OeKB Sonder-KRR iHv. 2,9 Mio. €, denen Haftungsentgelte von kumuliert 15,0 Mio. € gegenüberstehen (jeweils Stand zum 31.12.2024).

COVID-19-Krisenbewältigungsfonds

Folgende Tabelle listet die COVID-19-Maßnahmen samt erfolgter Auszahlungen der Ressorts in den Jahren 2020-2026 auf. Negative Werte stellen Rückzahlungen (negative Auszahlungen) dar.

Tabelle 6: COVID-19-Krisenbewaeltigungsfonds

Darüber hinaus kam es auch zu Einzahlungen in den COVID-19-Krisenbewältigungsfonds. Diese summieren sich per 31.1.2026 auf insgesamt 23,1 Mio. €.

Davon entfallen 4,7 Mio. € auf das Jahr 2020, jeweils 1,6 Mio. € auf 2021 und 2022 sowie 2.718 Euro auf das Jahr 2023. 2024 beliefen sich die Einzahlungen in den COVID-19-Krisenbewältigungsfonds in Summe auf 3,5 Mio. € und 2025 auf 10,9 Mio. €.

Im Jänner 2026 betrugen die Einzahlungen 0,8 Mio. €, insbesondere aus Zinszahlungen gemäß COFAG-NoAG in der UG 45 Bundesvermögen.