COVID-19-Berichterstattung Berichterstattung gemäß § 3 Abs. 4 COVID-19 Fondsgesetz - bis Oktober 2025
Seit Beginn der COVID-19-Pandemie im März 2020 wurden insgesamt 46,6 Mrd. € an Auszahlungen im Zusammenhang mit der COVID-19-Krise aus dem Bundeshaushalt geleistet.
Finanzierungsrechnung - Datenstand 14.11.2025
Die COVID-19-Hilfsmaßnahmen sind in den meisten Fällen bereits im Jahr 2022 ausgelaufen. Auszahlungen im Jahr 2025 werden vor allem noch im Gesundheitsbereich sowie für eingetretene Schadensfälle bei COVID-19-Garantien geleistet. Im Zeitraum Jänner bis Oktober 2025 kam es iZm. COVID-19 zu Auszahlungen von insgesamt 12,3 Mio. €.
- Überblick über die COVID-19-Krisenbewältigung im Jahr 2025
- COFAG-Zuschüsse
- COVID-19-Krisenbewältigungsfonds
Mit Stand 31.10.2025 wurden insgesamt 46,6 Mrd. € an Auszahlungen im Zusammenhang mit der COVID-19-Krise aus dem Bundeshaushalt geleistet.
Die größten Maßnahmen sind die Unternehmenshilfen der COFAG (15,8 Mrd. € bis 31.7.2024), die gesundheitspolitische Bewältigung der Pandemie (13,0 Mrd. €, davon 11,3 Mrd. € in der UG 24 Gesundheit), die Corona-Kurzarbeitsbeihilfen (9,9 Mrd. € inkl. Langzeit-Kurzarbeitsbonus) sowie der WKÖ-Härtefallfonds (2,4 Mrd. €).
Nach Jahren entfallen davon 14,4 Mrd. € auf das Jahr 2020, 19,0 Mrd. € auf 2021, 10,0 Mrd. € auf 2022, 2,6 Mrd. € auf 2023 und 0,6 Mrd. € auf das Jahr 2024. 2025 kam es mit Stand 31.10.2025 zu Auszahlungen iHv. 12,3 Mio. €.
Links und Downloads
- COVID-19-Tabellen - Oktober 2025 (Excel, 31 KB)
- Transparenzportal - COVID-19 Wirtschaftshilfen
- BMSGPK - Bericht gem. § 3 Abs. 5 COVID-19 FondsG 2020-2024
- BMASGPK - Bericht gem. § 3 Abs. 5 COVID-19 FondsG Jänner-Juni 2025
- Aktueller Budgetvollzug
Studien zur Analyse der COVID-19-Unterstützungsmaßnahmen
Überblick über die COVID-19-Krisenbewältigung im Jahr 2025
Im Zeitraum Jänner bis Oktober 2025 kam es iZm. COVID-19 zu Auszahlungen iHv. 12,3 Mio. €.
Die Auszahlungen sind insbesondere auf die UG 24 Gesundheit zurückzuführen. Bis Ende Oktober wurden 2025 56,1 Mio. € aus der UG 24 ausgezahlt. Die Auszahlungen betreffen vor allem das Epidemiegesetz, die Beschaffung von Impfstoffen und Arzneimittel sowie das COVID-19-Zweckzuschussgesetz.
Diesen Auszahlungen stehen Rückflüsse in den Bundeshaushalt gegenüber, vor allem in die UG 45 Bundesvermögen. In der UG 45 kam es 2025 bis zum 31.10.2025 zu Rückzahlungen iHv. 33,1 Mio. €. Im Detail kam es in der UG 45 zu einer Rücküberweisung der COFAG iA. an den Bund iHv. 75,8 Mio. € sowie zu Rückzahlungen von gewährten COFAG-Zuschüssen. Dagegen kam es zu Auszahlungen für die COVID‑19 Schadloshaltung iHv. 58,1 Mio. € und für COVID-19 OeKB Garantien iHv. 19,2 Mio. €. Weiters fielen im Zusammenhang mit dem COFAG-Neuordnungs- und Abwicklungsgesetz (COFAG-NoAG) geringe Auszahlungen für Unternehmenshilfen und Verwaltungskosten an.
Ferner wurden auch in den Untergliederungen UG 21 Soziales und Konsumentenschutz (10,7 Mio. €, insb. iZm. der Abrechnung eines Zweckzuschusses im Pflegebereich), UG 40 Wirtschaft (1,1 Mio. €, insb. den Härtefallfonds betreffend) und UG 42 Land- und Forstwirtschaft, Regionen und Wasserwirtschaft (0,7 Mio. € iZm. dem Härtefallfonds, Umsatzersatz und Ausfallsbonus für die Land- und Forstwirtschaft sowie dem Härtefallfonds für Privatzimmervermietungen) Rückflüsse in den Bundeshaushalt verzeichnet.
Folgende Tabelle bietet einen aggregierten Überblick über die Auszahlungen für die wichtigsten COVID-19-Maßnahmen 2025 sowie die Gesamtauszahlungen seit 2020.
Im Vergleich zum Vorjahreszeitraum Jänner bis Oktober 2024 sind die Auszahlungen in Zusammenhang mit COVID-19 um 476,7 Mio. € geringer. Der Rückgang entfällt zu 344,3 Mio. € mehrheitlich auf die UG 45 Bundesvermögen und die COFAG-Unternehmenshilfen. In der UG 24 Gesundheit waren die Auszahlungen um 136,9 Mio. € niedriger als im Vergleichszeitraum 2024.
COVID-19-Hilfen für Unternehmen
Bis Ende Juli 2024 war die COVID-19-Finanzierungsagentur des Bundes GmbH (COFAG) für die Abwicklung verschiedener Zuschussinstrumente zur Unterstützung von durch die Krise besonders stark betroffenen Unternehmen zuständig.
Je nach Betrachtungszeitraum standen verschiedene Zuschussprodukte zur Verfügung, die sich auch hinsichtlich der zur Antragsberechtigung zu erfüllenden Kriterien unterschieden. Die Antragsfristen für alle Produkte sind generell im Jahr 2022 ausgelaufen. Die folgende Tabelle gibt einen Überblick über den finalen Stand der Abwicklung der Zuschussprodukte durch die COFAG zum Stichtag 31.7.2024.
Das COFAG-Neuordnungs- und Abwicklungsgesetz (COFAG-NoAG) leitete ab 1.8.2024 die Liquidation der COFAG ein, die Ende März 2025 aus dem Firmenbuch gelöscht wurde.
Dem BMF wurden 638 Anträge auf Gewährung von finanziellen Maßnahmen mit einem Auszahlungsvolumen von 171 Mio. Euro zur Abwicklung übertragen (Basisanträge). Zusätzlich hat die COFAG 38 Ergänzungen zu diesen Anträgen mit einem Volumen von 1,4 Mio. Euro an das BMF übergeben (ergänzende Anträge), die als eigenständige Anträge zu prüfen sind. Dem BMF wurde somit die Entscheidung über 676 Förderanträge mit einem Auszahlungsvolumen von rund 172 Mio. Euro übertragen.
Der Großteil der zu bearbeitenden Förderanträge (583) mit einem Auszahlungsvolumen von 164,1 Mio. Euro entfällt auf Umwidmungsanträge nach den Obergrenzenrichtlinien.
Ebenso wurden 364 bereits von der COFAG geprüfte Anträge mit einem Auszahlungsvolumen von 1,4 Mio. Euro übergeben, deren Auszahlung bis zur Beendigung der operativen Tätigkeit der COFAG nicht mehr erfolgen konnte. Bei diesen Anträgen sind die Auszahlungsvoraussetzungen, insbesondere die in einigen Förderrichtlinien festgelegte aufrechte operative Tätigkeit im Zeitpunkt der Auszahlung, erneut zu prüfen. Weites werden Anfragen von Antragstellern zu den im Geltungszeitraum der einzelnen Förderrichtlinien beantragten finanziellen Maßnahmen laufend bearbeitet und bei Vorliegen der Voraussetzungen Auszahlungen durchgeführt.
Von den 676 an das BMF zur Entscheidung übertragenen Anträgen auf Gewährung von Förderungen wurden 121 bis zum 30.6.2025 erledigt. Insgesamt erfolgten bis zu diesem Stichtag Fördergewährungen im Umfang von 6,5 Mio. Euro. Ein Betrag von 64 Tsd. Euro wurde zur Begleichung von Abgabenschulden verwertet, der verbleibende Betrag aus der UG 45‑Bundesvermögen ausgezahlt. Der weit überwiegende Teil der Auszahlungen entfällt auf die Beendigung von Rechtsstreitigkeiten. Eine Aufteilung der gewährten Förderungen nach den in § 9 Abs. 2 COFAG-NoAG angeführten Förderrichtlinien zeigt die nachfolgende Tabelle.
Von den 143 Auszahlungen entfielen die höchsten mit 3.490,8 Tsd. Euro auf 6 Anträge, die den Verlustersatz betrafen. Aufgrund von 4 Spätanträgen wurden Anträge auf Gewährung eines Verlustersatzes III im Gesamtbetrag von 310,6 Tsd. Euro beihilfenrechtskonform in De‑minimis Beihilfen umgewidmet.
Für weitere Informationen wird auf den Bericht gemäß § 12 COFAG-NoAG verwiesen, in dem die Maßnahmen und der Stand der Liquidation der COFAG sowie die aus der Gewährung von finanziellen Maßnahmen für den Bund resultierenden Auswirkungen zum Stichtag 30.6.2025 dargestellt sind. Der nächste diesbezügliche Bericht erscheint zum Stichtag 31.12.2025.
Für Garantiezahlungen von in Anspruch genommenen COVID-19-Haftungen wurden im Zeitraum 2020-2025 bis zum Stichtag 30.9.2025 kumuliert insgesamt 325,2 Mio. € aus dem Bundeshaushalt ausgezahlt (davon 209,5 Mio. € via COFAG und 115,7 Mio. € im Zeitraum 1.8.2024-30.9.2025 direkt aus der UG 45 Bundesvermögen, ohne Berücksichtigung von Verwaltungskosten und einzahlungsseitigen Rückflüssen). Hinzu kommen Schadensfälle beim OeKB Sonder-KRR iHv. 2,9 Mio. €, denen Haftungsentgelte von kumuliert 15,0 Mio. € gegenüberstehen (jeweils Stand zum 31.12.2024).
COVID-19-Krisenbewältigungsfonds
Folgende Tabelle listet die COVID-19-Maßnahmen samt erfolgter Auszahlungen der Ressorts in den Jahren 2020-2025 auf. Negative Werte stellen Rückzahlungen (negative Auszahlungen) dar.
Darüber hinaus kam es auch zu Einzahlungen in den COVID-19-Krisenbewältigungsfonds. Diese summieren sich per 31.10.2025 auf insgesamt 47,1 Mio. €.
Davon entfallen 4,7 Mio. € auf das Jahr 2020, jeweils 1,6 Mio. € auf 2021 und 2022 sowie 2.718 Euro auf das Jahr 2023. 2024 beliefen sich die Einzahlungen in den COVID-19-Krisenbewältigungsfonds von in Summe 3,5 Mio. €.
Im Zeitraum Jänner bis Oktober 2025 betrugen die Einzahlungen 35,7 Mio. €, insbesondere aus Rückflüssen aus Schadenszahlungen im Zusammenhang mit COVID-19 OeKB Garantien sowie Zinszahlungen gemäß COFAG-NoAG in der UG 45 Bundesvermögen.